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Wohnungseigentumsgesetz
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Lars Middel
Rechtsanwälte Hess und Partner PartGmbB
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Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB Fabian Bagusche
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Dr. Andreas Göbel
Vollmer, Bock, Windisch, Renz, Göbel
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsgesetz
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Muster-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: kostenlose Vorlage
Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und wie formuliert man diese? Dies erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Vermieter schließen nur ungern einen Mietvertrag mit einem Mieter ab, der unregelmäßig oder überhaupt nicht die vereinbarte Miete bezahlt. Um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, verlangen manche Vermieter nicht nur Gehaltsabrechnungen. Vielmehr erwarten sie, dass der Interessent an einer Wohnung eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung seines früheren Vermieters vorlegt.
Muster-einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Wenn bei Ihnen als Vermieter ein Mieter wegen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anfragt, können Sie sich an der folgenden Muster-Mietschuldenfreiheitsbescheinigung orientieren:
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung / ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Großvermieter können ausstehende Mietzahlungen selbst anmahnen
Dortmund (jur). Großvermieter sollten selbst in der Lage sein, ausstehende Mietzahlungen anzumahnen. Für die Gebühren eines beauftragten Inkassounternehmens müssen die Mieter daher nicht aufkommen, wie das Amtsgericht Dortmund in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 8. August 2012 entschied (Az.: 425 C 6285/12). Damit pfiff das Amtsgericht ein Wohnungsunternehmen zurück, das bundesweit insgesamt über 150.000 Wohnungen vermietet, davon allein 17.000 in Dortmund. 2011 gründete das Unternehmen ein „Inkassoinstitut" als Tochtergesellschaft, um säumige Mieter „zu unterstützen". Im Streitfall sollte diese Unterstützung freilich 45 Euro kosten. Der Mieter hatte eine Heizkostennachzahlung von 175,70 Euro nicht rechtzeitig beglichen. Zwei Abbuchungsversuche ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer muss Prozess gegen sich selbst mit bezahlen
Karlsruhe (jur). In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind sich die Eigentümer nicht immer grün. Widersetzt sich ein Eigentümer einer Entscheidung und gewinnt vor Gericht, muss er sich trotzdem anteilig an den Prozesskosten beteiligen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 21. Mai 2014, in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied (Az.: V ZR 168/13).
Im Streitfall hatte eine Eigentümerversammlung in Nordfriesland 2009 Sonderumlagen beschlossen, unter anderem für den Brandschutz. Alle Eigentümer zahlten, nur einer nicht. Vor Gericht bekam er recht, weil die Beschlüsse nicht bestimmt genug waren.
In der Jahresabrechnung für 2009 wurden die Prozesskosten für diesen Streit anteilig auf alle Eigentümer verteilt. Dagegen wehrte sich der ... weiter lesen
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