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Durch den Bundesgerichtshof wurde mit weitreichender Wirkung für die Immobilienbranche entschieden, dass Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam sind: Denn wegen der mehrheitlichen Formwidrigkeit befristeter Mietverträge besteht das ständige Risiko einer vorzeitigen Kündigung. Der bisherige Schutz durch die bekannten Schriftformheilungsklauseln wurde durch die höchstrichterliche Entscheidung beseitigt. Der Fall: Mit Vertrag vom 8. Dezember 1998 mietete die Beklagte von der D. K. AG Ladenräume; die Allgemeinen Vertragsbedingungen Gewerbemietvertrag (AVG) waren als Bestandteile in den Vertrag einbezogen. Ein Nachtrag zum Vertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: „ Den Parteien ist bekannt, dass dieser Mietvertrag, der eine Laufzeit von mehr als...
weiter lesenInwieweit ist der Ausspruch eines Hausverbotes rechtlich zulässig? Darf dieses auch zeitlich unbegrenzt gelten? Dies erfahren Sie in diesem Beitrag. Wer ein Hausverbot erteilen darf Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt ein Hausverbot erteilen darf. Hierzu ist nur berechtigt, wer das Hausrecht innehat. Hierzu gehört etwa der Inhaber eines Geschäftes, ein Hauseigentümer, ein Wohnungsmieter oder auch eine Behörde. Wichtig ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer kein Hausrecht mehr hat und daher kein Hausverbot aussprechen darf, wenn er diese vermietet hat. Hier ist vielmehr ausschließlich der Mieter als Hausherr anzusehen. Der Mieter als Besitzer ist sogar berechtigt, gegenüber dem Vermieter das Betreten oder den Aufenthalt in seiner Wohnung zu...
weiter lesenHat der Verwalter keinen ordnungsmäßigen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht ein Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Jahresabrechnung mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht nicht aus (Landgericht Frankfurt am Main v. 09.11.2023 - 2-13 S 3/23) Der Fall : Es ging um die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses, mit dem Argument, der Verwalter habe keinen Vermögensbericht vorgelegt. Der Verwalter verweist auf umfangreiche Abrechnungsunterlagen und eine nachträglich vorgelegte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Entlastung hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses (§ 397 Abs. 2 BGB) und es werden zumindest Ansprüche, die der Eigentümergemeinschaft bekannt waren, ausgeschlossen (Bundesgerichtshof v. 04.03.2011 - V ZR 156/10). Daher...
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