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Christian L. Fritz
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Fachanwalt für Sozialrecht
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Fachanwalt Christian L. Fritz mit Anwaltskanzlei in Freiburg im Breisgau unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Anwaltsschwerpunkt Sozialrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Freiburg im Breisgau
Sozialrecht
Hartz-IV-Bildungspaket greift bei Lese- und Rechtschreibschwäche
Marburg (jur). Schüler in Hartz-IV-Familien mit Lese- und Rechtschreibschwäche können eine entsprechende Therapie aus dem Hartz-IV-Bildungspaket bezahlen. Dies ist zeitlich unbegrenzt möglich, wie das Sozialgericht (SG) Marburg in einem am Dienstag, 6. November 2012, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom 1. November 2012 entschied (Az.: 5 AS 213/12). Damit gab das SG einer zwölfjährigen Schülerin aus Marburg recht. Obwohl ihre Schule sie von der ersten Klasse an besonders unterstützte, blieb ihre Lese- und Rechtschreibschwäche ein Hindernis für ihre schulischen Leistungen. Seit 2011 erhält sie daher eine besondere außerschulische Therapie. Schon im ersten Anlauf zahlte das Jobcenter erst nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss. Nun lehnte die Behörde erneut ... weiter lesen
Sozialrecht
Kindergeld für Au-pairs setzt ausreichende Sprachkenntnis voraus
München (jur). Die Eltern volljähriger Au-pairs haben nur noch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Kinder während ihres Auslandsaufenthaltes durchschnittlich mindestens zehn Stunden pro Woche Sprachunterricht bekommen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 6. Juni 2012, veröffentlichten Urteil bekräftigt (Az.: III R 58/08). Er wies damit die Klage eines Vaters ab, dessen Tochter nach dem Abitur 2006 für elf Monate als Au-pair in England war. Dort hatte sie zwar auch eine Prüfung abgelegt und Unterricht erhalten, nicht aber im erforderlichen Umfang von zehn Stunden pro Woche. Ein Anspruch der Eltern auf Kindergeld bestehe daher nicht, urteilte der BFH. Die Zeit für Hausarbeiten zähle nicht mit. Kindergeld wird generell bis zur Volljährigkeit ... weiter lesen
Sozialrecht
Pflegedienste, Krankenkassen und pauschaler Schadensersatz gem. § 288 Abs. 5 BGB: Update 2019
Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Ihnen ein update geben zu dem Anspruch von Pflegediensten auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40 € bei jeder verspätet gezahlten Pflegerechnung.
Wir hatten bereits in einem vorangegangenen Beitrag auf die in Pflegekreisen noch relativ unbekannte Vorschrift des recht neuen § 288 Abs. 5 BGB hingewiesen.
In der Vorschrift heißt es:
„(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale nach Satz 1 ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden ... weiter lesen