Asmussenstraße 16 , 25813 Husum
Fachanwältin Monika Möller mit Rechtsanwaltskanzlei in Husum bietet anwaltliche Vertretung als Rechtsbeistand im Fachbereich Sozialrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Mit Urteil vom 27. November 2025 ( Az. B 5 R 9/24 R ) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine grundlegende Frage zur Einkommensanrechnung auf die Grundrente geklärt. Die Richter entschieden, dass die Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei verheirateten Personen nicht gegen das Grundgesetz verstößt, obwohl Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bessergestellt sind. Diese höchstrichterliche Bestätigung bietet Unternehmen und Selbstständigen, die sich um die Altersvorsorge kümmern, nun Rechtssicherheit. Der Kern der Entscheidung zur Grundrente: Ungleiche Behandlung vor Gericht Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Sie soll Versicherte unterstützen, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, aber nur eine geringe Rente erworben haben. Der Anspruch setzt...
weiter lesen
Wenn im Alter die Pflege teuer wird und Rente, eigenes Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, springt häufig das Sozialamt ein. Es übernimmt dann etwa die ungedeckten Heim- oder Pflegekosten nach dem SGB XII. Weil die Sozialhilfe nachrangig ist (§ 2, § 19 SGB XII), prüft der Träger grundsätzlich, ob zivilrechtliche Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder bestehen (§ 1601 ff. BGB) und ob diese Ansprüche auf ihn übergehen (§ 94 SGB XII). Genau an dieser Stelle kommt das Angehörigen-Entlastungsgesetz ins Spiel: Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine einkommensabhängige Schutzgrenze von 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen pro Kind. Und diese Grenze ist – Stand Dezember 2025 – unverändert in Kraft. Die...
weiter lesen
Was gilt heute beim Bürgergeld? Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden im Bürgergeld nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie „angemessen“ sind. Dazu gehören regelmäßig Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten; Haushaltsstrom ist grundsätzlich über den Regelbedarf nach § 20 SGB II abgedeckt, nicht über die KdU. Mit dem Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eine einjährige Karenzzeit eingeführt: Für die Bedarfe der Unterkunft (ohne Heizung) gilt in den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs keine Angemessenheitsprüfung; es werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen (§ 22 Abs. 1 S. 2–5 SGB II). Heizkosten unterliegen dagegen von Anfang an einer...
weiter lesen