Rechtsanwalt Frischmuth hat mich in einer
Verkehrsrechtsangelegenheit
erfolgreich verteidigt. Wir sind mit einem positiven Ergebnis aus
dem Verfahren gegangen . Ich kann Herrn Frischmuth als
kompetenten Fachanwalt nur weiterempfehlen .
Sönke Frischmuth





Hier sind Sie richtig, wenn Sie
- als Vermieter Verträge gestalten, ausstehende Mieten und Betriebskosten- sowie Heizkostenabrechnungsspitzen einfordern müssen.
- Mietverhältnisse durch vertragliche Vereinbarung oder auch durch fristgemäße oder fristlose Kündigung, speziell Eigenbedarfskündigung beenden wollen.
- als Mieter sich ungerechtfertigten Forderungen ausgesetzt sehen, nicht wissen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist oder abgewehrt werden kann und wie Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzten können.
- als Wohnungseigentümer oder WEG-Verwalter einen erfahrenen und kompetenten Ansprechpartner für Rechtsfragen rund um das Wohnungseigentumsrecht suchen, der Sie nicht nur berät, sondern auch außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen durchsetzt.
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Beratung benötigen anläßlich Kauf und Verkauf von Immobilien oder der Vermietung und Verwaltung von Immobilien.
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Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Verkehrsrecht z.B. bei einem Verkehrsunfall brauchen.
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Einen Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht und allgemeinen Strafrecht benötigen.
Vita
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Studium an der Universität Hamburg Im Studium Mitarbeit in einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg (Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht)
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Referendariat in Niedersachsen OLG Celle
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Rechtsanwalt seit 1997
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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht seit 2007
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Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang mit Prüfung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2008
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Partner in der Sozietät Rehfeld & Kollegen seit 2009
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Vertrauensanwalt des "Alster Business Club" seit 2014
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Rechtsberater für Haus & Grund in Norderstedt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht u. Immobilienrecht
Spezialisierungen
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Mietrecht
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Wohnungseigentumsrecht
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Immobilienrecht
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Verkehrsrecht
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Strafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
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- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
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Rechtsberater für Haus & Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt
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Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
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Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins DAV
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Arbeitsgermeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen AnwaltVereins DAV
Publikationen
- Vortrag "Mietrecht für Vermieter" für Haus und Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt 2023
- Vortrag "Mietrecht für Vermieter" für Haus und Grund Schleswig-Holstein in Norderstedt 2024
Kanzlei Impressum
Frischmuth & Friemann - Rechtsanwälte & Fachanwalt Oststraße 62 22844 Norderstedt Telefon: 040 308 543 395 E-Mail: rafriemann@wtnet.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Sönke Frischmuth und Jens-Uwe Friemann
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Direkt AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
Telefon: 0800 / 444 1000
Fax: +49 911 / 7040 7041
E-Mail: impressum@ergo.de
Aufsichtsbehörde:
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer:
Gottorfstraße 13, 24837 Schleswig
E-Mail: info@rak-sh.de
www.rak-sh.de
Tel.: 04621 / 93910
Fax: 04621 / 939126
Berufsbezeichnung:
Der Betreiber dieser Website führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen:
Es gelten die für Anwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- die Fachanwaltsordnung (FAO)
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Texte dieser Regelungen können Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik “Berufsrecht" einsehen: www.brak.de.
Online-Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
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1 Bewertung



Bewertung von K. B. • 10.07.2024



Honorar/Leistung



Verständlichkeit



Erreichbarkeit



Freundlichkeit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Einsicht in die Original Abrechnungsbelege für Betriebskosten haben und dafür kein besonderes Interesse darlegen müssen. Eine bloße Vorlage von Kopien ist im Gewerbemietrecht grundsätzlich nicht ausreichend, es sei denn, der Vermieter kann Ausnahmen geltend machen, beispielsweise wenn er die Originale selbst nur digital erhält. Dieses Recht gilt für Gewerbemietverhältnisse, im Wohnraummietrecht dürfen durch den Vermieter seit der Rechtsänderung für die Abrechnung von Betriebskosten und Heizkosten rein digitale Dateien übermittelt werden, um dem Wunsch des Mieters nach Belegeinsicht nachzukommen. Vermieter von Wohnraum können die Belege seit Januar 2025 nach § 556 Abs. 4 ...
WeiterlesenIm Gewerbemietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit . Das heißt: Anders als bei Wohnraum gibt es keine gesetzlichen Regeln zur Mieterhöhung , keine „Vergleichsmiete“, keine Kappungsgrenze und auch keine Kappungsgrenzenverordnung. Eine Miete im Gewerbemietverhältnis kann nur steigen , wenn das im Vertrag vereinbart ist, z. B. als Staffel- oder Indexklausel oder beide Seiten später schriftlich eine Änderung vereinbaren. Einseitige Erhöhungen ohne Grundlage sind unwirksam . Die wichtigsten Erhöhungsmodelle im Gewerbe 1) Staffelmiete (Fixe Stufen) Im Vertrag stehen konkrete Beträge oder Prozentsätze zu bestimmten Zeitpunkten , z. B. „ab 01.01.2027 +150,00 €“. ...
WeiterlesenTätliche Angriffe gegen einen Vermieter - Insbesondere schwere Tätlichkeiten – sind grundsätzlich geeignet, die fristlose Kündigung und erst recht eine ordentlich fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1 BGB zu begründen, z.B. hat das AG Paderborn dies in 2024 so entschieden. Wichtig ist dabei den Beweis für die Tätlichkeit auch sicher führen zu können. Wenn möglich, sollten mögliche Zeugen angesprochen und mit Namen und Adresse notiert werden, in Mehrfamilienhäusern gelingt das häufig. Ferner sollte eine Verletzung möglichst noch am gleichen Tage einem Arzt vorgeführt werden, damit dieser die Verletzung attestieren kann. Aber auch der Angriff auf ein Familienmitglied des Vermieters kann für ...
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