Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts
Premiumeintrag
Foto
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sönke Frischmuth

Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt
5.0
SternSternSternSternStern
12 Bewertungen aus 2 Portalen
Oststraße 62
22844 Norderstedt
Standort auf Karte anzeigen
ANWALT ANRUFEN
Zur Webseite
5,0
SternSternSternSternStern
12 Bewertungen
Bewertungen stammen aus 2 Portalen
Alle anzeigen
Über mich Bewertungen Kontakt Ratgeber
Über mich
Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt

Ich berate und betreue Sie als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht in Norderstedt in den Rechtsgebieten Mietrecht und Wohungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht.

Sie haben ein Rechtsproblem und benötigen eine kompetente und qualifizierte Rechtsberatung? Ich helfe Ihnen persönlich, schnell und kompetent.

Profitieren Sie von meiner Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten seit

Hier sind Sie richtig, wenn Sie

  • als Vermieter Verträge gestalten, ausstehende Mieten und Betriebskosten sowie Heizkosten einfordern müssen.
  • Mietverhältnisse durch vertragliche Vereinbarung oder durch fristgemäße oder fristlose Kündigung, speziell Eigenbedarfskündigung beenden wollen.
  • als Mieter sich ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt sehen, nicht wissen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder abgewehrt werden kann und wie Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzten können.
  • als Wohnungseigentümer oder WEG-Verwalter einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner für Rechts­fragen rund um das Wohnungs­eigentums­recht suchen, der Sie nicht nur berät, sondern auch außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen durchsetzt.
  • Beratung benötigen anläßlich Kauf und Verkauf von Immobilien oder der Vermietung und Verwaltung von Immobilien.

  • Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Verkehrsrecht z.B. bei einem Verkehrsunfall brauchen.

  • Einen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht und allgemeinen Strafrecht benötigen.

Vita

  • Studium an der Universität Hamburg Im Studium Mitarbeit in einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg (Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht)

  • Referendariat in Niedersachsen OLG Celle

  • Rechtsanwalt seit 1997

  • Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht seit 2007

  • Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang mit Prüfung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2008

  • Partner in der Sozietät Rehfeld & Kollegen seit 2009

  • Vertrauensanwalt des "Alster Business Club" seit 2014

  • Rechtsberater für Haus & Grund in Norderstedt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht u. Immobilienrecht

Spezialisierungen

  • Mietrecht - Wohnraum u. Gewerberaum

  • Wohnungseigentumsrecht

  • Immobilienrecht

  • Verkehrsrecht

  • Strafrecht

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abrechnungsspitze
  • Beschlussfassung
  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Eigentümerversammlung
  • Eigentumswohnung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Gewerberaummietrecht
  • Gewerberaummietvertrag
  • Grundbuch
  • Hausgeld
  • Hausordnung
  • Immobilienrecht
  • Immobilienwirtschaft
  • Jahresabrechnung
  • Kautionsdarlehen
  • Maklerrecht
  • Mieterhöhung
  • Mietkaution
  • Mietkosten
  • Mietkündigung
  • Mietminderung
  • Mietrecht
  • Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
  • Mietspiegel
  • Mietvertrag
  • Mietwucher
  • Modernisierung
  • Nachbarrecht
  • Nebenkosten
  • Nebenkostenabrechnung
  • Pachtrecht
  • Renovierungspflicht
  • Rückzahlung
  • Schönheitsreparaturen
  • Stimmrecht
  • Umlaufbeschluss
  • Verfahrensrecht
  • Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Vollstreckungsrecht
  • WEG
  • WEG-Recht
  • Wirtschaftsplan
  • Wohnraummietrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
  • Zahlungsverzug
MEHR ANZEIGEN

Meine Fachanwaltschaften

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsberater für Haus & Grund Norderstedt und Umgebung e.V. - Schleswig-Holstein

  • Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins DAV

  • Arbeitsgermeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen AnwaltVereins DAV

