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Rechtstipps zum Thema Anwalt Sozialrecht Kirchheim
Sozialrecht
Krankengeld: Einstellung der Zahlung nach Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrages
Die Krankenkasse darf den Versicherten, der Krankengeld bezieht, unter Fristsetzung auffordern, einen Antrag auf medizinische Reha oder auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Die Frist zur Antragstellung beträgt zehn Wochen. Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 Abs. 1 und 3 SGB V).
Auch hier steckt der Teufel im Detail: Die Krankenkassen sind berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten, um überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzung für eine Versicherungsleistung noch vorliegt. Das gilt auch für die ... weiter lesen
Sozialrecht
Bundessozialgericht erleichtert betriebliche Belohnungssysteme
Kassel (jur). Unternehmen können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ihren Beschäftigten leichter Sachprämien wie Kurzurlaube oder ein Essen gewähren. Auf solche „sonstigen Bezüge“ werden nicht immer Sozialabgaben erhoben, so der 12. Senat des BSG in seinem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, verkündeten Urteil (Az.: B 12 R 15/11 R). Voraussetzung hierfür sei, dass die innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu leistenden und nicht einmaligen Prämien pauschal beim Finanzamt versteuert werden. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund von dem Verbrauchsgüterkonzern Unilever Deutschland nach einer Betriebsprüfung 18.208 Euro an Sozialabgaben nachgefordert. Das Unternehmen hatte innerhalb eines festgelegten ... weiter lesen
Sozialrecht
Einstellung von Krankengeld: Vorläufiger Rechtsschutz
Wie schon mehrfach berichtet, stellen Krankenkassen zuweilen sehr kurzfristig die Krankengeldzahlung ein, wenn sie aufgrund einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu der Einschätzung kommen, dass keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegt oder eine hinzugetretene Erkrankung den Bezugszeitraum nicht verlängert.
Die Gutachten des MDK
Nicht selten bestehen die Stellungnahmen des MDK aus vorgedruckten Formularen im Ankreuzverfahren. Eine gründliche Auswertung der ärztlichen Diagnosen ist häufig nicht zu erkennen. Persönliche Untersuchungen des Versicherten sind in diesem ersten Stadium selten. Nach Eingang der MDK-Stellungnahme teilt die Krankenkasse dem Versicherten dann kurzfristig mit, dass das Krankengeld eingestellt wird. Die Betroffenen geraten ... weiter lesen