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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 ( Az. III ZR 61/24 klargestellt: Die 24-Monats-Frist für Verträge darf nicht einfach durch frühe Verlängerungen ausgehebelt werden! Diese Entwicklung bringt für Kunden einen erhöhten Schutz, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung von Telekommunikationsverträgen. Anbieter sind nun verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen sorgfältiger zu gestalten, wodurch die Sicherheit für Nutzer deutlich verbessert wird. Das 24-Monats-Limit gilt ab sofort! Die wichtigste Info zur Begrenzung Telekommunikationsverträge Der BGH stellt klar: Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt auch für Verlängerungen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verlängerung. Anbieter dürfen nicht suggerieren, die neue Laufzeit starte erst nach Ablauf des alten Vertrags....
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Das Landgericht Kiel hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2025 ( Az. 15 O 28/24 ) erkannt, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ für ein veganes Ersatzprodukt zulässig ist. Dieses Urteil ist mehr als nur ein Sieg für einen kleinen Spirituosenhersteller: Es setzt ein beachtenswertes Zeichen für die Lebensmittelkennzeichnung von Alternativprodukten in Deutschland, klärt die Grenzen des Bezeichnungsschutzes traditioneller Lebensmittel und gibt dem Schutz von Verbrauchern vor Täuschung den Vorrang. Der Streitfall um den Likör ohne Ei: Lebensmittelkennzeichnung am Pranger Ein Hersteller eines veganen, auf Sojabasis hergestellten Likörs bewarb sein Produkt mit der Angabe „Likör ohne Ei“ . Ein Schutzverband der Spirituosen-Industrie sah darin eine unzulässige Anspielung auf die geschützte...
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Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.11.2025 (Az. 18 L 3228/25 ) einen Eilantrag einer konfessionslosen 15-jährigen Schülerin abgelehnt und festgestellt, dass kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht in Klasse 10 besteht. Kein Anspruch auf erneuten Religionsfachwechsel aus Unzufriedenheit mit Lehrkraft Eine konfessionslose Schülerin, die zuvor eine katholische Grundschule besuchte, wählte in Klasse 5 das Fach Praktische Philosophie. Bereits zum folgenden Schuljahr wechselte sie freiwillig zum katholischen Religionsunterricht. Nach einem Jahr war sie mit dem Unterrichtsstil der Lehrkraft unzufrieden und kehrte ab Klasse 7 zu Praktischer Philosophie zurück. Im zweiten Halbjahr von Klasse 9 unzufrieden mit der Leistungsbewertung und der...
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