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Rechtsanwalt Zahlungsverzug - Anwalt für Zahlungsverzug finden!

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Zahlungsverzug

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Zahlungsverzug

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

durch uns zugeordnet.
Anwälte für Zahlungsverzug
Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Mathias Müller Rechtsanwalt Mathias Müller
Adresse Icon Westendstraße 10, 01187 Dresden
Telefon0351-4716614 Fax0351-46686256

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Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Stefan Lindlbauer Rechtsanwälte Dr. Kapsreiter & Kollegen
Adresse Icon Safferstettenerstraße 24, 94072 Bad Füssing
Telefon+49 (0) 85 31 / 31 78-0 Fax+49 (0) 85 31 / 31 78-10

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Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
André Wegner
Adresse Icon Cubanzestraße 19b, 18225 Kühlungsborn
Telefon+49 (0) 38293-877 196 Fax+49 (0) 38293-877 197

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Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Christian Doerfer Rechtsanwalt Christian Doerfer
Adresse Icon Karl-Marx-Straße 87, 16816 Neuruppin
Telefon03391 / 45 41 0 Fax03391 / 45 41 10

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4,3 aus 11 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwältin für Zahlungsverzug
Bettina Bauch Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer GbR
Adresse Icon Akademiestr. 36, 63450 Hanau
Telefon06181-307950 Fax06181-3079520

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4,4 aus 13 Bewertungen Informationen zu den Bewertungen

Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Hajo Hundertmark Kanzlei Hundertmark
Adresse Icon Ramskamp 58a, 25337 Elmshorn
Telefon0 41 21 – 83 03 90 Fax0 41 21 – 8 30 39 39

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Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Norbert Monschau Kooperation der Anwaltskanzleien Schneider | Monschau
Adresse Icon Markt 19, 50374 Erftstadt
Telefon02235 - 92 21 22 Fax02235 - 92 21 23

Rechtsanwalt für Zahlungsverzug
Nils Huber
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Rechtsanwältin für Zahlungsverzug
Lu Neugaertner Rechtsanwaltskanzlei Neugaertner, Neugaertner & Neugaertner
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Zahlungsverzug


ERLEICHTERTE KÜNDIGUNG VON GEWERBEMIETVERTRÄGEN
01.01.2018Jörg DiebowMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Durch den Bundesgerichtshof wurde mit weitreichender Wirkung für die Immobilienbranche entschieden, dass Schriftformheilungsklauseln generell unwirksam sind: Denn wegen der mehrheitlichen Formwidrigkeit befristeter Mietverträge besteht das ständige Risiko einer vorzeitigen Kündigung. Der bisherige Schutz durch die bekannten Schriftformheilungsklauseln wurde durch die höchstrichterliche Entscheidung beseitigt.   Der Fall: Mit Vertrag vom 8. Dezember 1998 mietete die Beklagte von der D. K. AG Ladenräume; die Allgemeinen Vertragsbedingungen Gewerbemietvertrag (AVG) waren als Bestandteile in den Vertrag einbezogen. Ein Nachtrag zum Vertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: „ Den Parteien ist bekannt, dass dieser Mietvertrag, der eine Laufzeit von mehr als...

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Wer darf ein Hausverbot erteilen und wie lange ist es gültig?
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(86 Bewertungen)31.01.2018Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Inwieweit ist der Ausspruch eines Hausverbotes rechtlich zulässig? Darf dieses auch zeitlich unbegrenzt gelten? Dies erfahren Sie in diesem Beitrag. Wer ein Hausverbot erteilen darf Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt ein Hausverbot erteilen darf. Hierzu ist nur berechtigt, wer das Hausrecht innehat. Hierzu gehört etwa der Inhaber eines Geschäftes, ein Hauseigentümer, ein Wohnungsmieter oder auch eine Behörde. Wichtig ist allerdings, dass der Wohnungseigentümer kein Hausrecht mehr hat und daher kein Hausverbot aussprechen darf, wenn er diese vermietet hat. Hier ist vielmehr ausschließlich der Mieter als Hausherr anzusehen. Der Mieter als Besitzer ist sogar berechtigt, gegenüber dem Vermieter das Betreten oder den Aufenthalt in seiner Wohnung zu...

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Keine Entlastung des Verwalters ohne ordnungsmäßigen Vermögensbericht
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(1 Bewertung)04.02.2024Norbert MonschauMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Hat der Verwalter keinen ordnungsmäßigen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht ein Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Jahresabrechnung mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht nicht aus (Landgericht Frankfurt am Main v. 09.11.2023 - 2-13 S 3/23) Der Fall : Es ging um die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses, mit dem Argument, der Verwalter habe keinen Vermögensbericht vorgelegt. Der Verwalter verweist auf umfangreiche Abrechnungsunterlagen und eine nachträglich vorgelegte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Die Entlastung hat die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses (§ 397 Abs. 2 BGB) und es werden zumindest Ansprüche, die der Eigentümergemeinschaft bekannt waren, ausgeschlossen (Bundesgerichtshof v. 04.03.2011 - V ZR 156/10). Daher...

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