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Rechtsanwalt Youtube (UrhR) - Anwalt für Youtube (UrhR) finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Youtube (UrhR)

! Fachanwälte für

Urheberrecht und Medienrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Youtube (UrhR)

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Urheberrecht und Medienrecht

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Anwälte für Youtube (UrhR)
Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
Norman Buse LL.M. BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Antonienstraße 1, 80802 München

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Rechtsanwältin für Youtube (UrhR)
Gabriele Gräfin von Reichenbach Freifrau von Thüngen Fachanwaltskanzlei von Reichenbach von Thüngen
Adresse Icon Hinterer Glockenberg 12, 96450 Coburg
Telefon0049 (0) 9561 35 47 811 Fax0049 (0) 9561 35 47 812

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Rechtsanwältin für Youtube (UrhR)
Maia Steinert Steinert & Stephan
Adresse Icon Am Schindling 28, 61279 Grävenwiesbach
Telefon06086 / 3982071 Fax06086 / 3982397

Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
David Herz BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Antonienstraße 1, 80802 München
Telefon+49 89 74055200 Fax+49 89 740552050

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Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
Norman Buse LL.M. BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin
Telefon030 - 51 30 26 82 Fax030 - 51 30 48 59

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Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
Matthias Krach LL.M.
Adresse Icon Widumestraße 6, 44787 Bochum
Telefon0234 92334077 Fax0234 92334078

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Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
David Herz BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB
Adresse Icon Bahnhofstraße 17, 12555 Berlin
Telefon+49 30 51302682 Fax+49 30 513 048 59

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Rechtsanwalt für Youtube (UrhR)
Christian Kramarz Rechtsanwalt Kramarz
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Cornelia M. Bauer Rechtsanwältin Cornelia M. Bauer
Adresse Icon Sonnenallee 34, 12045 Berlin
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Maia Steinert Steinert & Stephan
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Telefon0221 / 9253670 Fax0221 / 925 3672

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Youtube (UrhR)


Roman und Persönlichkeitsrecht: Wenn Fiktion zur Rechtsverletzung wird
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(2 Bewertungen)13.05.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Roman und Persönlichkeitsrecht: Wenn Fiktion zur Rechtsverletzung wird

Mit Beschluss vom 18. März 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg einen zentralen Aspekt im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz präzisiert. Die bloße Erkennbarkeit einer realen Person in einem Roman genügt demnach nicht, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen. Maßgeblich ist eine differenzierte Grundrechtsabwägung. Der Fall „Innerstädtischer Tod“: Ein Roman auf dem Prüfstand Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Roman "Innerstädtischer Tod", in welchem zwei Berliner Galeristen durch die Figuren Konrad und Eva-Kristin Raspe literarisch gespiegelt wurden. Die Kläger sahen darin eine unzulässige Identifizierbarkeit und fühlten sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie forderten daher, das Werk nicht weiter zu verbreiten. Das OLG...

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Streaming ohne Lizenz? Landgericht stärkt Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender
24.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Streaming ohne Lizenz? Landgericht stärkt Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender

Die Verwertungsrechte öffentlich-rechtlicher Sender stehen erneut im Fokus eines juristischen Grundsatzstreits. Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2025 ( Az. 37 O 2223/25 u.a. ) klargestellt, dass Medienplattformen keine Inhalte von ARD und ZDF ohne ausdrückliche Zustimmung übernehmen dürfen. Der Fall hat erhebliche Relevanz für Medienunternehmen, Plattformbetreiber und Rechteinhaber. Streaming ohne Lizenz: Der Streitfall im Überblick Ein privater Medienanbieter hatte einen Streaming-Service aufgebaut, der systematisch Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender eingebunden hatte. Nutzerinnen und Nutzer konnten dort unter anderem Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Unterhaltungsformate von ARD und ZDF abrufen. Die Inhalte stammten nicht aus eigenen Lizenzvereinbarungen , sondern wurden direkt von...

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Puzzlehersteller darf Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ uneingeschränkt vermarkten
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(1 Bewertung)25.06.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Puzzlehersteller darf Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ uneingeschränkt vermarkten

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2025 ( Az. 4 U 136/24 ) entschieden, dass ein deutscher Puzzlehersteller Leonardo da Vincis weltberühmte Zeichnung „Der vitruvianische Mensch“ außerhalb Italiens uneingeschränkt vermarkten darf. Die Richter machten deutlich, dass das italienische Kulturgüterschutzrecht jenseits der Landesgrenzen keine Wirkung entfaltet und bestätigen damit das Territorialitätsprinzip (nationales Recht gilt nur im eigenen Land). Die Entscheidung erhöht die Planungssicherheit für internationale Geschäftsmodelle und erinnert daran, gemeinfreie Inhalte stets länderspezifisch zu prüfen. Ausgangslage und Streitgegenstand Leonardo da Vincis Proportionsstudie von 1490 ist seit Langem gemeinfrei. Die Gallerie dell’Accademia in Venedig verwahrt das Original. Ein...

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