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Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Essen


Sozialrecht BSG bestätigt Anspruch auf Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung
Das Bundessozialgericht entschied, dass Transpersonen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau auf Kosten der Krankenkasse durchführen lassen, einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben können (Az. B 1 KR 28/23 R ) . Kostenerstattung für Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung umstritten Der Kläger unterzieht sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau, die von seiner Krankenkasse finanziert wird. Diese Behandlung führt jedoch zur Unfruchtbarkeit, weshalb der Kläger im Vorfeld die Kostenübernahme für die Kryokonservierung seiner Samenzellen beantragte, um später die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit eigenen Samenzellen zu sichern. Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Während das Sozialgericht die ... weiter lesen
Sozialrecht LSG-Urteil: Keine Kostenübernahme für Laserbehandlung im Intimbereich
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschied (Az.: L 16 KR 426/23 ), dass die GKV nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss. Frau kämpft vergeblich um Kostenübernahme für Lasertherapie Eine Frau aus Hannover, geboren 1952, litt nach den Wechseljahren unter Intimtrockenheit und Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Ihr Gynäkologe empfahl eine Lasertherapie, um die Kollagen- und Elastinproduktion zu verbessern und damit eine langfristige Besserung der Beschwerden zu erreichen. Durch diese Behandlung könnte auch eine dauerhafte Hormontherapie vermieden werden. Sie beantragte die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse, die jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung der Kasse lautete, dass die Lasertherapie für den Intimbereich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht als ... weiter lesen
Sozialrecht VG Trier: Keine Anerkennung von Dienstunfall für Feuerwehrmann
Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeuerwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in Trier als Dienstunfall abgewiesen (Az. 7 K 185/24.TR ). Widerspruch auf Anerkennung von Dienstunfall nach Amokfahrt erfolglos Der Kläger war bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2024 bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Trier tätig. Am 1. Dezember 2020 wurde er nach der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt zum Einsatzort gerufen. Er verblieb zunächst in einem Bereitstellungsraum und wurde später mit einem Kollegen in den Innenstadtbereich geschickt, um angrenzende Geschäfte auf möglicherweise geschockte Personen zu überprüfen. Da keine behandlungsbedürftigen Personen gefunden wurden, beendeten sie ihren Einsatz. Im Januar 2021 meldete der Kläger den Einsatz präventiv ... weiter lesen
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