Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen stellt Ihnen Rechtsanwältin Dr. Birgit Baudisch unter Einsatz modernster Kanzleimethoden vor Ort in Schliersee.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegenMit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ME 65/24 ) hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine wichtige Entscheidung zum Benachteiligungsverbot von Mitgliedern der Personalvertretung getroffen. Es erklärte die fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds für unzulässig, wenn eine regelkonforme Beurteilung möglich gewesen wäre. Das Verfahren betrifft den Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG und hat weitreichende Bedeutung für künftige Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Hintergrund: Auswahlentscheidung um Führungsposition Die Antragsgegnerin , eine Bundesbehörde, hatte den nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten eines Geschäftsfeldmanagers ausgeschrieben. Neben mehreren Bewerbern bewarb sich auch der...
weiter lesenMit Urteil vom 27. Februar 2025 (Az. 5 StR 287/24 ) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig aufgehoben, in dem ein Angeklagter unter anderem wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und Bankrott verurteilt worden war. Das höchste deutsche Strafgericht bemängelte gravierende Fehler bei der rechtlichen Würdigung der Rolle des Angeklagten als faktischer Geschäftsführer . Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die strafrechtliche Beurteilung sogenannter Firmenbestattungen . Hintergrund: Der Fall eines professionellen Firmenbestatters Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt. Bereits mehrfach wegen Wirtschaftsdelikten vorbestraft, betätigte er sich als sogenannter Firmenbestatter . Dabei übernimmt eine Person gezielt die Kontrolle über wirtschaftlich angeschlagene...
weiter lesenMit Beschluss vom 13. März 2025 ( Az. AnwZ (Brfg) 49/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Zulassung der Berufung eines Rechtsanwalts als unzulässig verworfen. Der zugrunde liegende Fall betrifft einen seit 1995 zugelassenen Anwalt, dessen wirtschaftliche Verhältnisse zur Entziehung seiner Zulassung führten. Der Versuch, gegen das erstinstanzliche Urteil des Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen Rechtsmittel einzulegen, scheiterte an formalen Voraussetzungen. Der BGH bekräftigt damit die strengen Anforderungen an Anwälte hinsichtlich geordneter Vermögensverhältnisse. Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls Der betroffene Rechtsanwalt war seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Bescheid vom 6. Mai 2024 widerrief die zuständige Rechtsanwaltskammer seine Zulassung wegen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.