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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zahlungsverkehrsrecht
Bankrecht und Kapitalmarktrecht DSL Bank III: Scheiternde Umfinanzierungen wegen fehlender Abtretungserklärung
Probleme bei der Umfinanzierung von Darlehen der DSL Bank Bisher sind vor allem die Fälle bekannt, in denen die DSL Bank den Verkäufern von Immobilien nicht die notwendige Löschungsbewilligung für die Grundschuld erteilt, sodass diese nicht lastenfrei das Grundstück an die Käufer übertragen können. Inzwischen treten aber auch vermehrt die Fälle auf, in denen die Umfinanzierung der Darlehen von der DSL Bank auf eine neue Bank daran zu scheitern droht, dass die DSL Bank nicht gegenüber der anschlussfinanzierenden Bank die Abtretung der Grundschuld erklärt. So liegt uns beispielhaft einer von mehreren  Fällen vor, in dem die Zinsbindungsfrist der Darlehen bei der DSL Bank zum 30.09.2023 auslief und der Mandant berechtigt war, diese Darlehen über ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Sparkassendarlehen widerruflich - Effektivzins im Darlehensvertrag falsch - Widerrufsjoker sticht!
Darlehensnehmer aufgepasst: Falsche Angaben im Darlehensvertrag können Darlehenswiderruf auch heute noch rechtfertigen (so OLG Köln, Az.: 1-4 U 102/18). Vorab:  Ziel des Widerrufs ist der sofortige Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf jede einzelne, vom Darlehensnehmer erbrachte Zins-/Tilgung- und Sondertilgungsleistung. Widerruflichkeit des Verrages auch noch Ablauf der vierzehntägigen Frist: In der Regel glit für das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen eine Frist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt meist mit der Zurverfügstellung des Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages des Darlehensnehmers an diesen.  Ist in diesen ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Baufinanzierungskunden aufgepasst! Darlehenskündigung nach 10 Jahren!
Bankkunden aufgepasst! Darlehensverträge sind für den Darlehensnehmer mit einer Frist von 6 Monaten nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündbar, wenn seit der Valutierung/Auszahlung zehn Jahre verstrichen sind. Dies ermöglicht dem Darlehensnehmer, sein Darlehen umzuschulden oder marktgerechte Zinsen zu vereinbaren. Die Frist beginnt erst mit Empfang der letzten Baufinanzierungstranche. Gerade bei Immobilienfinanzierungen - häufig mit Darlehenslaufzeiten von 20-30 Jahren - verschiebt sich die Zehnjahresfrist somit zum Teil erheblich, da eben nicht der Zeitpunkt des Zustandekommens des Darlehensvertrages, sondern jener der vollständigen/restlosen Auszahlung des Darlehens maßgeblich ist. Hierbei gilt: Der Darlehensnehmer muss nach Ablauf der Zehnjahresfrist eine Kündigungsfrist von ... weiter lesen
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