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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Verwaltungsrecht
Keine Dauerobservation ehemaliger Sexualstraftäter
Hamburg (jur). Als Ersatz für die nachträgliche Sicherungsverwahrung dürfen auch ehemalige Sexualstraftäter zumindest in Hamburg nicht rund um die Uhr überwacht werden. Hierfür fehlt in Hamburg eine ausreichende gesetzliche Grundlage, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Montag, 30. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. November 2013 entschied (Az.: 13 K 1715/13).
Der Kläger war wegen mehrerer Sexualstraftaten, darunter mehrere Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch von Kindern zu mehreren mehrjährigen Jugend-Freiheitsstrafen verurteilt, zuletzt mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese war damals aber noch auf zehn Jahre begrenzt.
Eine nachträgliche Verlängerung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in ... weiter lesen
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kündigung Geschäftskonto: Was muss sich ein Unternehmer gefallen lassen?
Vorliegend musste ein Unternehmer eine böse Überraschung erleben: Seine Bank kündigte ohne nähere Angaben von Gründen sein Girokonto, das er in Form eines Geschäftskontos geführt hatte. Man sei „aus grundsätzlichen Erwägungen“ nicht mehr bereit, die Geschäftsverbindung weiter zu pflegen. Der Unternehmer verstand die Welt nicht mehr und zog gegen die Kündigung Geschäftskonto vor das Gericht. Doch sowohl das Landgericht Bremen, noch das Oberlandesgericht Bremen wollten seiner Klage stattgeben.
Das Oberlandesgericht Bremen entschied mit Urteil vom 09.12.2011 (Az. 2 U 20/11), dass die Bank sich für ihre Kündigung des Geschäftskontos nicht rechtfertigen braucht. Denn im Gegensatz zu einer Sparkasse dürfe sich eine Bank ihre Kunden ... weiter lesen
Versicherungsrecht
Reiserücktrittsversicherung muss für Schwangere aufkommen
Eine Reiserücktrittsversicherung darf eine Schwangere nicht einfach zurückweisen. Auch eine Schwangerschaft kann laut Amtsgericht München ein Grund für eine Stornierung sein.
Eine Familie buchte einen Griechenland-Urlaub. Dass die Frau zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger war, sah sie aufgrund ihres guten gesundheitlichen Zustandes als unbedenklich an. Doch kurz vor der Reise war dann alles ganz anders. Die Frau verspürte unerwartet infolge ihrer Schwangerschaft heftige Beschwerden. Die Familie sagte daher vorsichtshalber die Reise ab. Sie reichte die vom Reiseveranstalter in Höhe von 2.535 Euro in Rechnung gestellten Stornogebühren bei ihrer Reiserücktrittsversicherung an.
Doch dann kam die böse Überraschung. Die Versicherung wollte die Stornogebühren nicht ... weiter lesen