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Allgemein
Abstandsunterschreitung auf der Autobahn
Bamberg/Berlin (DAV). Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25. Februar 2015 (AZ: 3 Ss OWi 160/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 116 km/h auf der Autobahn. Sein Abstand zum Vordermann betrug laut Messung etwas mehr als 16 Meter, in jedem Fall weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes. Er verteidigte sich damit, dass er in einer Kolonne gefahren sei und wegen eines Hintermannes den Abstand...weiter lesen
Steuerrecht
BFH begrenzt Steuern auf Werksrabatte
München (jur). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat erneut die Steuern auf Rabatte für Werksangehörige begrenzt. Nach zwei am Mittwoch, 7. November 2012, veröffentlichten Urteilen sind alle üblichen Rabatte steuermindernd zu berücksichtigen, auch solche gegenüber den Händlern (Az.: VI R 30/09 und VI R 27/11). Überhöhte Preisempfehlungen dürften nicht zu einer „Scheinlohnbesteuerung“ führen, betonte der BFH im Streit um sogenannte Jahreswagen. Viele Firmen gewähren ihren Mitarbeitern Preisnachlässe auf eigene Produkte. Autohersteller erlauben einen Gebrauchtwagen-Verkauf dann meist erst nach einem Jahr. Die Autos kommen dann als „Jahreswagen“ auf den Gebrauchtwagenmarkt. Die Vergünstigung durch solche Rabatte ist als...weiter lesen
Arbeitsrecht
Gewinne sind Gewinne
Stuttgart (jur). Unternehmen, die Gewinne machen, müssen ihre Betriebsrenten regelmäßig anpassen. Das gilt auch dann, wenn sich diese Gewinne allein aus konzerninternen Verkäufen ergeben, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart vom 20. Juni 2013 (Az.: 11 Sa 134/12). Es wies damit das Argument ab, auf dem freien Markt wäre das Unternehmen gar nicht wettbewerbsfähig.
Damit unterlag ein Chemie-Unternehmen mit rund 500 Arbeitnehmern und 945 Betriebsrentnern vor Gericht. Deren Renten waren zuletzt 2010 an die Preisentwicklung angepasst worden. Obwohl das Unternehmen alljährlich Gewinne auswies, lehnte es 2012 eine weitere Erhöhung ab.
Zur Begründung erklärte das Unternehmen, die Gewinne...weiter lesen