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Jetzt Profil anlegenDas Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2025 liefert ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz und zivilrechtliche Prinzipien ineinandergreifen. Es zeigt, dass auch in der Probezeit, die gemeinhin als Zeitraum mit geringerem Kündigungsschutz gilt, rechtliche Schranken existieren. Besonders dann, wenn der Arbeitgeber widersprüchliche Aussagen trifft – etwa eine Übernahme zusichert und kurz darauf kündigt –, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Probezeitkündigung: Der Sachverhalt im Überblick Ein Arbeitnehmer war innerhalb der ersten sechs Monate seines Arbeitsverhältnisses tätig. Zu diesem Zeitpunkt galten sowohl die gesetzliche Wartezeit gemäß § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) als auch eine vertraglich vereinbarte...
weiter lesenDie Kündigung eines Vertrags stellt für viele eine Herausforderung dar, die sorgfältige Planung und juristisches Wissen erfordert. Verträge sind darauf ausgelegt, Verbindlichkeiten zwischen den Parteien eindeutig zu regeln. Eine einseitige Auflösung ist daher nur unter bestimmten Bedingungen möglich und kann ohne ausreichende Vorbereitung erhebliche finanzielle oder rechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies gilt für Verbraucherverträge ebenso wie für komplexe gewerbliche Dauerschuldverhältnisse. Rechtliche Grundlagen der Vertragskündigung Wer kündigen möchte, muss sich also darüber im Klaren sein, welche Fristen, Formvorschriften und Rechtsfolgen gelten – und welche juristischen Spielräume bestehen. Wie das Portal smartkündigen.de erläutert, kann es sinnvoll sein, digitale Tools zu...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. März 2025 grundlegende Fragen zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Pflichtmeldung gemäß § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX entschieden. Im Zentrum stand die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers auf Entschädigung wegen vermeintlicher Diskriminierung. Streitpunkt war die unterlassene Meldung der ausgeschriebenen Stelle an die Agentur für Arbeit durch den Arbeitgeber. Sachverhalt: Bewerbung schwerbehinderter Bewerber zu spät, Stelle bereits vergeben Im konkreten Fall bewarb sich eine schwerbehinderte Person auf eine bereits ausgeschriebene Stelle. Der Arbeitgeber hatte die Position jedoch bereits vor Eingang der Bewerbung vergeben. Darüber hinaus hatte er es versäumt , die Stelle bei der Agentur für Arbeit zu melden – ein...
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