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Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
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Mario Wüst
Rechtsanwälte Bohlender, Wüst & Lindholz
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Michael Klock
Dr. Fenner, Bockhöfer, Henkys
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Jörg Diebow
MELCHER MORAT RAe
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Hans-Joachim Reiß
Kanzlei Reiß
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Kirsten Brückner-Schneider
Rechtsanwälte Brückner-Schneider - Roas - Hennig
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Christian Hees
Rechtsanwaltskanzlei Christian Hees
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Ralph Haberstroh
Haberstroh Rechtsanwaltskanzlei
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August-Lütgenau-Str. 1
42499 Hückeswagen
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Dr. jur. Filiz Sütcü
Kanzlei Dr. Sütcü
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Ingo Kauder
Rechtsanwälte Wolfgang Tings & Ingo Kauder
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Paul Wegener
ANWALTSKANZLEI PAUL WEGENER
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Besichtigungsrecht: Wann und wie oft darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Viele Mieter glauben, dass der Vermieter spätestens nach ein oder zwei Jahren ihre Wohnung besichtigen darf. Doch stimmt das wirklich? Und was muss der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung beachten? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Manche Vermieter möchten gerne mal die Wohnung ihres Mieters besichtigen. Denn längst nicht jeder Mieter geht verantwortungsvoll mit seiner Mietwohnung um, was schnell zu Schäden führt. Wenn diese frühzeitig entdeckt werden, lassen sie sich häufig noch kostengünstig beseitigen. Deshalb ist dieses Anliegen aus Sicht des Vermieters als Eigentümer verständlich. Auf der anderen Seite möchten Mieter gerne ihre Wohnung in Ruhe nutzen können, ohne mit einem Besuch ihres neugierigen Vermieters rechnen zu müssen. Von daher stellt ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Untervermietung und Untermieterlaubnis
Der Mieter darf Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbstständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB).
1. Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis des Vermieters
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt, seinen Ehegatten, minderjährige Kinder und Angehörige, soweit sie Familienmitglieder sind, aufzunehmen. Er hat allerdings nicht das Recht, ohne Erlaubnis des Vermieters den Bruder, Schwager oder Lebensgefährten von Kindern aufzunehmen.
2. Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung
Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat.
a) Form und Inhalt der Untermieterlaubnis
Die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Umfang des Fragerechts bei der Mieterselbstauskunft und Folgen einer Falschbeantwortung
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es im Mietrecht üblich, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in die Wohnung einzieht.
Grundsätzlich sind Mietinteressenten nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen. Allerdings wird der Vermieter den Mietinteressenten, die die Selbstauskunft nicht abgegeben haben, auch nicht seine Wohnung vermieten.
Aber nicht alle Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist und gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des Mieters überwiegt. Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass die Frage das Mietverhältnis betrifft. Nur wenn die Kenntnis der vom Vermieter ... weiter lesen
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