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Vermieter sollten bei säumigen Mietern nicht zu schnell ein Inkassounternehmen beauftragen. Das gilt vor allem für professionelle Wohnungsgesellschaften. Vorliegend hatte ein Vermieter – ein größeres Wohnungsunternehmen – gegenüber seinem Mieter eine unstreitige Forderung geltend gemacht. Als dieser nicht zahlte, bekam er Post vom Vermieter in Gestalt einer Mahnung. Zu seiner großen Verwunderung sollte der Mieter für Inkassokosten von über 30 Euro aufkommen. Das sah er nicht ein und weigerte sich die Inkassogebühren zu entrichten. Doch der Vermieter blieb hart und verklagte ihn auf Zahlung. Das Amtsgericht Hamm teilte die Einstellung des Vermieters nicht. Es wies die Klage hinsichtlich der Inkassokosten mit Urteil vom 16.05.2014 (Az. 17 C 443/13) ab. Das Gericht...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser einer Untervermietung der angemieteten Wohnung zustimmt. Hierfür muss ein „berechtigtes Interesse“ an der Untervermietung bestehen. Dies können...
weiter lesenKarlsruhe. Wenn der Müll in einem Mietshaus nicht ordnungsgemäß getrennt wird, dann darf der Vermieter auf Kosten der Mieter eine Firma mit der Kontrolle und Nachsortierung des Mülls beauftragen. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat mit Urteil vom Dienstag, 8. November 2022 entschieden, dass diese Kosten als „Müllbeseitigungskosten“ umlagefähig sind (Az.: VIII ZR 117/21). Ebenfalls umlagefähige Betriebskosten, die die Mieter zu tragen haben, sind Anmietung und regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern. Im vorliegenden Fall wurde der Müll in einem Berliner Mehrfamilienhaus nicht ordnungsgemäß getrennt. Daraufhin beauftragte der Vermieter einen Dienstleister für „Behältermanagement“. Dieser sollte die fehlerhafte Mülltrennung der Mieter überprüfen und eine anschließende Nachsortierung des Mülls...
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