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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnraummietrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft auch ohne alle Wohnungseigentümer wirksam
Karlsruhe (jur). Wenn ein Wohnungseigentümer versehentlich nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen wurde, sind die dort gefassten Beschlüsse nicht automatisch nichtig. Nur wenn der Eigentümer gezielt draußen gehalten werden sollte, muss die Versammlung neu zusammenkommen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. September 2012, veröffentlichten Urteil vom 20. Juli 2012 entschied (Az.: V ZR 235/11). Anfechten kann der Ausgeschlossene die gefassten Beschlüsse aber immer. Der klagende Eigentümer nutzte lediglich eine Garage. Daher nahm der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter irrtümlich an, er sei zu den Versammlungen nicht zu laden. Nach den vertraglichen Grundlagen der Eigentümergemeinschaft war dies aber falsch. Daher weigerte ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Wohnflächenabweichung als Mietmangel
In der Regel halten Vermieter und Mieter im Mietrecht die Mietfläche im Mietvertrag fest. Stellt sich später heraus, dass die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche erheblich abweicht, kann darin ein Mangel der Mietsache gesehen werden.
1. Erhebliche Abweichung
Das kann insbesondere, bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Dieser generelle Grundsatz gilt auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine ca.-Angabe steht (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 133/03). Das gilt aber dann nicht, wenn Vermieter und Mieter bei der Besichtigung übereinstimmend von einer ca.-Angabe ausgegangen sind (BGH, 22.02.2006, Az. VIII ZR 219/04). Es kommt nicht darauf an, ob der Mieter durch die abweichende Fläche ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerruf des Mietvertrages
Liegt zwischen einem Unternehmer (Vermieter) und einem Verbraucher (Mieter) ein Mietvertrag vor, kann der Vertrag im Mietrecht widerrufen werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Unternehmer
Der Vermieter muss als Unternehmer handeln. Ein Vermieter ist als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen, wenn er gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Es reicht aus, wenn der Vermieter als natürliche Person mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Unternehmer ist der Vermieter immer dann, wenn er Vermietungen anbietet und dafür ein Entgelt verlangt. Der Vermieter wird auf jedem Fall zum Unternehmer, wenn er sich bei der Vermietung und Verwaltung seiner Immobilie einer professionellen Hausverwaltung bedient.
2. Verbraucher
Der Mieter muss als Verbraucher ... weiter lesen
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