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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
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Eine Erwerbsminderungsrente wird vor der regulären Altersrente gewährt, wenn aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen keine Erwerbtätigkeit mehr möglich ist. Die fortlaufende Erhöhung des Renteneintrittsalters für die reguläre Altersrente hat dazu geführt, dass mehr Menschen diese Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen. Nachfolgend einige wesentliche Punkte, welche Sie bei dieser Rente wegen Erwerbsminderung beachten müssen. Erwerbsminderungsrente als Vollrente Eine volle Rente wegen Erwerbsminderung setzt voraus, dass der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich...
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Zur Neufeststellung des GdB (Grad der Behinderung) und zur Bestimmung des Gesamt-GdB (Gesamtgrad der Behinderung) wurde durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 13.01.2022 zum Aktenzeichen L 6 SB 639/21 vom 13.01.2022 klargestellt: 1. Neufeststellung des GdB Voraussetzung für eine Neufeststellung des GdB ist eine tatsächliche Änderung des Gesundheitszustandes gegenüber dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Vergleichsbescheid erlassen worden ist. Erläuterung: Der Vergleichsbescheid ist der letzte Bescheid über die Feststellung des GdB, welcher mit der Neufeststellung abgeändert werden soll. Sowohl der Schwerbehinderte, wie auch das Versorgungsamt können eine Neufeststellung anstreben, wenn sich eine tatsächliche Änderung des...
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