Obere Stadt 58 , 84130 Dingolfing
Fachanwalt Michael Steinberger mit Rechtsanwaltskanzlei in Dingolfing berät Mandanten bei juristischen Streitigkeiten im Themenbereich Sozialrecht.

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Wenn im Alter die Pflege teuer wird und Rente, eigenes Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, springt häufig das Sozialamt ein. Es übernimmt dann etwa die ungedeckten Heim- oder Pflegekosten nach dem SGB XII. Weil die Sozialhilfe nachrangig ist (§ 2, § 19 SGB XII), prüft der Träger grundsätzlich, ob zivilrechtliche Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder bestehen (§ 1601 ff. BGB) und ob diese Ansprüche auf ihn übergehen (§ 94 SGB XII). Genau an dieser Stelle kommt das Angehörigen-Entlastungsgesetz ins Spiel: Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine einkommensabhängige Schutzgrenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen pro Kind. Und diese Grenze ist – Stand Dezember 2025 – unverändert in Kraft. Die...
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Was gilt heute beim Bürgergeld? Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden im Bürgergeld nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie „angemessen“ sind. Dazu gehören regelmäßig Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten; Haushaltsstrom ist grundsätzlich über den Regelbedarf nach § 20 SGB II abgedeckt, nicht über die KdU. Mit dem Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eine einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Bedarfe der Unterkunft (ohne Heizung) gilt in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs keine Angemessenheitsprüfung; es werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen (§ 22 Abs. 1 S. 2–5 SGB II). Heizkosten unterliegen dagegen von Anfang an einer...
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Fehler passieren im Sozialrecht häufig: falsche Einkommensanrechnung, übersehene Mehrbedarfe, unrichtige Unterkunftskosten oder ein zu niedrig festgesetzter Grad der Behinderung. Oft merken Betroffene erst Jahre später, dass sie zu wenig Leistungen erhalten haben. Viele gehen dann davon aus, dass „nichts mehr zu machen“ ist, weil der Bescheid längst bestandskräftig ist. Genau hier setzt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X an. Was ist ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X? § 44 SGB X regelt die Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsaktes. Vereinfacht: Wurde ein Bescheid im Sozialrecht von Anfang an falsch berechnet und hat der oder die Betroffene deshalb zu wenig Leistungen erhalten, kann dieser Bescheid auch nach...
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