Anwalt Strafrecht Ibbenbüren – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Ibbenbüren (© kamasigns - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist das extremste staatliche Steuerungsinstrument, denn hiermit wird am stärksten in die Privatsphäre von Bürgern eingegriffen. Geregelt findet sich das Strafrecht im StGB, dem Strafgesetzbuch. Das StGB (Strafgesetzbuch) regelt, wann Taten strafbar sind. Im Strafgesetzbuch sind also Straftatbestände definiert sowie Strafbemessungen benannt. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten zählen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Totschlag, Erpressung, Brandstiftungsdelikte, Stalking, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Fahrerflucht, Untreue, Hehlerei, Nötigung, Unterschlagung, fahrlässige Tötung, Bestechlichkeit, Vergewaltigung, Gewalttaten jeglicher Art, Mord oder auch Raub. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?

Hat man eine strafbare Tat verübt und es wurde ein Strafantrag gestellt beziehungsweise eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die den Verdacht belegen, dass eine strafbare Tat verübt ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Ibbenbüren


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Ibbenbüren

... wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den allermeisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. In der Regel werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweismitteln. Durchaus üblich ist auch eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet außerdem eine Vernehmung des vermeintlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie erhalten zumeist einen Anhörungsbogen oder werden vorgeladen. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Nur bei einer nahen Verwandtschaft zum Beschuldigten kann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Sind Zeugen nicht mit dem Tatverdächtigen verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, kann es dazu kommen, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Ein Haftbefehl wird erlassen. Untersuchungshaft ist vor allem dann möglich, wenn Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Beschuldigte Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Hauptverhandlung statt. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenso ist eine Bewährungsstrafe oder eine langjährige Haftstrafe möglich. Eine Bewährungsstrafe ist vor allem in dem Fall wahrscheinlich, wenn der Beklagte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwerwiegende Straftat gehandelt hat. Selbstverständlich kann der Angeklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Der Fachanwalt im Strafrecht – unverzichtbar bei strafrechtlichen Problemstellungen

Wie man sieht, eine strafbare Tat zu begehen, das kann weitreichende Konsequenzen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Strafrechtsanwalt wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt zum Strafrecht zu konsultieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat umfassendes Wissen in allen Bereichen, in denen strafbare Taten begangen werden können. Er weiß genau, wie er seinen Mandanten am besten verteidigt und hat ebenfalls Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Ibbenbüren sind etliche Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt im Strafrecht aus Ibbenbüren an der Seite hat man die besten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Haftstrafe auf Bewährung oder gar einen Freispruch zu erhalten. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Doch zweifellos ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus Ibbenbüren suchen kann. In jedem Fall darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt im Strafrecht in Ibbenbüren als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Der Anwalt im Strafrecht wird alles tun, damit Sie eine geringe Strafe bekommen

Der Anwalt zum Strafrecht wird als erstes seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Er wird zudem Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Fakten besprechen. Darauffolgend wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Kann der Anwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Klienten bei der Verhandlung vor Gericht vertreten und verteidigen. Um seinen Mandanten im Prozess zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente präsentieren und Zeugen aussagen lassen. Wird während der Verhandlung klar, dass nur noch ein volles Geständnis zu einer geringen Strafe führt, wird er seinen Mandanten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht nicht nur der optimale Partner an der Seite, wenn man als Täter angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als Zeugenbeistand fungieren.

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