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Sönke Frischmuth
Rehfeld & Kollegen
Rechtsanwalt •
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
E-Mail:
Ulzburger Straße 356 d22846 Norderstedt

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Fachanwalt Sönke Frischmuth ist gelistet unter Rechtsanwalt Norderstedt und Anwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Norderstedt.
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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieterhöhung Hamburg Norderstedt & Schleswig-Holstein
Vermieter können die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB anpassen .
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann sich aus dem Mietspiegel einer Gemeinde ergeben. Damit legt die Gemeinde die üblichen Mietpreise für Wohnungen fest, die ihrer Größe, örtlichen Lage, Ausstattung und Beschaffenheit miteinander vergleichbar sind. Gibt es keinen Mietspiegel, kann ein Vermieter die Vergleichsmiete durch die Angabe von durch (vergleichbaren!) Vergleichswohnungenein oder auch durch ein Sachverständigen-Gutachten ermitteln. Letzteres ist äußerst selten aufgrund hoher Kosten für die Gutachten.
Der Vermieter darf die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen zur sog. Kappungsgrenze nur alle 15 Monate erhöhen. Dabei darf die Mieterhöhung innerhalb ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Gewerbemietvertrag und Heizkosten
Vermieter und Mieter eines Gewerbemietvertrages können im Mietvertrag eine ausschließlich verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der Heizkostenverordnung HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen. So entschied der BGH mit seinem Urteil vom 30.01.2019 XII ZR 46/18 .
Für die Praxis bedeutet das:
Wenn verbrauchs un abhängige Heizkosten nach einer individuellen Vereinbarung im Mietvertrag nicht umlagefähig sind, schuldet der Mieter diese Kosten nicht.
Betriebskosten, Nebenkosten und Heizkosten fallen in Gewerbemietverhältnissen oft in erheblicher Höhe an und sind schon deshalb wirtschaftlich relevant, sie beeinträchtigen insbesondere im Falle der Nachzahlung die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Verbot kurzzeitiger Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Urteil des BGH vom 12. April 2019 – V ZR 112/18
Gegenstand der verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.
Sachverhalt:
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer ... weiter lesen