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Fachanwalt Ralf Hövelmann mit Kanzleisitz in Alsdorf hilft Ratsuchenden engagiert bei aktuellen Rechtsfragen zum Rechtsbereich Sozialrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Alsdorf


Sozialrecht LSG: Kein Wechsel in GKV durch kurzfristigen Teilrentenbezug
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied am 23. Juli 2024, dass ein vorübergehender Bezug einer Teilrente Rentnern nicht den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht (Az. L 14 KR 129/24 ). Teilrente-Trick scheitert: Rentner darf nicht in GKV wechseln Ein 69-jähriger Rentner, der seit 2008 privat krankenversichert ist, beantragte im September 2021 eine Teilrente, um die Aufnahme in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung seiner Ehefrau zu erreichen. Der Rentner, der seit 2019 verheiratet ist und seine selbstständige Tätigkeit aufgegeben hatte, plante, nach wenigen Monaten wieder die volle Rente zu beziehen und in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass die Einkommensgrenze auf ... weiter lesen
Sozialrecht Reform des BAföG: Mehr Unterstützung für bedürftige Schüler und Studierende
Der Bundestag hat eine Reform des BAföG beschlossen, die ab dem neuen Schuljahr und dem kommenden Wintersemester in Kraft tritt und mehr finanzielle Unterstützung für bedürftige Schüler und Studierende vorsieht. Die Anpassungen umfassen höhere Bedarfssätze, erhöhte Wohnkostenzuschüsse und eine neue Studienstarthilfe. Ziel ist es, den Zugang zu Bildung zu erleichtern und die finanzielle Belastung zu mindern. Inkrafttreten der Reform des BAföG Die Änderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz wurden am 24. Juli 2024 im  Bundesgesetzblatt veröffentlicht und traten am 25. Juli 2024 in Kraft. Die Modifikationen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch wurden hingegen am 1. August 2024 wirksam. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erhöhung der BAföG-Sätze: Die Bedarfssätze steigen um ... weiter lesen
Sozialrecht Landessozialgericht: Keine Kostenübernahme für UV-Schutzkleidung bei Sonnenallergie
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied, dass gesetzliche Krankenkassen keine UV-Schutzkleidung finanzieren müssen, selbst bei Sonnenallergie (Az.: L 16 KR 14/22 ). Krankenkasse verweigert Kostenübernahme für UV-Schutzkleidung bei Sonnenallergie Eine 1983 geborene Frau entwickelte im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit kutanem Lupus erythematodes und musste im Krankenhaus behandelt werden. Ärzte rieten ihr zu spezieller UV-Schutzkleidung, einem Hut und Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50+. Daraufhin beantragte sie bei ihrer Krankenkasse finanzielle Unterstützung für die UV-Schutzkleidung. Die Krankenkasse lehnte ab und begründete, dass solche Produkte Alltagsgegenstände seien und daher nicht erstattet werden könnten. Diese Artikel seien im Handel frei verfügbar und ... weiter lesen
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