Anwalt Strafrecht Velbert – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Velbert (© qualitystock - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist das extremste staatliche Steuerungsinstrument, denn damit wird am härtesten in die Privatsphäre von Bürgern eingegriffen. Das deutsche Strafrecht findet seine Regelungen im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Strafbare Taten, die mit am häufigsten verübt werden sind u.a. Vergewaltigung, Diebstahl, Nötigung, sexueller Missbrauch, Körperverletzung, Misshandlung, Hehlerei, Fahrerflucht, Untreue, Unterschlagung, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Ebenso oft sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet – so ist der Ablauf

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Grundlage auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon bekommt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein ...

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Fachanwalt Mike Kessels mit Rechtsanwaltskanzlei in Velbert bietet Rechtsberatung und erörtert Fragen im Fachbereich Strafrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Velbert


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Velbert

... Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das auch, wenn ein beweisbarer Verdacht besteht. Dieses Wissen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Die Ermittlungshandlungen werden in der Regel von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ausgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahmung von Beweismitteln kommen, auch eine Hausdurchsuchung ist üblich. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ebenfalls eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden angehört, sie bekommen zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Für Zeugen besteht übrigens die Pflicht, sich zu äußern. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Tatverdächtigen verwandtschaftlich verbunden sind. Sie müssen sich dann nicht äußern. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Der Beschuldigte kann in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich u.a. davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Tat ist. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind 2 Gründe, die meist der Anlass sind, weshalb ein Beschuldigter in U-Haft genommen wird. Sind alle erforderlichen Beweise gesichert worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Hauptverhandlung statt. Der Beschuldigte bekommt eine Geldstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Strafprozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Dies kann eine lange Haftstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Hauptsächlich dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Bewährungsstrafe, natürlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Freilich ist auch ein vollständiger Freispruch möglich.

Schwierigkeiten im Strafrecht? Fragen Sie einen Anwalt für Strafrecht!

Es ist deutlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das drastische Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich sofort an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat umfassendes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Velbert sind etliche Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem kompetenten Anwalt im Strafrecht in Velbert an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Haftstrafe auf Bewährung oder gar einen Freispruch zu erhalten. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Allerdings ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht in Velbert auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt im Strafrecht aus Velbert als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Der Rechtsanwalt im Strafrecht wird alles tun, damit Sie eine geringe Strafe erhalten

Der Rechtsanwalt für Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Der Rechtsanwalt wird zudem eine Einsicht in die Akten beantragen. Ferner wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Daraufhin wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Gelingt es dem Anwalt für Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er in der folgenden Hauptverhandlung seinen Klienten vertreten und natürlich verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Sollte es während der Verhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Mandanten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine Straftat begangen hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen versierten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.

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