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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Reinhard Werner

Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
Gustav-Freytag-Str. 11
99425 Weimar
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Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
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Die 1990 von mir gegründete Anwaltskanzlei orientiert sich insbesondere am Beratungsbedarf, den mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler – darunter vor allem Architekten und Ingenieure – und andere Selbständige haben.

Die Entwicklung und Ausrichtung der Kanzlei hängt insoweit mit der Dynamik des Standorts als auch mit meinem wirtschaftsrechtlich geprägten beruflichen Werdegang eng zusammen. Inzwischen ist vor allem die Bearbeitung von Fällen des Bau- und Architektenrechts in den Vordergrund getreten. Die für das Führen der Fachanwaltsbezeichnung gesetzlich geforderten Nachweise der theoretischen Grundlagen und berufspraktischen Erfahrungen im Fachgebiet wurden – und werden – erbracht.

Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner

Spezialisierungen

  • Bau- und Architektenrecht
  • Arbeitsrechtl
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Vollstreckungsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abstandsfläche
  • Anwesen
  • Architektenrecht
  • Architektenvertrag
  • Bauabbruch
  • Bauabnahme
  • Bauanwalt
  • Bauaufsicht
  • Baueinstellung
  • Baugenehmigung
  • Baugewerberecht
  • Baulast
  • Bauleitplanung
  • Baumängel
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Baurecht
  • Baustopp
  • Bauverbot
  • Bauvertrag
  • Bauvertragsrecht
  • Bebauungsplan
  • Denkmalschutzrecht
  • Dienstbarkeit
  • Enteignungsrecht
  • Erbbaurecht
  • Ersatzvornahme
  • Erschließungsrecht
  • Ertragswertverfahren
  • Flächennutzungsplan
  • Formelles Bauordnungsrecht
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundbuchblatt
  • Grundpfandrecht
  • Grundstück
  • Grundstücksgrenze
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienanwalt
  • Immoblilienwirtschaft
  • Ingeneurvertragsrecht
  • Ingenieurrecht
  • Instandhaltungsrücklage
  • Leitungsrecht
  • Liegenschaft
  • Materielles Bauordnungsrecht
  • Nachbarwiderspruch
  • Nutzungsänderung
  • Öffentliches BauR
  • Öffentliches Gut
  • Pfusch am Bau
  • Privates BauR
  • Rangordnung
  • Sachwertverfahren
  • Sondernutzungsrecht
  • Städtebaurecht
  • Teilungserklärung
  • Vergleichswertverfahren
  • Verpächter
  • Verpachtung
  • VOB
  • Wegerecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht

Kanzlei Impressum

Anwaltskanzlei Dr. Reinhard Werner
Inhaber: Rechtsanwalt Dr. jur. Reinhard Werner
Gustav-Freytag-Str. 11
D99425 Weimar
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstr. 46, D99084 Erfurt www.rechtsanwaltskammer-thueringen.de

Telefon: 03643-401650
Fax: 03643-401651
Mobil: 0176-63386842
Email: werner-weimar@t-online.de
Website: www.werner-weimar.de

zugelassen seit 01.09.1990 beim Amtsgericht Weimar und beim Landgericht Erfurt, auftrittsberechtigt bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten und den Gerichten der Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Steuer-Nr. 162/286/10880 Finanzamt Jena

Berufshaftpflichtversicherung:

Für den Rechtsanwalt besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG 30650 Hannover (Versicherungsnummer 70-003636283) mit einer Versicherungssumme von 1.022.583,76 € (ehemals 2 Millionen DM). Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Verstöße eines Jahres beträgt das 2fache dieser Deckungssumme. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht – soweit hier von Bedeutung – auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht oder aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Der Abschluss von auf den Einzelfall bezogenen Risikozusatzversicherungen auf Kosten des Auftraggebers ist möglich.

Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de.
Die Vergütung des Rechtsanwalts wird zur Zeit durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist die Vereinbarung von zeitabhängigen Honoraren oder von Pauschalhonoraren unter Berücksichtigung aller Umstände der Mandatserteilung möglich.
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