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Aufgrund der Berichterstattung in Presse und Fernsehen glauben nun viele Mieter, im Mietrecht seien sämtliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen in den Mietverträgen unwirksam. Das ist jedoch so pauschal nicht richtig. Vielmehr ist das stets im Einzelfall zu prüfen. Die Klausel kann dann unwirksam sein, wenn sie die Rechte des Mieters unverhältnismäßig stark einschränkt. Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung bei seinen Auszug aufgrund einer von ihm für wirksam erachteten Endrenovierungsklausel auf eigene Kosten renoviert, steht ihm bei nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel eine Kostenerstattung durch den Vermieter zu (BGH, Urteil vom 27. Mai 2009, Az. VIII ZR 302/07. Das gilt aber nur, wenn der Mieter nicht wusste, dass die Vereinbarung zu...
weiter lesenBeleidigungen und der unberechtigte Vorwurf strafbaren Verhaltens rechtfertigen es bei psychisch kranken Mietern nicht ohne Weiteres, ihnen nach § 543 Abs. 1 BGB fristlos zu kündigen (LG Krefeld v. 01.03.2023 - 2 S 27/22) Das Mietverhältnis bestand seit 1984 und verlief bis 2020 störungsfrei. Nachdem die Vermieter dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorlegten, reagierte dieser schriftlich mit erheblichen Vorwürfen: Die Vermieter hätten ihn und andere Mieter mittels gefälschter Belege betrogen und Gelder veruntreut. Da die Vermieter sich hierdurch beleidigt fühlten, kündigten sie das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäß. Später erfolgte eine zweite Kündigung: Der Mieter störe den Hausfrieden nachhaltig, weil er gegenüber Mitmietern...
weiter lesenDas Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...
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