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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht BFH: Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen nur nach vollständiger Zahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie den Einbau eines neuen Heizkessels, erst nach vollständiger Zahlung gewährt werden kann (Az.: IX R 31/23 ). Teilzahlung bei Heizungserneuerung führt zu Streit Das klagende Ehepaar modernisierte 2021 die Heizung ihres Einfamilienhauses durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 8.000 €, einschließlich der Arbeitsstunden der Monteure und Fachhelfer. Die Eheleute zahlten monatlich Raten von 200 € und beglichen im Jahr 2021 insgesamt 2.000 €. Dennoch lehnte das Finanzamt ihren Antrag auf Steuerermäßigung für das Jahr 2021 ab, mit der Begründung, dass die Steuerermäßigung erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gewährt werden könne. ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht bestätigt Kündigung trotz nachträglicher Mietzahlung
Das Landgericht Frankenthal bestätigt Wohnungskündigung trotz nachträglicher Mietzahlung (Az. 2 S 118/23 ): Die Mieterin muss die Wohnung räumen. Mieterin begleicht Mietrückstände zu spät In einem Fall vor dem Landgericht Frankenthal wurde einer Mieterin gekündigt, weil sie mit zwei Monatsmieten in Verzug geraten war. Die Vermieter sprachen die Kündigung sowohl fristlos als auch fristgerecht aus. Die Mieterin beglich die Rückstände erst im laufenden Räumungsverfahren und argumentierte, dass die Kündigung dadurch unwirksam geworden sei. Zuvor hatte das Amtsgericht Grünstadt die Mieterin zur Räumung der Wohnung verurteilt. Die Mieterin legte Berufung ein und versuchte, die Kündigung durch die Zahlung der Mietschulden zu verhindern. Mietzahlung macht Kündigung nicht ungültig Das ... weiter lesen
Sozialrecht Schöffenbezüge und Grundsicherung: LSG entscheidet über Rückzahlungspflicht
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat im Urteil vom 29. August 2024 (Az. L 11 AS 75/21 ) entschieden, dass Schöffenbezüge bei Bezug von Grundsicherung anzugeben sind, andernfalls droht eine Rückzahlung. Schöffentätigkeit ohne Meldung an das Jobcenter Ein Bauingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht, nahm 2014 eine Schöffentätigkeit am Landgericht auf. Trotz dieser zusätzlichen Einkünfte informierte er das Jobcenter nicht. Für seine Tätigkeit als Schöffe erhielt er in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt etwa 2.800 Euro an Entschädigungen für Zeit- und Verdienstausfall. Dabei hatte er gegenüber dem Gericht angegeben, ein fiktives Einkommen von 3.500 Euro als Ingenieur zu erzielen. Nachdem das Jobcenter Kenntnis von den erhaltenen Zahlungen erlangte, ... weiter lesen
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