Publikationen

    • Vortrag "Mietrecht für Vermieter" für Haus und Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt 11/2023
    • Vortrag "Mietrecht für Vermieter" für Haus und Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt 10/2024
    • Vortrag "Mietrecht für Vermieter" für Haus und Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt 01/2026
  • Kanzlei Impressum

    Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt Oststraße 62 22844 Norderstedt Telefon: 040 308 543 395 E-Mail: rafriemann@wtnet.de

    Verantwortlich für den Inhalt:

    Sönke Frischmuth und Jens-Uwe Friemann

    Berufshaftpflichtversicherung:

    ERGO Direkt AG
    Karl-Martell-Str. 60
    90344 Nürnberg
    Telefon: 0800 / 444 1000
    Fax: +49 911 / 7040 7041
    E-Mail: impressum@ergo.de

    Aufsichtsbehörde:

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer:
    Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig
    E-Mail: info@rak-sh.de
    www.rak-sh.de
    Tel.: 04621 / 93910
    Fax: 04621 / 939126

    Berufsbezeichnung:

    Der Betreiber dieser Website führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

    Berufsrechtliche Regelungen:

    Es gelten die für Anwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen:

    • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
    • die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
    • die Fachanwaltsordnung (FAO)
    • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik “Berufsrecht" einsehen: www.brak.de.

    Online-Streitschlichtung:

    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

    Bildnachweise:

    © Viacheslav Iakobchuk - #166185775 - Fotolia
    © Björn Wylezich - #57162441 - Fotolia
    © Gajus - #51142450 - Fotolia
    © DOC RABE Media - #56445380 - Fotolia
    © Africa Studio - #104619383 - Fotolia
    © fotokitas - #177728252 - Fotolia
    © smspsy - #117455925 - Fotolia
    © weerayut - #163867639 - Fotolia
    © boonchok - #171059478 - Fotolia
    © Freedomz - #200644827 - Fotolia

    Haftungsausschluss

    Inhalt des Onlineangebotes

    Haftungsansprüche gegen den Betreiber der Webseite, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Betreiber der Webseite behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

    Verweise und Links

    Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Betreibers der Webseite liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Betreiber von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

    Der Betreiber der Webseite erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten / verknüpften Seiten hat der Betreiber der Webseite keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

    Urheber- und Kennzeichenrecht

    Der Betreiber der Webseite ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

    Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Betreiber der Webseite selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Betreiber der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers der Webseite nicht gestattet.

    Hinweis zur Verwendung der Impressumsangaben

    Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

    Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

    Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

    Fachanwalt Sönke Frischmuth ist gelistet unter Rechtsanwalt Norderstedt und Anwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Norderstedt.
    Jetzt Rechtsanwalt Sönke Frischmuth kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
    Bewertungen von Fachanwalt Sönke Frischmuth

    Bewertung auf fachanwalt.de
    SternSternSternSternStern3 Bewertungen
    4.9 von 5.0 •
    Stand: 13.10.2026
    Bewertung auf Google
    SternSternSternSternStern9 Bewertungen
    5.0 von 5.0 •
    Stand: 04.03.2026

    SternSternSternSternSternBewertung von A. B. • 07.06.2026
    Verkehrsrecht

    Herr Frischmuth hat mich in einer Verkehrsrechtsache vertreten. Nicht nur, dass diese einem positiven Ausgang hatte, ich wurde stets gut informiert und beraten.
    Herzlichen Dank!

    Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Sönke Frischmuth weiter.
    Detailbewertung:
    SternSternSternSternSternHonorar/Leistung
    SternSternSternSternSternVerständlichkeit
    SternSternSternSternSternErreichbarkeit
    SternSternSternSternSternFreundlichkeit

    SternSternSternSternSternBewertung von A. R. • 19.02.2026
    Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    Ich wurde in einer mietrechtlichen Angelegenheit sehr kompetent beraten. Herr Frischmuth hat mich bei der Auflösung meines Mietverhältnisses unterstützt. Rückfragen wurden schnell beantwortet und dank der professionellen Beratung konnte eine faire Lösung für alle gefunden werden.
    Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt und kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

    Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Sönke Frischmuth weiter.
    Detailbewertung:
    SternSternSternSternSternHonorar/Leistung
    SternSternSternSternSternVerständlichkeit
    SternSternSternSternSternErreichbarkeit
    SternSternSternSternSternFreundlichkeit
    Antwort von Sönke Frischmuth
    Vielen Dank für Ihre sehr positive Bewertung!

