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Anwalt Urheberrecht und Medienrecht StuttgartIn den letzten Jahren passierte es öfter: Internetseiten bekannter Streamingdienste wie kino.to oder movie2k.to wurden von einigen Providern gesperrt. Schuld daran war die Anordnung verschiedener Richter, die aufgrund der Beschwerde einiger Filmverleiher von den Internetprovidern verlangten die genannten Seiten zu sperren. Ist dieses Vorgehen wirklich effektiv? Aktuell wurde diese Frage gerade zur Plattform kino.to entschieden. Ein österreichischer Internetprovider wurde vom Filmverleiher Constantin dazu aufgefordert, die Film-Stream-Seite für die Nutzer des Providers zu sperren. Nachdem sich der Provider vor den nationalen Gerichten vergeblich gegen die danach ergangene Anordnung der Richter gewehrt hatte, sollte er auch vor dem EuGH (Europäischer Gerichtshof) keine Recht bekommen: Auch wenn die...
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Frankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
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Wer als Betreiber von einem Onlineshop Konkurrenten abgemahnt, muss unter Umständen mit einer Gegenabmahnung rechnen. Häufig kann man sich hiergegen nicht wehren. Es gibt jedoch Ausnahmen. Vorliegend hatte ein Online-Händler eine Abmahnung in seinem Briefkasten vorgefunden. Darin wurde ihm unter anderen vorgeworfen, dass er in seinem Shop keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet habe. Aus diesem Grunde sollte er über 1.000 € an Abmahnkosten zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Er gab daraufhin nur die Unterlassungserklärung ab. Da griff der Abgemahnte zu dem folgenden Kniff. Er mahnte wiederum den abmahnenden Shopbetreiber wegen einiger Verstöße ab. Darin machte er wiederum einen Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten in gleicher...
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