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Sozialrecht
BSG-Urteil: Keine Freibeträge für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Das Bundessozialgericht entschied am 5. November 2024, dass freiwillig gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner keinen Anspruch auf den Freibetrag haben, der 2020 für pflichtversicherte Betriebsrentner eingeführt wurde (Az. B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R ). Die Entscheidung klärt, dass diese Regelung nicht auf freiwillig Versicherte angewendet wird.
Gesetzliche Regelung zum Freibetrag
Seit 2020 erhalten pflichtversicherte Betriebsrentner einen Freibetrag auf Renten der betrieblichen Altersversorgung, der monatlich vom beitragspflichtigen Einkommen abgezogen wird. Dieser wurde eingeführt, um pflichtversicherte Rentner finanziell zu entlasten und die Attraktivität der Altersvorsorge zu stärken.
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte sind jedoch laut Gesetzeslage ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Änderungen im deutschen Arbeitsrecht 2024 für juristische Personen des Privatrechts
Das Jahr 2024 bringt bedeutende Änderungen im deutschen Arbeitsrecht mit sich, die insbesondere für juristische Personen des Privatrechts von Relevanz sind. Angesichts der kontinuierlichen rechtlichen Anpassungen ist es unerlässlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um mögliche Risiken zu minimieren. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Veränderungen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht 2024
Arbeitsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung in Deutschland, insbesondere für eine juristische Person des Privatrechts . Es dient als rechtlicher Rahmen, der sowohl die Pflichten als auch die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern definiert. Da die Gesetzgebung in diesem Bereich ständig weiterentwickelt wird, ist es ... weiter lesen
Sozialrecht
BSG-Urteil: Sozialversicherungspflicht von Dozenten ist Einzelfallentscheidung
Das Bundessozialgericht stellte am 5. November 2024 klar, dass die Sozialversicherungspflicht von Lehrenden im Einzelfall entschieden werden muss (Az. B 12 BA 3/23 R ). Die Entscheidung betrifft speziell die Tätigkeit eines Dozenten an einer Volkshochschule und lehnt die Annahme einer fest etablierten Rechtsprechung zu einer automatischen Einstufung als Selbstständige ab.
Versicherungspflicht für VHS-Dozent trotz eigenständiger Arbeit
Eine Volkshochschule, die Kurse zur Erlangung des Realschulabschlusses auf dem zweiten Bildungsweg anbietet, hatte mit einem Studenten eine Vereinbarung zur eigenständigen Unterrichtsgestaltung in den Fächern Recht und Politik geschlossen. Laut Vertrag verzichtete die Schule auf Weisungsrechte, stellte jedoch Unterrichtsräume und koordinierte die Unterrichtszeiten in Abstimmung ... weiter lesen