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Sozialrecht
Bundessozialgericht: Arbeitsunfall trotz privater Fahrt möglich
Das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 15/22 R ) hat entschieden, dass ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn nach einem privaten Ausflug Arbeitsschlüssel abgeholt werden.
Unfall nach privatem Ausflug auf dem Weg zur Arbeit
Die Klägerin hatte nach einem privaten Wochenendausflug einen Unfall, als sie auf dem Weg zurück zu ihrer Wohnung war. In der Wohnung befanden sich Arbeitsschlüssel und Unterlagen, die sie vor Arbeitsantritt bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums benötigte. Auf diesem Weg verunglückte sie mit ihrem Auto schwer, nur wenige Kilometer von ihrem Wohnort entfernt.
Zuvor war sie für ein Wochenende privat unterwegs und wollte die Arbeitsgegenstände vor Beginn ihrer Tätigkeit abholen. Die Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten es ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Neue Formerleichterungen für Arbeitgeber beschlossen
Bundestag verabschiedet Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Am 26. September 2024 hat der Bundestag das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV - Beschlussempfehlung ) verabschiedet, das nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlasten soll. Besonders für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht bringt das Gesetz bedeutende Änderungen mit sich. Von der Vereinfachung der Schriftformerfordernisse bis hin zu Digitalisierungsfortschritten – das BEG IV legt den Grundstein für eine moderne und entlastete Arbeitswelt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Digitalisierung bei Arbeitszeugnissen und Nachweisen
Eine der bedeutendsten Neuerungen ... weiter lesen
Sozialrecht
Verwaltungsgericht Berlin erkennt tödlichen Wespenstich als Dienstunfall an
Ein Lehrer starb nach einem Wespenstich bei einer dienstlichen Veranstaltung. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass dies als Dienstunfall gilt (Az.: VG 7 K 394/23 ) .
Tödlicher Wespenstich bei Lehrertreffen: Senatsverwaltung verweigert Anerkennung als Dienstunfall
Der verstorbene Lehrer, der als Beamter in Berlin tätig war, nahm an einem Arbeitstreffen in einem Ruder-Club teil. Es handelte sich um den letzten Tag der Sommerferien und das Treffen diente zur Vorbereitung des neuen Schuljahres.
Der Lehrer wies seine Kollegen darauf hin, dass er gegen Wespenstiche allergisch sei und ausgerechnet an diesem Tag sein Notfallmedikament nicht dabei habe. Kurz nach dieser Warnung wurde er beim Kaffeetrinken auf der Terrasse des Clubs von einer Wespe gestochen. Der Stich löste einen anaphylaktischen Schock aus, ... weiter lesen