Virusrechte, Corona-Rechte, meine Rechte in der Viruskrise: Drängende Fragen. Wichtig zu wissen: Die Paragrafen 56 fortfolgende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sehen Entschädigungsleistungen vor. Achtung: es gilt eine Dreimonatsfrist für Anträge! Störung der Geschäftsgrundlage Stand: 23.03.2020 Behördlichen Anordnungen oder die Coronakrise als solche können eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen. Die Rechtsfolgen der Störung der Geschäftsgrundlage reichen von der Anpassung des jeweiligen Vertrages (zum Beispiel: Mietreduzierung) bis zu einer Aufhebung zum Beispiel eines Mietvertrages, was etwa bei einer länger andauernden Krise in Frage kommen könnte. Vertragsparteien sollten sich rechtzeitig zusammensetzen und ...
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Roger Gabor
(Roger Gabor)
(Roger Gabor)
ALLES IST NICHTS
Wir wollen nicht alles können. Aber originell und eigentümlich sein. Als Fachkanzlei beschränkt sich unser Beratungstableu darum auf drei Kernkompetenzen.
Als spezialisierte Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht kämpfen wir für Sie im Gesellschafterstreit und sprechen Unternehmer nicht erst im hohen Alter, sondern frühzeitig darauf an, Nachfolgeberatung als unternehmerische Aufgabe ihrer Bestandssicherung zu begreifen.
Als Fachkanzlei für Informationstechnologierecht liegt der besondere Schwerpunkt unserer Tätigkeit in den Bereichen Softwarerecht und Datenschutzrecht. Daneben berät und vertritt unsere Kanzlei vornehmlich Mandate in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrecht.
Gegenstand unserer Tätigkeit als Spezialsozietät für Erbrecht begleiten wir mit anwaltlichem Geschick wir unsere Klient:innen in allen rechtlichen Fragen des Erbrechts und arbeiten die für Sie optimierten Antworten aus. Auf Wunsch haben wir den Interessenausgleich unter allen Beteiligten, insbesondere unter den Generationen im Blick — scheuen aber auch nicht den Konflikt. Komplexe Vermögens- und Unternehmensnachfolgestrukturen sind unsere Spezialität.
Zu unseren Dienstleistungen gehört im Medienrecht auch die journalistische Beratung, z.B. juristische Überprüfung einer Presseerklärung sowie die Beratung zur Rechtskommunikation (sog. Litigation-PR).
Spezialisierungen
- Handels- und Gesellschaftrecht
- Erbrecht
- IT-Recht
- Medienrecht
- Testamentsvollstrecker
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- AG
- Aktiengesellschaft
- Aktiengesellschaftsrecht
- Bilanzrecht
- Dienstvertrag
- Europäische Aktiengesellschaft
- Europäisches GesellschaftsR
- Existenzgründung
- Firmeninvestor
- Firmenverkauf
- Franchiserecht
- GbR
- Genossenschaftsrecht
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Gesellschafter
- Gesellschaftsform
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsrecht
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Recht
- Handelsgeschäfterecht
- Handelsrecht
- Handelstandesrecht
- Handelsvertreter
- Handelsvertreterrecht
- Internationales GesellschaftsR
- Internationales HandelsR.
