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Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten. Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB). Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus...
weiter lesenVermieter dürfen unter Umständen einem Mieter das Halten von Katzen verbieten. Wie die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Inwieweit der Vermieter das Halten von Katzen verbieten darf, ist unterschiedlich. Dies hängt zunächst einmal davon ab, ob es sich bei dem Tierhaltungsverbot um eine individuelle Regelung oder um eine formularmäßige Klausel im Mietvertrag handelt. Eine individualvertragliche Bestimmung die Katzen in der Wohnung verbietet, ist normalerweise erlaubt. Anders sieht es hingegen bei einer Klausel im Mietvertrag aus. Hier ist das Verbot der Katzenhaltung nur dann zulässig, wenn der Mieter hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Hier sind die Gerichte wesentlich strenger. Klausel darf kein generelles Katzenhaltungsverbot...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Haben Vermieter von Mietern eine zu hohe Miete verlangt und damit gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstoßen, können Ansprüche innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht werden. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist hierbei der Zeitpunkt, an dem der Mieter vom Vermieter Auskunft darüber verlangt, warum die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten worden ist wie hoch die Miete des Vormieters war, urteilte am Mittwoch, 12. Juli 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 375/21 und weitere). Hintergrund des Rechtsstreits ist die gesetzliche Mietpreisbremse. Der Bund hatte den Ländern das Recht eingeräumt, in angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu bremsen. Danach dürfen Mieten bei Abschluss...
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