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Karlsruhe. Medien müssen die Belange von Angehörigen berücksichtigen, wenn sie über Sterben und Tod von Prominenten berichten. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat in vier Urteilen (Az.: VI ZR 123/21 und weitere) vom Dienstag, 19. Juli 2022, entschieden, dass zur geschützten Privatsphäre insbesondere „die Situation des Bangens um das Leben eines nahen Angehörigen“ gehören kann. Danach verletzte die Medienberichterstattung über den Tod einer Schauspielerin unverhältnismäßig das Interesse ihres Mannes, „mit seiner Trauer in Ruhe gelassen zu werden“. Der Ehemann einer 2019 verstorbenen Schauspielerin hatte Klage eingereicht. Die beiden machten gemeinsam Urlaub auf der Insel Elba. Die Schauspielerin starb beim Schwimmen an einem Herzstillstand. Zwei Tage nach ihrem Tod bestätigte ein von ihrem Mann...
weiter lesenKarlsruhe. Wenn die Presse in teilweise identifizierbarer Weise über eine Anklageerhebung gegen einen mutmaßlichen Straftäter berichtet, ist es nicht erforderlich, für diese Berichterstattung eine Stellungnahme des Angeklagten einzuholen. Sonst würde es zu einer zumindest erheblichen Erschwerung der tagesaktuellen Berichterstattung über Teile einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung kommen, hat der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) in einem am Dienstag, 12. Juli 2022 veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 95 /21). Im streitigen Fall berichtete die Bild-Zeitung am 28. Februar 2018 über ein Strafverfahren gegen einen Zahnarzt in Köln. Dieser Artikel befasste sich nur mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der erfolgten Verlesung der Anklageschrift am ersten Verhandlungstag. Demnach sollen der Zahnarzt...
weiter lesenOldenburg (jur). Der Verwalter von Ferienwohnungen muss für die von ihm bewirtschafteten Unterkünfte keine Rundfunkbeiträge bezahlen. Beitragspflichtig seien regelmäßig nur die Eigentümer der Ferienwohnungen, entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 15 A 233/18). Nur wenn der Verwalter die Ferienwohnungen an die Gäste in eigenem Namen vermiete, gehe die Rundfunkbeitragspflicht von den Eigentümern auf ihn über. Damit bekam ein Vermietungsservice recht, der gewerblich Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut. Wegen dieser Tätigkeit sollte das Unternehmen Rundfunkbeiträge für die Ferienwohnungen zahlen. Die Rundfunkanstalt, die den Beitrag festsetzte, meinte, dass der Ferienwohnungsverwalter die...
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