Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
1. Einleitung Sowohl im Reisegewerbe als auch im stehenden Gewerbe können zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden. „Zulassungspflichtig“ bedeutet, dass es sich um ein Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung wie z.B. Maler und Lackierer, Dachdecker, Tischler, Fliesenleger, usw. handelt, bei dem im stehenden Gewerbe eine Eintragung in die Handwerksrolle vorausgesetzt wird. Sowohl bei einer Tätigkeit im Reisegewerbe als auch bei der Ausübung zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle ergeben sich aus dem Wettbewerbsrecht Konsequenzen in Bezug auf die Werbemöglichkeiten für diese Tätigkeiten. 2. Unlauterer Wettbewerb Nach den §§ 3 Abs. 1, 3a UWG sind unlautere geschäftliche...
weiter lesenKoblenz. Wenn bei einem geparkten Lkw nach dem Abfahren am Straßenrand Dieselverschmutzung festgestellt wird, muss der Fahrer für dessen Beseitigung zahlen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber des Fahrers ein Fahrzeugleck nicht feststellen konnte, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit bekannt gegebenem Urteil vom 10.05.2022 (Az.: 4 K 736/21.KO). Denn auch durch einen nicht vollständig geschlossenen Tankdeckel kann es zu Verunreinigungen kommen. Der Kläger (Lkw-Fahrer) parkte ein Wochenende lang seinen vollgetankten Lkw vor seinem Haus. Als er nachts wegfuhr, bemerkte seine Frau Dieselgeruch auf der Straße. Sie informierte den Kreis Birkenfeld. Mitarbeiter des Kreises Birkenfeld fanden schließlich Dieselverschmutzungen und Verfärbungen auf sechs bis acht Quadratmetern Straße. Wegen der potenziellen...
weiter lesenBisher ermöglichte § 45b PSTG die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens unter bestimmten Bedingungen. Mit 1.11.2024 tritt das am 21.6.2024 verkündete Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit den § 45b. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und den Alltag von Betroffenen,denn seit 1. August dieses Jahres können Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zum 1.11.2024 unbürokratisch beim Standesamt anmelden. Grundsatz: Selbstbestimmung und Anerkennung für Geschlechtsidentität Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stärkt die im Grundgesetz verankerten Rechte auf persönliche Entfaltung, Achtung der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung , indem es...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.