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Sozialrecht
BSG bestätigt Anspruch auf Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung
Das Bundessozialgericht entschied, dass Transpersonen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau auf Kosten der Krankenkasse durchführen lassen, einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben können (Az. B 1 KR 28/23 R ) .
Kostenerstattung für Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung umstritten
Der Kläger unterzieht sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau, die von seiner Krankenkasse finanziert wird. Diese Behandlung führt jedoch zur Unfruchtbarkeit, weshalb der Kläger im Vorfeld die Kostenübernahme für die Kryokonservierung seiner Samenzellen beantragte, um später die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit eigenen Samenzellen zu sichern.
Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Während das Sozialgericht die ... weiter lesen
Sozialrecht
LSG-Urteil: Keine Kostenübernahme für Laserbehandlung im Intimbereich
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied (Az.: L 16 KR 426/23 ), dass die GKV nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss.
Frau kämpft vergeblich um Kostenübernahme für Lasertherapie
Eine Frau aus Hannover, geboren 1952, litt nach den Wechseljahren unter Intimtrockenheit und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Ihr Gynäkologe empfahl eine Lasertherapie, um die Kollagen- und Elastinproduktion zu verbessern und damit eine langfristige Besserung der Beschwerden zu erreichen. Durch diese Behandlung könnte auch eine dauerhafte Hormontherapie vermieden werden.
Sie beantragte die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, die jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung der Kasse lautete, dass die Lasertherapie für den Intimbereich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als ... weiter lesen
Internationales Wirtschaftsrecht
CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - neue Anforderungen ab 2025
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) trat am 5. Januar 2023 in Kraft und musste bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verfolgt damit das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine einheitliche und verbindliche Basis zu stellen. Diese neue Richtlinie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich der Berichterstattungspflichten deutlich. Mitvollständigem Inkrafttreten stehen Unternehmen ab 1. Januar 2025 vor der Herausforderung, ihre Berichterstattung anzupassen.
Wichtige Eckpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattunggemäß CSRD
Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur große Unternehmen , sondern auch mittelständische Firmen , die in bestimmten Branchen tätig sind. Im ... weiter lesen