Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht - Anwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht finden!


Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht

! Fachanwälte für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

durch uns zugeordnet.

IHRE SUCHE: NEUE SUCHE

Anwälte für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Sortiere nach
Elisenstrasse 33
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 25369
Telefax: 06021 15709
Nachricht senden
78 Bewertungen
4.9 von 5.0
Wörde 11
26789 Leer

Telefon: 0491/4418
Telefax: 0491/441900
Nachricht senden
Kaiser-Joseph-Straße 262
79098 Freiburg im Breisgau

Telefax: 0761 / 79187-78
Nachricht senden
97 Bewertungen
4.7 von 5.0
Bewertungen stammen aus 3 Portalen
Wilhelmstraße 62
53721 Siegburg

Telefon: 02241/598011
Telefax: 02241/598017
Nachricht senden
3 Bewertungen
5.0 von 5.0
Leopoldstrasse 48/II
80802 München

Telefon: 089/383955-0
Telefax: 089/344199
Nachricht senden
Bendhecker Str. 64
41236 Mönchengladbach

Telefon: 02166 6877955
Telefax: 02166 8466066
Nachricht senden
51 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
August-Lütgenau-Str. 1
42499 Hückeswagen

Telefon: 02192 9242-0
Telefax: 02192 9242-42
Nachricht senden
17 Bewertungen
4.9 von 5.0
Rückertstraße 3
80336 München

Telefon: 089 53906296
Nachricht senden
Huestraße 18
44787 Bochum

Telefax: 0234 97 61 62 -64
Nachricht senden
25 Bewertungen
5.0 von 5.0
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
L 14, 16-17
68161 Mannheim

Telefax: 0621 / 5290502
Nachricht senden
26 Bewertungen
4.7 von 5.0
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Besichtigungsrecht: Wann und wie oft darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Viele Mieter glauben, dass der Vermieter spätestens nach ein oder zwei Jahren ihre Wohnung besichtigen darf. Doch stimmt das wirklich? Und was muss der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung beachten? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Manche Vermieter möchten gerne mal die Wohnung ihres Mieters besichtigen. Denn längst nicht jeder Mieter geht verantwortungsvoll mit seiner Mietwohnung um, was schnell zu Schäden führt. Wenn diese frühzeitig entdeckt werden, lassen sie sich häufig noch kostengünstig beseitigen. Deshalb ist dieses Anliegen aus Sicht des Vermieters als Eigentümer verständlich. Auf der anderen Seite möchten Mieter gerne ihre Wohnung in Ruhe nutzen können, ohne mit einem Besuch ihres neugierigen Vermieters rechnen zu müssen. Von daher stellt ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Untervermietung und Untermieterlaubnis
16.02.2020
Der Mieter darf Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbstständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). 1. Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis des Vermieters Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt, seinen Ehegatten, minderjährige Kinder und Angehörige, soweit sie Familienmitglieder sind, aufzunehmen. Er hat allerdings nicht das Recht, ohne Erlaubnis des Vermieters den Bruder, Schwager oder Lebensgefährten von Kindern aufzunehmen. 2. Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. a) Form und Inhalt der Untermieterlaubnis Die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mietrecht: Umfang des Fragerechts bei der Mieterselbstauskunft und Folgen einer Falschbeantwortung
10.11.2019
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es im Mietrecht üblich, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in die Wohnung einzieht. Grundsätzlich sind Mietinteressenten nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen. Allerdings wird der Vermieter den Mietinteressenten, die die Selbstauskunft nicht abgegeben haben, auch nicht seine Wohnung vermieten. Aber nicht alle Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist und gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Mieters überwiegt. Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass die Frage das Mietverhältnis betrifft. Nur wenn die Kenntnis der vom Vermieter ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Besondere Kenntnisse
Neue Anwälte/Kanzleien
Neu
André Wegner
Rechtsanwalt in Kühlungsborn
Neu
Wolfgang Thies
Rechtsanwalt in Hamburg
Neu
Uwe Hartung
Rechtsanwalt in Augsburg
Zur Fachanwaltschaft
Mehr große Städte