- Internationales Kaufrecht
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaftsrecht
- KG
- Konzernrecht
- Mitbestimmungsrecht
- Personengesellschaften
- Personengesellschaftsrecht
- Seehandelsrecht
- Steuerbelastungsvergleich
- Steueroptimierung
- Stiftungsrecht
- Umwandlungsrecht
- UN-Kaufrecht
- Unternehmensgründung
- Unternehmenskaufrecht
- Unternehmensrecht
- Verbandsrecht
- Verbundene Unternehmen
- Vereinsrecht
- Vertriebsrecht
- Werkvertrag
- Erbengemeinschaft
- Erbrecht
- Erbschaftssteuererklärung
- Erbschein
- Erbteilung
- Internationales Privatrecht im ErbR
- Nachlass
- Nachlassinsolvenz
- Nachlasspflegschaft
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Schenkungssteuererklärung
- Testament
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Übergabe zu Lebzeiten
- Vertragsgestaltung
- Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
- Vorsorgevollmacht
- Vorweggenommene Erbfolge
- Dailer
- Datenschutz
- Datenschutzerklärung
- Datenschutzrecht (im InformationstechnologieR)
- Domainrecht im IT-Recht
- DSL-Vertrag
- E-Government
- EDV-Recht
- Fernabsatzgesetz
- Hardwarekauf
- Hardwareverkauf
- Immaterialgüterrecht
- Informationstechnologierecht
- Internationales IT-Privatrecht
- IT Rechtsberatung
- IT-AGB
- IT-Recht
- IT-Sicherheitsrecht
- IT-Strafrecht
- IT-Verträge
- IT-Vertragsrecht
- Kommunikationsdienstrecht
- Kommunikationsnetzrecht
- Kopierschutz
- Lizensierung
- Multimediarecht
- Netzbetreiber
- Nutzungsbedingungen (Mobile Business)
- Nutzungsbedingungen (Online Business)
- Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen
- Provider-Verträge
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Signatur-Recht
- Softwarekauf
- Softwareschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- TK-Recht
- Verschlüsselungsrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Informationstechnologierecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften
Rechtsanwalt Gabor füllt weitere Tätigkeiten aus als Mitglied im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft e.V., Berlin, im Freundeskreis der Wirtschaftsjunioren Bodensee – Oberschwaben e.V. Roger Gabor war Sprecher Verbraucherschutz und Verbraucherrecht des Deutschen Anwaltvereins, ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des Deutschen Anwaltvereins, ferner Lehrbeauftragter für Informationstechnologierecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und als Dozent verpflichtet im Fachlehrgang Informationstechnologierecht der DeutscheAnwaltAkademie GmbH.
Kanzlei Impressum
gabor partners
rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Alexanderstraße 104
70180 Stuttgart
T: 0711 340359-0
F: 0711 340359-10
info@gabor-partners.de
Die gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart mit der Registernummer HRA 740307.
Persönlich haftende Gesellschafterin der gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG ist die gabor management rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart mit der Registernummer HRB 789906.
Geschäftsführer der gabor management rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist:
Rechtsanwalt Roger Gabor
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE361591720
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin – die standesrechtlichen Bestimmungen für in Deutschland zugelassene Berufsträger*innen finden Sie auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer
Staat der Zulassung ist Deutschland
Eine Berufshaftpflichtversicherung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang besteht für alle Berufsträger*innen der gabor partners rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG bei der HDI Versicherung AG in 30650 Hannover
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Königstraße 14
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 22 21 55-0
Telefax: 0711 22 21 55-11
E-Mail: info@rak-stuttgart.de
www.rak-stuttgart.de
Alternative Streitbeilegung/Streitbeilegung nach VSBG
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Konzeption und Realisation
CRENEO GmbH – Neue Kreativität
Fotografie
© Martin Maier
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Vorsorge in Zeiten von Corona und danach Von Roger Gabor Rund um den Tod und das Erbe treten Fragen auf. Aufgrund vieler Irrtümer lassen Menschen die Planung nach dem eigenen Tod außen vor. Bemerkenswert: Knapp 75 Prozent aller Deutschen sind ohne Testament. Vorsorge treffen erscheint wichtiger denn je. Gerade in Zeiten von Corona COVID-19. Umso notwendiger ist es nun, sich mit den unangenehmen Fragen des Erbrechts zu beschäftigen. Wie man besser vorgehen sollte. Besonders ältere Menschen haben (verständlich) Angst, sich trotz aller Vorkehrungen mit dem Coronavirus zu infizieren. Sie beschäftigt die Frage, was mit ihrem Vermögen passiert, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, es zu verwalten. Hier kann es ratsam sein, sich mit Vorsorgemaßnahmen ...
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(1 Bewertung) • 22.02.2019 • Roger Gabor
Von Roger Gabor fachanwalt-it.de Die Schonfrist ist vorbei. Nun trifft es auch kleine Unternehmen. Mangels Vertrags zur Auftragsverarbeitung hat eine Datenschutzbehörde gegen einen kleinen Betrieb 5.000 Euro Bußgeld verhängt. Was war passiert? Der Fall: Die Datenschutzbehörde Hamburg hat einen Bußgeldbescheid an das kleine Versandunternehmen Kolibri Image versandt und dieses aufgefordert, einen Betrag von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren zu zahlen. Begründet wird dieser Bescheid nach Art. 83 Abs. 3 DS-GVO mit dem Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Kolibri Image hatte im Mai 2018 beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in eigener Initiative um ...
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