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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümergemeinschaft gilt als „Verbraucher“
Karlsruhe (jur). Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich als „Verbraucher“ anzusehen, so dass diese sich auch auf Verbraucherrechte berufen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Wohnungseigentümergemeinschaft wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft nicht zu gewerblichen Zwecken abschließt, urteilte am Mittwoch, 25. März 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13 und VIII ZR 109/14).
Im konkreten Fall hatten drei Hamburger Wohnungseigentümergesellschaften sich gegen Klauseln in ihren Gaslieferungsverträgen ihres Energieversorgungsunternehmens gewandt. Sie hielten die formularmäßig vereinbarten Preisanpassungsklauseln für unwirksam und beriefen sich dabei auf Urteile des BGH ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Das grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der Europäischen Union kann nach der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 (EuInsVO) in dem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (center of main interests/COMI), das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet werden.
In diesem Fall gilt bis zur Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks grundsätzlich das Recht des Staates, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist. Art. 10 EuInsVO macht davon für Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme. Danach gilt für diese „ausschließlich“ das Recht des ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Gibt es "hitzefrei" ebenfalls für Arbeitnehmer?
Für viele Schüler ist der Hochsommer Grund zur Freude. Denn sie können auf „hitzefrei“ hoffen. Doch wie sieht die rechtliche Situation für Arbeitnehmer aus?
Längst nicht jeder Arbeitsplatz ist bei sommerlichen Temperaturen gut vor Hitze geschützt. Insofern kommt bei Arbeitnehmern der Wunsch auf, dass sie vom Arbeitgeber hitzefrei bekommen und nach Hause gehen dürfen. Das Gesetz sieht allerdings keinen Anspruch auf hitzefrei vor, wenn es an Arbeitsplätzen unangenehm heiß ist.
Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht
Gleichwohl dürfen Arbeitgeber in einer solchen Situation nicht einfach die Hände in den Schoß legen und von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich zusammenreißen. Dies ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeber ... weiter lesen