Ausgezeichnete Rechtsbetreuung!
Dr. Rolf Stagat





Rechtsanwalt Dr. Rolf Stagat bietet von unserem Standort in Konstanz umfassende rechtliche Beratung im Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, im Dienstvertragsrecht (für Geschäftsführer und Vorstände), bei Organhaftungsfällen und Fragen zur D&O-Versicherung sowie im Sozialversicherungsrecht (Statusfragen und sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung) an.
Mit einer 25-jährigen Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Dr. Rolf Stagat Unternehmen sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts als auch bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie bei der Planung und Umsetzung von Personalumstrukturierungen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Gesellschaftsrecht, einschließlich der Gründung und Strukturierung von GmbHs und Personengesellschaften, Fragen rund um Gesellschafterwechsel sowie gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten. Dies schließt auch Fragen zur Unternehmensmitbestimmung sowie zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen ein.
Darüber hinaus verfügt Dr. Stagat über besondere Expertise in der Vertretung von Geschäftsführern in Trennungssituationen und in Schadensersatzprozessen (Geschäftsführerrecht), einem Bereich, der die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht bildet und sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen (Geschäftsführer, Vorstand) befasst. Er erstellt Geschäftsführer- und Vorstands-Anstellungsverträge sowie Geschäftsordnungen und unterstützt Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaften und ihren Organen, insbesondere im Bereich der Geschäftsführerhaftung.
Dr. Rolf Stagat studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und absolvierte sein Referendariat in Konstanz. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er einige Jahre in der Rechtsabteilung eines forschenden Pharmaunternehmens in den Bereichen Heilmittelwerberecht und Arzneimittelrecht tätig.
Spezialisierungen
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Altersteilzeit
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsverfassungsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Aktiengesellschaft
- Dienstvertrag
- Firmenverkauf
- GbR
- Geschäftsführerhaftung
- Geschäftsführervertrag
- Gesellschaftsgründung
- Gesellschaftsrecht
- GmbH & Co. KG
- GmbH-Recht
- Handelsvertreterrecht
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaftsrecht
- KG
- Mitbestimmungsrecht
- Personengesellschaften
- Personengesellschaftsrecht
- Umwandlungsrecht
- Unternehmensgründung
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Publikationen
- "Die Haftung von Vorstand und Geschäftsführern für Kartellbußen"
Besprechung des Urteils des OLG Düsseldorf vom 27.07.2023 (Az 6 U 1/22 (Kart)), veröffentlicht in GWR 2023, Seite 291. - "Sic-non-Rechtsprechung und unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff"
Besprechung des Beschlusses des BAG vom 08.02.2022 (9 AZB 40/21), erschienen in Der Betrieb 2022, Seite 1580. - "Kundenschutzklauseln für GmbH-Geschäftsführer"
Beitrag im E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2021“. - "Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – rechtliche und praktische Probleme in der betrieblichen Praxis"
Veröffentlicht in FA 2020, Seiten 162-168. - "Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge"
Erschienen in Der Betrieb 2020, Seite 2414. - "Zur Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Fremdgeschäftsführern"
Veröffentlicht in Der Betrieb 2019, Seiten 1136-1137. - "Leitfaden für Geschäftsführer in Trennungssituationen"
Ein praxisorientierter Leitfaden für Geschäftsführer. - "Was Geschäftsführer vom Sozialversicherungsrecht wissen sollten"
Beitrag im E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2019“. - "Der Rechtsweg des GmbH-Geschäftsführers zum Arbeitsgericht – Änderung der Rechtsprechung und Folgen für die Praxis"
Veröffentlicht in NZA 2015, Seite 193. - "Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Arbeitnehmer-Gesellschaftern"
Erschienen in Fachanwalt Arbeitsrecht 2016, Seite 258. - "Risiken und Nebenwirkungen von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen"
Veröffentlicht in NZA-RR 2011, Seite 617. - "Arbeitnehmer-Geschäftsführer: Arbeitsverhältnis trotz Organstellung?"
Erschienen in Der Betrieb 2010, Seite 2801.
Kanzlei Impressum
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Impressum, Informationen nach § 2 Abs. 1 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Disclaimer:
GKD RECHTSANWÄLTE
Stagat Doubleday PartG mbB
Sitz: Konstanz
Partnerschaftsregister 700079, Amtsgericht Freiburg i. Br.
Umsatzsteueridentifikations-Nr.: DE 268 783 200
GKD RECHTSANWÄLTE Stagat Doubleday PartG mbB („GKD RECHTSANWÄLTE“) ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
Partner:
Dr. Rolf Stagat, Rechtsanwalt
Dr. Nicolas Doubleday, Rechtsanwalt
Reichenaustraße 19a, 78467 Konstanz
Telefon: 07531-28 236-0
Telefax: 07531-28 236-29
E-Mail: konstanz@gkd-partner.de
Alle Rechtsanwälte der Partnerschaftsgesellschaft sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg (Bertoldstraße 44, 79098 Freiburg, Tel.: 0761-32563, Fax: 0761-286261, E-Mail: info@rak-freiburg.de). Weitere Informationen zur Rechtsanwaltskammer Freiburg finden Sie im Internet unter www.rak-freiburg.de in der Rubrik „Impressum“.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Sie finden diese im Internet unter www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer wurde zudem nach § 191f BRAO eine unabhängige Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern von Rechtsanwaltskammern und deren Auftraggebern eingerichtet. Die Stelle führt den Namen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ und ist die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. GKD RECHTSANWÄLTE ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de teilzunehmen.
Verbraucher weisen wir außerdem auf die Internetplattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
GKD RECHTSANWÄLTE hat eine den gesetzlichen Anforderungen (vgl. § 51a BRAO) entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.
Einschränkungen des räumlichen Geltungsbereichs der Berufshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftungsansprüche aus Tätigkeiten
• über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
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Bewertung von R. W. • 12.01.2025



Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit



(1 Bewertung) • 26.10.2025 • Dr. Rolf StagatFür Gründer junger Unternehmen stellt sich oft die Frage, wie sie schnell finanzielle Mittel zum Start ihres operativen Geschäfts generieren, ohne dabei den Aufwand einer Kapitalmaßnahme nach dem § 5 ff. GmbH‑Gesetz („GmbHG“) mit notarieller Beurkundung zu durchlaufen. Ein bewährtes Instrument hierfür ist das Wandeldarlehen (Convertible Loan) . Dieses Finanzierungsinstrument ermöglicht es, schnell Darlehensmittel aufzunehmen, die später in Geschäftsanteile umgewandelt werden. Damit können Gründer Liquidität erhalten, ohne sofort eine Kapitalerhöhung mit Notar, Handelsregistereintragung und abschliessender Bewertung durchführen zu müssen. Wie funktioniert eine solche flexible Start-up-Finanzierung ohne Kapitalmaßnahme nach dem ...
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(1 Bewertung) • 19.09.2025 • Dr. Rolf StagatStreit zwischen Gesellschaftern ist die Ehescheidung des Gesellschaftsrechts. So wird es in Juristenkreisen kolportiert. Lassen sich die Interessen der Gesellschafter nicht mehr in Einklang bringen, ist die Trennung unausweichlich. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, die Weichen richtig zu stellen. Sind die rechtlichen Mechanismen der weit verbreiteten Rechtsform der GmbH den Gesellschaftern oft hinlänglich bekannt, trifft das bei Personengesellschaften meist nicht zu. Bei Gesellschafterstreitigkeiten in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – sind immer wieder fatale Fehler zu beobachten. I. Die Instrumente für den Exit aus der GbR Das Gesellschaftsrecht der GbR ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG - zum 1. Januar 2024 ...
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(1 Bewertung) • 09.08.2025 • Dr. Rolf StagatDie Verschärfung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsbegriff trifft Vereine, Unternehmen, Dienstleister und Bildungsträger ins Mark. Viele Einrichtungen stehen angesichts hoher Beitragsnachforderungen der Deutsche Rentenversicherung Bund vor der Insolvenz. Betroffen sind nicht nur die Volkshochschulen, die durch den politischen Einfluss ihrer Verbände das Inkrafttreten von § 127 SGB IV am 1. März 2025 bewirkt haben. Auch andere Bildungsträger wie Sprachschulen und private Unternehmen wie Unternehmensberatungen und Dienstleister, die Coachings und Trainings anbieten, machen mit Betriebsprüfern der DR Bund Bekanntschaft. Vor Beginn einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung wird Ihnen vom Prüfer geraten, sich über ...
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