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Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
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Tobias Reber
Kanzlei Ritzer Gelhorn Reber
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Katja Funke-Schreinert
Weikopf & Coll.
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Uwe Conradt
Rechtsanwaltskanzlei Budde & Conradt
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Lutz Fischer
Recht in Dresden
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Ingo Kauder
Rechtsanwälte Wolfgang Tings & Ingo Kauder
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Bernd Jahreis
Fachanwaltskanzlei für Erb-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Björn-Erik Morgenroth
Anwaltskanzlei Morgenroth & Zick GbR
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Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB Fabian Bagusche
Bagusche + Partner Rechtsanwälte mbB
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht , Eigentumswohnung und Zweitwohnungssteuer
Fewo als Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung - viele Bescheide über Zweitwohnungssteuer sind fehlerhaft!
1. Vermietet ein Zweitwohnungsinhaber seine Zweitwohnung selbst, sind strenge Anforderungen an die Erschütterung der Vermutung, die Wohnung werde auch für Zwecke der privaten Lebensführung vorgehalten, zu stellen.
2. Im Einzelfall kann ein sehr hoher Vermietungsanteil bei gleichzeitiger tatsächlicher Nichtnutzung im Veranlagungszeitraum geeignet sein, die Vermutung zu erschüttern. OVG Schleswig 2 LA 213/17
Hier berühren sich Mietrecht und Verwaltungsrecht. Wenn eine Kommune einen Vermieter zur Zweitwohnungsteuer heranzieht, ist genau zu prüfen, ob die Satzung zur Erhebung der Zweitwohnunssteuer rechtsgültig ist. In ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Recht zur Belegeinsicht in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung reicht es im Mietrecht nicht aus, lediglich die Positionen zur Betriebskostenabrechnung nachzurechnen. Ob die Kosten in der angegebenen Höhe auch entstanden sind, lässt sich nur durch die Einsichtnahme in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung feststellen.
1. Fälligkeit der Abrechnung
a) Formelle Wirksamkeit
Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung ist der Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung. Das ist dann der Fall, wenn sie den Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Die Betriebskostenabrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Dabei ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AMTSNIEDERLEGUNG DURCH VERWALTER
Der Fall:
Eine mittelgroße Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte im September 2015 bis zum 30. September 2016 einen Verwalter und schloss mit ihm einen Verwaltervertrag ab; dieser sollte für die Dauer des Bestellungszeitraums gelten; weiter war dort geregelt: „ Der Verwalter kann sein Amt ebenfalls nur aus wichtigem Grund niederlegen bzw. diesen Vertrag kündigen … “ Am 30. November 2015 erklärte der Verwalter gegenüber sämtlichen Wohnungseigentümern die „ Mandatsniederlegung mit sofortiger Wirkung, zugleich fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB “; zur Begründung verwies er auf mangelhafte Kommunikation zwischen den Eigentümern und ihm und hat seine Tätigkeit eingestellt. Ende Dezember 2015 haben zwei ... weiter lesen
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