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Frankfurt/Main (jur). Schräg oder senkrecht – bei einem Designstück ist dies ein entscheidender Unterschied. Ein Tischgestell mit senkrechten Verstrebungen ist daher nicht vergleichbar mit einem urhebergeschützten älteren Modell mit schrägen Verstrebungen, entschied am 29. November 2022 das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 11 U 139/21). Eine Urheberrechtsverletzung liege daher nicht vor. Das OLG wies damit Schadenersatzforderungen der Kinder des 1970 verstorbenen Architekten und Designers Egon Eiermann ab. Eiermann hatte 1953 ein Tischgestell aus Stahlrohr entworfen, das heute „E1“ genannt wird. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Seitenteile durch zwei sich überkreuzende, von der Seite gesehen diagonal liegende Rohre verstrebt sind. Auch ein Assistent Eiermanns hatte solch ein...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Eine täuschend ähnlich aussehende Doppelgängerin der Sängerin Tina Turner auf einem Werbeplakat für das Musical „Simply the Best – die Tina Turner Story“ ist erlaubt und von der Kunstfreiheit gedeckt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 24. Februar 2022, verkündeten Urteil entschieden und dem Konzertveranstalter COFO Entertainment recht gegeben (Az.: I ZR 2/21). Konkret ging es um die sogenannte Tribute Show „Simply the Best – die Tina Turner Story“. Das Musical lief in Österreich und Deutschland bis Mai 2020 und stellte das Leben der bekannten Sängerin auf musikalische Weise dar. Tina Turner hatte an der Veranstaltung jedoch in keiner Weise mitgewirkt. In dem Musical trat vielmehr die US-Amerikanerin Dorothea „Coco“ Fletcher auf. Der...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Verdient ein Student als Coach nebenberuflich sein Geld mit Tipps für schüchterne Männer zum „Frauen aufreißen“, muss er mit einer teils identifizierenden Berichterstattung rechnen. So darf die AStA-Zeitschrift einer Universität ihn mit seinem Vornamen und dem ersten Buchstaben seines Anfangsnamens nennen, wenn seine Tätigkeit als sogenannter Pick-Up-Artists und seinen Verführungstricks mit zunehmenden Übergriffen auf Frauen des Uni-Campus in Verbindung gebracht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 19. Dezember 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 65/21). Im Streitfall war der Kläger, ein früherer Student der Goethe Universität Frankfurt, nebenberuflich als Coach für die Agentur „Casanova Coaching“ tätig. Er gab Seminare, wie man als...
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