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Kirsten Brückner-Schneider
Rechtsanwälte Brückner-Schneider - Roas - Hennig
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wirtschaftsplan
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft auch ohne alle Wohnungseigentümer wirksam
Karlsruhe (jur). Wenn ein Wohnungseigentümer versehentlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht automatisch nichtig. Nur wenn der Eigentümer gezielt draußen gehalten werden sollte, muss die Versammlung neu zusammenkommen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. September 2012, veröffentlichten Urteil vom 20. Juli 2012 entschied (Az.: V ZR 235/11). Anfechten kann der Ausgeschlossene die gefassten Beschlüsse aber immer. Der klagende Eigentümer nutzte lediglich eine Garage. Daher nahm der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter irrtümlich an, er sei zu den Versammlungen nicht zu laden. Nach den vertraglichen Grundlagen der Eigentümergemeinschaft war dies aber falsch. Daher weigerte ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rumpelkammer Treppenhaus - was ist hier erlaubt?
Zwischen Vermietern und Mietern herrscht in Deutschland ein immer wiederkehrendes Problem: Das Treppenhaus gleicht einer Rumpelkammer. Daher stellt sich häufig die Frage, was im Treppenhaus alles an Gegenständen abgestellt werden darf? Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Treppenhaus zwar eine Gemeinschaftsfläche ist, allerdings bei der Nutzung gewissen Einschränkungen vorliegen.
Der Mietvertrag ist verbindlich
In vielen Mietverträgen sind Regelungen zu finden, welche die Nutzung des gemeinsamen Treppenhauses verbindlich vorgeben. Sofern im Mietvertrag nichts zu der Thematik vereinbart wurde, gibt es jedoch häufig entsprechende Klauseln innerhalb der Hausordnung. Diese wird entweder den Mietern bei dem Abschluss des Mietvertrages ausgehändigt oder hängt sichtbar im ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Grillen auf dem Balkon - was muss beachtet werden?
Insbesondere im Sommer steigt in Deutschland das Bedürfniss den Grill anzuschmeißen. Vor allem Personen, die direkt in der Innenstadt leben tun dies gerne auf dem Balkon. Allerdings können dabei gleich mehrere rechtliche Probleme auftreten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. So ist beim Grillen auf dem Balkon häufig das Mietrecht, das Immissionsschutzrecht und Nachbarrecht betroffen.
Grillen in den eigenen vier Wänden – Wie oft?
Innerhalb der eigenen Wohnung darf sich ein Mieter vollständig in seiner Persönlichkeit entfallen. Allerdings ist diese Freiheit nicht grenzenlos. Es müssen die Interessen der Nachbarn und die Nachtruhe beachtet werden. Diesen Grundsatz hat frühzeitig das AG Wedding in einem Urteil (Az. 10 C 476/89) ... weiter lesen
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Wohnungseigentumsrecht
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