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Viele Mieter interessieren sich dafür, inwieweit ihr Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen darf und was sie dagegen unternehmen können. Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist gerade bei Wohnungsmietern gefürchtet, die sich gegenüber ihrem Vermieter nichts zuschulden kommen lassen. Denn der Vermieter braucht sich hier nicht auf ein Fehlverhalten des Mieters bzw. Zahlungsverzug zu berufen. Vielmehr geht es darum, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen oder sie nahestehenden Personen zur Verfügung stellen möchte. Dies darf er jedoch nicht ohne Weiteres. In welchen Fällen eine Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs zulässig ist, ergibt sich aus § 573 Abs. 2 Ziffer 2 BGB. Hiernach muss er die Räume als...
weiter lesenZum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt im Mietrecht , dass der Mieter keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm ausgesetzt wird. Ist dies dennoch der Fall, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung . Er kann gegenüber dem Vermieter einen Anspruch haben, dass dieser gegen den Lärmverursacher vorgeht. Ferner kann der Mieter selbst von störenden Dritten, die Unterlassung des Lärms verlangen. 1. DIN-Vorschriften Ob der Mieter in seiner Ruhe unzumutbar gestört wird, hängt nicht von der Einhaltung von Dezibelwerten ab. Maßgebend ist vielmehr das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschens. Es ist also auf das tatsächliche Ausmaß der Lärmbelästigung abzustellen. So kann eine unzumutbare Störung der Nachtruhe...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Beim Schadenersatz im Arzthaftungsprozess kann auch der Gesichtspunkt der Genugtuung eine Rolle spielen. Das gilt insbesondere dann, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 28. März 2022 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 409/19). Danach bedeutet aber ein grober Fehler nicht auch automatisch grobe Fahrlässigkeit. Der 71 Jahre alte Patient wurde als Notfall ins Krankenhaus gebracht worden, nachdem ihm Nahrung in die Speiseröhre gelangt war. Eine Röntgenaufnahme des Brustbereichs deutete darauf hin, dass etwas mit dem Herzen nicht in Ordnung war. Bei einer Aufzeichnung der Herzströme (EKG) zeigten sich dann sogenannte „Strecksenkungen“, die einen Herzinfarkt sehr nahelegten. Das EKG wurde aber nicht zeitnah ausgewertet, und der Patient...
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