    SternSternSternSternSternBewertung von K. B. • 10.07.2024
    Verkehrsrecht

    Rechtsanwalt Frischmuth hat mich in einer

    Verkehrsrechtsangelegenheit

    erfolgreich verteidigt. Wir sind mit einem positiven Ergebnis aus

    dem Verfahren gegangen . Ich kann Herrn Frischmuth als

    kompetenten Fachanwalt nur weiterempfehlen .

    Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Sönke Frischmuth weiter.
    Detailbewertung:
    SternSternSternSternSternHonorar/Leistung
    SternSternSternSternSternVerständlichkeit
    SternSternSternSternSternErreichbarkeit
    SternSternSternSternSternFreundlichkeit
    Antwort von Sönke Frischmuth
    Vielen Dank für die freundliche Beurteilung in meinem weiteren Schwerpunkt Verkehrsrecht!

    Rechtstipps von Sönke Frischmuth auf fachanwalt.de

    Ausgleichsanspruch eines Wohnungseigentümers nach einer durch das Gemeinschaftseigentum verursachten Beschädigung seines Sondereigentums
    08.10.2026 • Sönke Frischmuth
    Foto

    Der BGH hat in Kürze  über ein inzwischen sehr häufiges Problem in Mehrfamilienhausanlagen zu entscheiden, die nach dem WEG geteilt sind. Oftmals handelt es sich - wie auch in dem jetzt vorliegenden Fall - um Wasserschäden, die sich im Gemeinschaftseigentum ereignen und eine oder mehrere Wohnungen (Sondereigentum) beschädigen. Für die Sondereigentümer stellt sich die Frage, wer für die Schäden aufzukommen hat, namentlich Sanierung von Fußböden und Wänden, Mietausfall etc. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 4. Dezember 2026 verhandelt darüber, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen finanziellen Ausgleich schuldet, wenn das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers durch eine von dem Gemeinschaftseigentum ausgehende Einwirkung - ...

    Weiterlesen

    Anspruch oder kein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlung
    07.10.2026 • Sönke Frischmuth
    Foto

    Ein Mieter kann bei einen beendeten Mietverhältnis die von ihm geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen vom Vermieter zurückverlangen, wenn der nicht fristgerecht abrechnet. Das AG Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter aber noch im Laufe eines Prozesses die Rückzahlung abwenden kann, wenn er noch formell die richtige Betriebskostenabrechnung nachreicht. Eine Betriebskostenabrechnung entspricht den formellen Anforderungen nur dann, wenn sie zumindest eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten müssen zwingend die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels sowie die Berechnung des Anteils des Mieters unter Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen daraus zu entnehmen ...

    Weiterlesen

    Mietwucher im Gewerbemietverhältnis
    23.07.2026 • Sönke Frischmuth
    Foto

    Nicht nur in Wohnraummietverhältnissen, sondern auch in Gewerberaummietverhältnissen kann ein Mietvertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinanderstehen und noch weitere Umstände hinzukommen. Das kann eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten sein. Ein auffälliges Missverhältnis liegt regelmäßig vor, wenn die vereinbarte Miete um knapp 100 % höher oder niedriger ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. Der Marktwert ist der übliche Wert, der für eine vergleichbare Leistung auf dem Markt zu bezahlen ist. Bei Mietverhältnissen und Pachtverhältnissen ist demnach der Marktwert der ...

    Weiterlesen
    Jetzt Rechtsanwalt Sönke Frischmuth kontaktieren: ANLIEGEN SCHILDERN
    Foto
    Rechtsanwalt Sönke Frischmuth
    SternSternSternSternStern
    (12 Bewertungen)