Hospitalstraße 8 , 28790 Schwanewede
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen garantiert Ihnen Rechtsanwältin Petra Babucke auf Basis langjähriger Praxiserfahrung aus seiner Kanzlei in Schwanewede.
Ostlandstraße 32 , 28790 Schwanewede
Komplexe rechtliche Anliegen prüft und behandelt Rechtsanwältin Renate Clausen-Büttner in der Niederlassung in Schwanewede.
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In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wurde ein Verfahren eingestellt, nachdem die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Zugleich wurde entschieden, dass die Beklagte die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verfahren eingestellt , weil beide Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Grundlage der Kostenentscheidung war eine Kostenübernahmeerklärung der Beklagten vom 10.09.2026. Das Verfahren war nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei . Der Beschluss ist unanfechtbar . Warum das Verfahren eingestellt wurde Die Beteiligten hatten das Verfahren übereinstimmend für in...
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Wer schon vor längerer Zeit Asyl beantragt hat, kann im laufenden Rechtsmittelverfahren nicht automatisch neue Verfahrensrechte aus der EU-Asylverfahrens-Verordnung nutzen. Genau das kann für Asylkläger wichtig sein, die während eines Antrags auf Zulassung der Berufung im Bundesgebiet bleiben möchten. Eine Asylklägerin berief sich auf die neue Möglichkeit eines Antrags auf vorläufigen Verbleib . Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen stellte jedoch klar: Für vor dem 12. Juni 2026 eingereichte Asylanträge gibt es diesen Antrag beim Rechtsmittelgericht nicht. Das Wichtigste in Kürze Das OVG Niedersachsen hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes als unzulässig verworfen. Die neue Regelung in Art. 68 Abs. 7 der EU-Verordnung 2024/1348 gilt nur für Anträge auf internationalen...
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Ein Minijob neben der Rente wirkt oft harmlos – für die beitragsfreie Familienversicherung kann er trotzdem entscheidend sein. Das Landessozialgericht Hamburg hat in einem Fall die Berufung zurückgewiesen: Die Familienversicherung durfte rückwirkend enden, weil Rente und Arbeitsentgelt als Gesamteinkommen die maßgebliche Grenze überschritten. Nicht jeder Minijob führt zu diesem Ergebnis; es kommt auf das regelmäßige Gesamteinkommen an. Der entschiedene Fall Vor dem Landessozialgericht Hamburg (Aktenzeichen L 1 KR 12/26 , Entscheidung vom 11. September 2026) blieb die Berufung ohne Erfolg. Ein familienversicherter Lebenspartner bezog seit August 2017 eine gesetzliche Rente und nahm ab dem 20. März 2018 zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung auf. In späteren Fragebögen der Krankenkasse wurde nur...
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