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Anwalt Insolvenzrecht WuppertalJa, man bekommt Bescheid, wenn die Privatinsolvenz zu Ende ist. Die Privatinsolvenz endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Diese wird vom zuständigen Insolvenzgericht erteilt, sofern der Schuldner während des Insolvenzverfahrens allen Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist. Das Gericht erlässt dem Betroffenen dann alle bis dahin noch offenen Schulden (Ausgenommen sind Geldstrafen, Bußgelder, unerlaubte Handlungen). Eine Restschuldbefreiung muss allerdings vom Schuldner beantragt werden – der Schuldner bekommt dann nach Ende des Insolvenzverfahrens nach 3 Jahren (früher waren es 6 Jahre) vom Insolvenzgericht Bescheid, dass ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Das sollten Sie über das Ende des Insolvenzverfahrens wissen Ein Insolvenzverfahren durchläuft mehrere Stufen . Der Schuldner...
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Für juristische Personen besteht in Deutschland die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Kommt der Verpflichtete der Antragspflicht nicht nach, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese ist strafbar und wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe belangt. Alles, was Sie darüber wissen müssen, lesen Sie hier. Definition: Was ist eine Insolvenzverschleppung? Die Pflicht, eine Insolvenz zu beantragen, ist in § 15a der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Verantwortlich sind stets die Vertreter der juristischen Person. Laut Gesetz müssen sie ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag stellen , sobald der Grund bekannt ist. Der Grund für eine Insolvenz kann entweder die Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person sein. Gemäß § 17 der...
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Karlsruhe (jur). Überschuldete Wohnungseigentümer können mit der Grundbucheintragung ihres Wohnungsrechts am eigenen Grundstück sich nicht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Denn das eingetragene Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 5. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: V ZB 64/21). Nur wenn das Grundstück einer anderen Person gehört, könne ein daran bestehendes, nicht übertragbares Wohnungsrecht nicht gepfändet werden. Im Streitfall ging es um ein Grundstück in Berlin-Charlottenburg. Der Eigentümer hatte das Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht. Im Grundbuch hatte er sich allerdings noch ein Wohnungsrecht...
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