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Wer als Zahnarzt nicht in eigener Praxis niedergelassen ist, sondern angestellt arbeitet, darf deshalb nicht automatisch von der Leitung einer fachzahnärztlichen Weiterbildung ausgeschlossen werden. Für ambulant tätige angestellte Zahnärzte ist das praktisch wichtig: Der arbeitsrechtliche Status allein reicht nicht aus, um eine Weiterbildungsermächtigung zu verweigern oder zu widerrufen. Der Beschluss betrifft die Frage, ob eine Weiterbildungsermächtigung im Fachgebiet Oralchirurgie allein wegen einer ambulanten Anstellung ausgeschlossen werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit blieb es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, wonach der Widerruf der Weiterbildungsermächtigung rechtswidrig war. Das Wichtigste in...
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Wer eine Eigenblutbehandlung in einer Heilpraktikerpraxis anbietet, bewegt sich nicht automatisch außerhalb strenger medizinrechtlicher Vorgaben. Die Entscheidung betrifft die Frage, wann die Blutentnahme für Eigenblutverfahren unter einen Arztvorbehalt fallen kann. Betroffen sind vor allem Heilpraktiker, die nichthomöopathische Eigenbluttherapien anbieten, sowie Personen, die solche Behandlungen in Anspruch nehmen wollen. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer selbstständigen Heilpraktikerin nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin wandte sich gegen Entscheidungen, mit denen ihr die Entnahme von Blut zur Herstellung nichthomöopathischer Eigenblutprodukte untersagt wurde. Nach den angegriffenen Entscheidungen fallen solche...
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Wenn ein Kind im Schulalltag auf feste Hilfe angewiesen ist, kann der Wechsel von einer individuellen 1:1-Schulbegleitung zu einem Pool-System für Familien als Risiko erscheinen. Der Fall zeigt: Entscheidend kann auch sein, ob der bisherige Bedarf künftig durch ein anderes schulisches Unterstützungssystem gedeckt wird. Betroffen ist die Organisation von Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren den Antrag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der bisherigen Einzelbegleitung anzuordnen. Die Bewilligung der 1:1-Schulbegleitung wurde ab dem 01.08.2026 aufgehoben; der Träger ging davon aus, dass der Bedarf ab diesem Zeitpunkt durch eine systemische Schulassistenz gedeckt wird. Das Wichtigste in Kürze Ein Schüler...
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