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Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht - Anwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht finden!

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Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht

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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Marcus A. Yersin Marcus A. Yersin Rechtsanwalt
Adresse Icon Hubertusallee 16, 14193 Berlin
Telefon030/85409797 Fax030/85726596

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Mike Wagner Kreischer, Ackermann, Wagner & Partner GdbR
Adresse Icon Bahnhofstraße 55-57, 69115 Heidelberg
Telefon06221 6076-23 Fax06221 6076-60

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Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Hans-Joachim Gellwitzki Anwaltskanzlei Gellwitzki
Adresse Icon Hähnelstraße 9, 12159 Berlin
Telefon030 852 00 73 Fax030 852 92 35

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Tobias Reber Kanzlei Ritzer Gelhorn Reber
Adresse Icon Ludwigstraße 3, 85049 Ingolstadt
Telefon0841 1310 Fax0841 1312

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Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Marco Tänzer Rechtsanwalt Marco Tänzer, Kanzlei für Immobilienrecht
Adresse Icon Straße der Nationen 108, 09111 Chemnitz
Telefon0371-33514010 Fax0371-335140110

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Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Árpád Farkas Rechtsanwalt Farkas
Adresse Icon Reigate-u.-Banstead-Platz 1, 52249 Eschweiler

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Maik Wünsche Rechtsanwälte Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts
Adresse Icon Blankeneser Bahnhofstr. 29, 22587 Hamburg
Telefon040/8660310 Fax040/86603129

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Karl-Rüdiger Heindl Rechtsberatung
Adresse Icon Oberjochweg 14, 84034 Landshut

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Lutz Fischer Recht in Dresden
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Telefon0351 32226038 Fax0351 32226039

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Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
Tom Ravi Druckenbrodt Schumacher & Partner
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Telefon0201 – 24 03 164 Fax0201 – 24 03 199

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht


Wer darf ein Hausverbot erteilen und wie lange ist es gültig?
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(97 Bewertungen)31.01.2018Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wer darf ein Hausverbot erteilen und wie lange ist es gültig?

Inwieweit ist der Ausspruch eines Hausverbotes rechtlich zulässig? Darf dieses auch zeitlich unbegrenzt gelten? Dies erfahren Sie in diesem Beitrag. Wer ein Hausverbot erteilen darf Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt ein Hausverbot erteilen darf. Hierzu ist nur berechtigt, wer das Hausrecht innehat. Hierzu gehört etwa der Inhaber eines Geschäftes, ein Hauseigentümer, ein Wohnungsmieter oder auch eine Behörde. Wichtig ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer kein Hausrecht mehr hat und daher kein Hausverbot aussprechen darf, wenn er diese vermietet hat. Hier ist vielmehr ausschließlich der Mieter als Hausherr anzusehen. Der Mieter als Besitzer ist sogar berechtigt, gegenüber dem Vermieter das Betreten oder den Aufenthalt in seiner Wohnung zu...

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Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung
17.03.2015Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung

Das deutsche Mietrecht enthält zahlreiche Vorschriften und Gesetze, die das Rechtsverhältniss zwischen Vermietern und Mietern untereinander regeln. Daneben wird auch vertraglich zusätzlich vieles vereinbart. Vor allem das Thema Nebenkosten- oder Betriebskostenabrechnung stellt ein großes Thema dar. In den Vereinbarungen werden meisten Fragen zu den Kosten,  die bei der Benutzung der Wohnung entstehen, beispielsweise sind dies Heizkosten und Wasserkosten beschlossen.  Insoweit stellt  sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Vereinbarungen getroffen werden können und was passiert, wenn die Abrechnung falsch ist? Wirksame Betriebskostenvereinbarung? Es gibt insgesamt zwei Varianten wie eine Betriebskostenvereinbarung ausgestaltet sein kann. Entweder können die...

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Neues Urteil AG Hamburg zum Eigenbedarf
13.02.2026Sönke FrischmuthMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Sönke  Frischmuth

Das Amtsgericht Hamburg hat in aktuellen Urteilen die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen präzisiert. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie als „Vorratskündigung“ ohne konkreten, im Kündigungszeitpunkt bereits bestehenden Nutzungswunsch erfolgt. Bloße Neugier oder unbestimmte Absichten reichen dafür nicht. Der Bedarf muss ernsthaft und ohne weiteres aus der Begründung der Kündigung für den Mieter nachvollziehbar sein. Kernpunkte der Rechtsprechung in Hamburg und den umliegenden Gerichten in Schleswig-Holstein z.B. Norderstedt, Pinneberg, Ahrensburg Keine Vorratskündigung: Der Vermieter muss konkret darlegen, wer - Name und Näheverhältnis - aus welchem Grund einziehen will. Wegfall des Bedarfs: Fällt der Eigenbedarf...

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