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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Simone Hartwig LL.M.

KANZLEI HARTWIG
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Über mich
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Seit dem Jahr 2004 unterstütze ich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei zivilrechtlichen Fragestellungen.
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht konzentriere ich mich in erster Linie auf Themen rund um das Immobilienrecht. Sollte ein Mandat Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten aufweisen, greife ich auf ein bewährtes Netzwerk erfahrener Kooperationspartner zurück, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.

Durch meine kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen stelle ich sicher, dass Sie jederzeit auf aktuelles Fachwissen und eine verlässliche Vertretung Ihrer Interessen zählen können.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und fundierten juristischen Expertise begleite ich Sie sowohl in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch vor Gericht.

KANZLEI HARTWIG

Spezialisierungen

Sowohl im Wohnraummietrecht wie auch im Gewerberaummietrecht:

Bei Streitigkeiten zwischen Mietparteien, Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Geltendmachung von Mietzinsrückständen, Mieterhöhungen, Fragen zur Mietpreisbremse, Mietmängeln, Betriebskostenabrechungen u.ä.  – ich unterstütze sowohl Vermieter wie auch Mieter kompetent bei der Durchsetzung ihrer Rechte und helfe, praktikable Lösungen zu finden.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) biete ich aktuell keine rechtliche Vertretung an.

Mein Fokus liegt vielmehr ausschließlich auf der Beratung und Bearbeitung mietrechtlicher Angelegenheiten. Durch diese ausgeprägte Spezialisierung sowie meine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung mietrechtlicher Mandate profitieren Sie von einer praxisnahen, individuellen Beratung. Dank regelmäßiger Fortbildungen garantiere ich Ihnen eine Vertretung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Gewerberaummietrecht
  • Immobilienrecht
  • Maklerrecht
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution
  • Mietkündigung
  • Mietminderung
  • Mietrecht
  • Mietspiegel
  • Mietvertrag
  • Mietwucher
  • Modernisierung
  • Nebenkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Pachtrecht
  • Renovierungspflicht
  • Schönheitsreparaturen
  • Vollstreckungsrecht
  • Wohnraummietrecht
  • Zahlungsverzug
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Meine Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Schwedisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Deutscher Mietgerichtstag e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien (DAV)

Kanzlei Impressum

Impressum

Simone Hartwig
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Kleinschmidtstr. 24

69115 Heidelberg

Tel.: 06221 - 65 555 15

Fax: 06221 - 65 555 16

Email: post@kanzlei-hartwig.de


USt-ID-Nr. Rechtsanwältin Hartwig: DE232906925

Rechtsanwältin Hartwig ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwältin. Sie führt die Bezeichnung „Rechtsanwältin“ und gehören der

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe,
Reinhold-Frank-Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-25340
Fax: 0721-26627

an.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Standesregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)

finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“.

Rechtsanwältin Hartwig unterhält eine Berufspflichtversicherung bei der HDI-Gerling Versicherung in Stuttgart.

Außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren
Bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer (s. o.) gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer gem. § 191 f BRAO, im Internet zu finden bei www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.


Haftungsausschluss
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Allein durch die Nutzung dieser Internetseite und/ oder Zusendung einer E-Mail entsteht kein Mandats- oder sonstiges Vertragsverhältnis. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Rechtsanwältin Hartwig prüft deshalb vor Annahme eines Mandats stets, ob ein Interessenkonflikt vor

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Stand: 19.08.2025

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