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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsgesetz
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Eigenbedarfskündigung bei erwogenem Eigenbedarf des Vermieters vor Mietvertragsabschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Umständen eine auf den Eigenbedarf heranwachsender Kinder gestützte Eigenbedarfskündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unwirksam ist. Die Beklagte bewohnt aufgrund eines mit dem Kläger am 14. April 2011 abgeschlossenen, unbefristeten Mietvertrags eine Zweizimmerwohnung in Mannheim. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 kündigte der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 31. Mai 2013. Er führte an, seine 20 Jahre alte Tochter, die nach ihrem im Juni 2012 abgelegten Abitur ein Jahr in Australien verbracht habe, werde am 18. Juli 2013 nach Deutschland zurückkehren, danach eine Arbeitsstelle in Frankfurt/Main antreten und ein berufsbegleitendes Studium in Mannheim ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Exkremente von angelockten Taubenschwärmen „nicht ortsüblich“
Hannover (jur). Eine Hauseigentümerin kann auf ihrem Grundstück nicht einfach Taubenschwärme anlocken, füttern und in Volieren halten. Führen der Kot der Tiere, ihr Gurren und Flügelschlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Nachbarn, hat dieser einen Unterlassungsanspruch, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 3. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 502 C 7456/22).  Auch wenn die Hauseigentümerin aus Tierschutzgründen insbesondere auch kranke Vögel in ihrer Voliere aufnehmen und gesund pflegen will, dürfe damit nicht eine Belästigung der Nachbarn einhergehen.  Im Streit stand die Tierliebe einer Reihenhauseigentümerin. Die Frau hielt in zwei Volieren zwei erblindete Stadttauben und pflegte weitere, im Stadtgebiet aufgefundene Tauben bis zu ihrer Auswilderung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Rechtsfragen zur Übergabe und Rückgabe der Wohnungsschlüssel
28.09.2019
Schließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag, wird der Mieter gemäß § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Im Falle einer Wohnraummiete muss der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit den Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus gewähren. Hierfür ist es notwendig, dass der Vermieter dem Mieter die Schlüssel überlässt (OLG Düsseldorf 07.07.2005 Az. I-10 U 202/04). Wie viele Schlüssel der Mieter vom Vermieter verlangen kann, richtet sich nach der entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag und wenn diese fehlt, nach der Zahl der Wohnungsnutzer (LG Berlin 20.06.1985 Az. 61 T 32/85). Darüber hinaus kann der Mieter so viele Schlüssel verlangen, wie er für seine individuellen Bedürfnisse ... weiter lesen
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