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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnraummietrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Auch bei coronabedingter Absage ist Saalmiete für Feier fällig
Karlsruhe. Grundsätzlich müssen Hochzeitspaare für die Feierlichkeiten auch dann Saalmiete zahlen, wenn sie diese aufgrund der Covid-19-Pandemie absagen mussten. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Karlsruhe (BGH) vom Mittwoch, 2. März 2022 (Az.: XII ZR 36/21) komme je nach Umständen allenfalls eine Mietkürzung in Betracht. Im gegebenen Fall konnte ein Ehepaar aus dem Ruhrgebiet die bereits gezahlte Saalmiete nicht zurückerhalten. Im Dezember 2018 heiratete das Paar standesamtlich, 17 Monate später, am 1. Mai 2020, sollte die Feier stattfinden. Die Miete für die benötigte Räumlichkeit zahlte das Ehepaar im Voraus. Aufgrund der Corona-Pandemie war die Feier zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr erlaubt. Das Paar kündigte daraufhin den Mietvertrag und verlangte zugleich die gezahlte Miete zurück. Diese ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Kostenerstattung bei Ausführung von Schönheitsreparaturen aufgrund unwirksamer Vereinbarung im Mietvertrag
15.09.2019
Aufgrund der Berichterstattung in Presse und Fernsehen glauben nun viele Mieter, im Mietrecht seien sämtliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen in den Mietverträgen unwirksam. Das ist jedoch so pauschal nicht richtig. Vielmehr ist das stets im Einzelfall zu prüfen. Die Klausel kann dann unwirksam sein, wenn sie die Rechte des Mieters unverhältnismäßig stark einschränkt. Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung bei seinen Auszug aufgrund einer von ihm für wirksam erachteten Endrenovierungsklausel auf eigene Kosten renoviert, steht ihm bei nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel eine Kostenerstattung durch den Vermieter zu (BGH, Urteil vom 27. Mai 2009, Az. VIII ZR 302/07. Das gilt aber nur, wenn der Mieter nicht wusste, dass die Vereinbarung zu ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Fristlose Mietkündigung wegen verweigerter Wohnungsbesichtigung
München (jur). Mieter dürfen nach dem Verkauf ihrer Wohnung dem Vermieter nicht eine Besichtigung verwehren. Verweigert der Mieter dem Käufer der Wohnung beharrlich den Zutritt, kann dieser das Mietverhältnis fristlos kündigen, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 29. April 2022, bekanntgegebenen rechtskräftigen Urteil (Az.: 474 C 4123/21). Damit müssen zwei Mieter nun aus ihrer seit 2005 angemieteten 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in München raus. Als der ursprüngliche Eigentümer die Wohnung verkaufen wollte, verweigerten die Mieter möglichen Interessenten die Besichtigung der Wohnung. Doch auch so wurde die Wohnung verkauft. Als der neue Eigentümer sich die Wohnung anschauen wollte, sperrten sich die Mieter erneut gegen jegliche Besichtigung. Innerhalb von fünf Monaten ... weiter lesen
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