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Mainz. Ein pflegebedürftiger Mann über 70 aus Polen kann sich für seinen Umzug nach Deutschland nicht auf das geltende Freizügigkeitsrecht berufen, das für EU-Arbeitnehmer gilt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am Mittwoch, 7. September 2022, entschieden, dass sein Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet trotz bestehender familiärer Bindung wieder verlorengeht, wenn sein Lebensunterhalt nicht durch ihn selbst oder seine Angehörige gedeckt ist (Az.: 4 K 569/21.MZ). Im streitigen Fall zog der über 70-jährige polnische Kläger aufgrund seiner verschiedenen Erkrankungen im Jahr 2019 zu seinen beiden in Deutschland lebenden Töchtern um. Der pflegebedürftige Mann bezieht seit Mitte 2020 Grundsicherung im Alter. Sein Recht auf Einreise und Aufenthalt ging jedoch mit dem dauerhaften Bezug von...
weiter lesenLeipzig (jur). Bei der Prüfung der Identität eines Asylsuchenden darf bei fehlenden Passpapieren das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht pauschal die Mobiltelefondaten auslesen. Gibt es andere Dokumente und Anhaltspunkte, die die Identität und Staatsangehörigkeit einer Person aufzeigen, sind zuerst diese und nicht die Handydaten zu berücksichtigen, urteilte am Donnerstag, 16. Februar 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 19.21). Im konkreten Rechtsstreit ging es um eine Asylsuchende, die 2019 nach Deutschland kam und einen Asylantrag stellt. Sie gab an, aus Afghanistan zu stammen. Über einen gültigen Pass oder Passersatzpapiere verfügte sie nicht. Allerdings legte sie eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument ohne biometrische Daten, sowie eine Heiratsurkunde...
weiter lesenLuxemburg (jur). Minderjährige können auch dann in Deutschland einen Asylantrag stellen, wenn ihre Eltern bereits in einem EU-Staat Schutz gefunden haben. Im konkreten Fall darf daher Deutschland ein hier geborenes Kind nicht an Polen verweisen, wie am Montag, 1. August 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-720/20). Polen sei nur dann zuständig, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. Damit muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag eines 2015 in Deutschland geborenen Mädchens prüfen. Ihre Eltern und Geschwister sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Herkunft und hatten bereits in Polen Schutz gefunden. Die Familie war dann illegal über die Grenze nach Deutschland gekommen. Hier gebar die Mutter dann ein weiteres Kind. Danach beantragte die...
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