Ausgezeichnete Rechtsbetreuung!

Dr. Rolf Stagat





Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat bietet von unserem Standort in Konstanz umfassende rechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, im Dienstvertragsrecht (für Geschäftsführer und Vorstände), bei Organhaftungsfällen und Fragen zur D&O-Versicherung sowie im Sozialversicherungsrecht (Statusfragen und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung) an.
Mit einer 25-jährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Dr. Rolf Stagat Unternehmen sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts als auch bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie bei der Planung und Umsetzung von Personalumstrukturierungen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht, einschließlich der Gründung und Strukturierung von GmbHs und Personengesellschaften, Fragen rund um Gesellschafterwechsel sowie gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten. Dies schließt auch Fragen zur Unternehmensmitbestimmung sowie zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen ein.
Darüber hinaus verfügt Dr. Stagat über besondere Expertise in der Vertretung von Geschäftsführern in Trennungssituationen und in Schadensersatzprozessen (Geschäftsführerrecht), einem Bereich, der die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht bildet und sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen (Geschäftsführer, Vorstand) befasst. Er erstellt Geschäftsführer- und Vorstands-Anstellungsverträge sowie Geschäftsordnungen und unterstützt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen, insbesondere im Bereich der Geschäftsführerhaftung.
Dr. Rolf Stagat studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte sein Referendariat in Konstanz. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er einige Jahre in der Rechtsabteilung eines forschenden Pharmaunternehmens in den Bereichen Heilmittelwerberecht und Arzneimittelrecht tätig.
Spezialisierungen
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifvertragsrecht
- Aktiengesellschaft
- Dienstvertrag
- GbR
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Gesellschafter
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsrecht
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Recht
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaftsrecht
- KG
- Mitbestimmungsrecht
- Personengesellschaften
- Personengesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Unternehmensgründung
- Unternehmensrecht
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Publikationen
- "Die Haftung von Vorstand und Geschäftsführern für Kartellbußen"
Besprechung des Urteils des OLG Düsseldorf vom 27.07.2023 (Az 6 U 1/22 (Kart)), veröffentlicht in GWR 2023, Seite 291. - "Sic-non-Rechtsprechung und unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff"
Besprechung des Beschlusses des BAG vom 08.02.2022 (9 AZB 40/21), erschienen in Der Betrieb 2022, Seite 1580. - "Kundenschutzklauseln für GmbH-Geschäftsführer"
Beitrag im E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2021“. - "Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – rechtliche und praktische Probleme in der betrieblichen Praxis"
Veröffentlicht in FA 2020, Seiten 162-168. - "Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge"
Erschienen in Der Betrieb 2020, Seite 2414. - "Zur Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Fremdgeschäftsführern"
Veröffentlicht in Der Betrieb 2019, Seiten 1136-1137. - "Leitfaden für Geschäftsführer in Trennungssituationen"
Ein praxisorientierter Leitfaden für Geschäftsführer. - "Was Geschäftsführer vom Sozialversicherungsrecht wissen sollten"
Beitrag im E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2019“. - "Der Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zum Arbeitsgericht – Änderung der Rechtsprechung und Folgen für die Praxis"
Veröffentlicht in NZA 2015, Seite 193. - "Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Arbeitnehmer-Gesellschaftern"
Erschienen in Fachanwalt Arbeitsrecht 2016, Seite 258. - "Risiken und Nebenwirkungen von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen"
Veröffentlicht in NZA-RR 2011, Seite 617. - "Arbeitnehmer-Geschäftsführer: Arbeitsverhältnis trotz Organstellung?"
Erschienen in Der Betrieb 2010, Seite 2801.
Kanzlei Impressum
Impressum
Impressum, Informationen nach § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Disclaimer:
GKD RECHTSANWÄLTE
Stagat Doubleday PartG mbB
Sitz: Konstanz
Partnerschaftsregister 700079, Amtsgericht Freiburg i. Br.
