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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Insiderhandel: Erlöse aus untauglichem Versuch unterliegen der Einziehung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 25. Juli 2024, dass selbst die Erlöse aus einem lediglich versuchten Insiderhandel der Einziehung unterliegen. Dies gilt auch, wenn der Täter in der irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere kauft und diese anschließend veräußert. Die Einziehung solcher Erlöse zeigt eine neue Konsequenz für Akteure auf den Finanzmärkten auf, welche bei falscher Annahme von Insiderinformationen weiterhin rechtliche Folgen zu tragen haben.
Die Entscheidung im Detail
In seinem Beschluss vom 25. Juli 2024 stellte das OLG Frankfurt am Main (Az. 7 Ws 253/23) klar, dass selbst ein untauglicher Versuch des Insiderhandels, also ein bloßer Versuch ohne tatsächliches Insiderwissen , als rechtswidrige Tat einzustufen ist. Der gesamte Erlös aus dem ... weiter lesen
Allgemein
EuGH-Urteil zur FIFA: Einschränkungen bei internationalen Transfers rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das den internationalen Profifußball nachhaltig beeinflussen könnte (EUGH, Urteil vom 04.10.2024 - C-650/22): Bestimmte FIFA-Transferbestimmungen über den Transfer von Berufsspielern verstoßen gegen das Unionsrecht. Die Richter entschieden, dass diese Regelungen die Freizügigkeit der Spieler beschränken und den Wettbewerb zwischen den Vereinen stark behindern. Diese Entscheidung könnte eine weitreichende Wirkung haben und das Transfersystem im europäischen Fußball revolutionieren.
Überprüfung der FIFA-Transferbestimmungen durch den EuGH
Im Kern der Entscheidung steht die Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassana Diarra, dessen geplanter Transfer nach einer Vertragskündigung durch FIFA-Regeln blockiert ... weiter lesen
Sozialrecht
LSG: Kenntnis und Antrag begründen Sozialhilfeanspruch
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied, dass bereits ein einfacher Antrag zur Bedarfsdeckung im Rahmen der Sozialhilfe führen kann.
LSG: Sozialhilfeanspruch rückwirkend ab Oktober 2019 anerkannt
Eine pflegebedürftige ältere Frau, die keine ausreichende Rente und kein Vermögen hatte, zog 2019 in ein Pflegeheim. Ihr Betreuer beantragte am 17. Oktober 2019 beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten Heimkosten. Mit diesem Antrag legte er auch Informationen zur Rente und aufgelaufenen Kosten vor, jedoch ohne Angaben zum Vermögen.
Das Sozialamt erkannte den Antrag zunächst an, forderte jedoch am 21. Oktober 2019 weitere Informationen an und wies darauf hin, dass Sozialhilfe frühestens ab dem 17. Oktober 2019 möglich sei. Auf diese Aufforderung reagierte der Betreuer nicht.
Nach einer ... weiter lesen