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 268 783 200
GKD RECHTSANWÄLTE Stagat Doubleday PartG mbB („GKD RECHTSANWÄLTE“) ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
Partner:
Dr. Rolf Stagat, Rechtsanwalt
Dr. Nicolas Doubleday, Rechtsanwalt
Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz
Telefon: 07531-28 236-0
Telefax: 07531-28 236-29
E-Mail: konstanz@gkd-partner.de
Alle Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg (Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg, Tel.: 0761-32563, Fax: 0761-286261, E-Mail: info@rak-freiburg.de). Weitere Informationen zur Rechtsanwaltskammer Freiburg finden Sie im Internet unter www.rak-freiburg.de in der Rubrik „Impressum“.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Sie finden diese im Internet unter www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wurde zudem nach § 191f BRAO eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ und ist die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. GKD RECHTSANWÄLTE ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de teilzunehmen.
Verbraucher weisen wir außerdem auf die Internetplattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
GKD RECHTSANWÄLTE hat eine den gesetzlichen Anforderungen (vgl. § 51a BRAO) entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.
Einschränkungen des räumlichen Geltungsbereichs der Berufshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftungsansprüche aus Tätigkeiten
• über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
• im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
• der Rechtsanwälte vor außereuropäischen Gerichten.
Design, Realisierung:
Bjørn Jansen – Fotografie und Medienproduktion
https://bjoernjansen.com
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Welche Kündigungsfristen gelten für Geschäftsführerdienstverträge? Geschäftsführer einer GmbH sind nach deutschem Recht keine Arbeitnehmer. Das führt nicht nur zu völlig unterschiedlichen Haftungsbestimmungen zwischen Arbeitnehmern einerseits und Geschäftsführern andererseits. Es bestehen auch Unterschiede bei den maßgeblichen Kündigungsfristen. Obwohl Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer sind, hatte der Bundesgerichtshof in älteren Entscheidungen angenommen, auf Dienstverträge von Fremdgeschäftsführern seien nicht die nach § 621 BGB bei Dienstverhältnissen geltenden Kündigungsfristen anwendbar, sondern die für Arbeitsverhältnisse geltenden längeren Fristen des § 622 BGB. Dieser Auffassung hatten ...
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„Fingierte Freiberuflichkeit“ ersetzt Scheinselbstständigkeit - Gesetzgeber schafft Übergangsregelung für Lehrkräfte Unternehmen und Einrichtungen sehen sich seit Jahren einer immer übergriffiger werdenden Rechtsprechung der Sozialgerichte und Prüfungspraxis der Deutsche Rentenversicherung Bund ausgesetzt. Seit den November – Urteilen des Bundessozialgerichts und dem Ende der „Kopf und Seele“– Rechtsprechung werden nicht nur Gesellschafter und Geschäftsführer im eigenen Unternehmen von der Rechtsprechung als weisungsabhängige Beschäftigte betrachtet und mit hohen Beitragsnachforderungen überzogen. Die Bestrebungen von Gerichten und Sozialversicherungsträgern, das prekäre Rentenversicherungssystem durch extensive Auslegung ...
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Haben Geschäftsführerinnen Arbeitnehmerrechte? Können sich auch GmbH-Geschäftsführer auf arbeitnehmerschützende Vorschriften berufen? Diese Frage gerät in der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte und des europäischen Gerichtshofs, aber auch rechtspolitisch immer stärker in den Blickpunkt. GmbH-Geschäftsführer werden von den Sozialgerichten als abhängig Beschäftigte eingestuft, weil sie – jedenfalls nach Auffassung der Sozialversicherungsträger – den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung benötigen. Gesetzlichen Kündigungsschutz oder generell Arbeitsrechtsschutz lässt man GmbH-Geschäftsführern in Deutschland aber traditionell nicht angedeihen: Sozialversicherungsschutz für Geschäftsführer ja, ...
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