Urftstr. 72 , 41239 Mönchengladbach
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten rund um das Fachgebiet Sozialrecht beantwortet Rechtsanwalt Marco Feinendegen (Fachanwalt für Sozialrecht) aus der Stadt Mönchengladbach.
Bökelstraße 40, 41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Jürgen Westerath mit Kanzleisitz in Mönchengladbach betreut Mandanten persönlich bei juristischen Fällen im Fachgebiet Sozialrecht.
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Wenn das Jobcenter oder Sozialamt Leistungen kürzt, einstellt oder die Kosten der Unterkunft (Miete/Heizung) nur noch teilweise übernimmt, entsteht das Problem oft sofort: Mietrückstände, Kündigungsdruck, Energiesperre. Der normale Rechtsweg über Widerspruch und Klage klärt die Hauptsache, verhindert aber nicht automatisch den unmittelbaren Vollzug. Ausgangspunkt ist § 86a SGG: Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Im SGB II ist dieser Grundsatz jedoch in wichtigen Fallgruppen eingeschränkt; § 39 SGB II ordnet für bestimmte Verwaltungsakte an, dass die aufschiebende Wirkung entfällt. Praktisch heißt das: Ein Widerspruch kann materiell richtig sein – und trotzdem fließt in der Zwischenzeit weniger oder gar kein...
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...
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Eine Erwerbsminderungsrente wird vor der regulären Altersrente gewährt, wenn aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen keine Erwerbtätigkeit mehr möglich ist. Die fortlaufende Erhöhung des Renteneintrittsalters für die reguläre Altersrente hat dazu geführt, dass mehr Menschen diese Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen. Nachfolgend einige wesentliche Punkte, welche Sie bei dieser Rente wegen Erwerbsminderung beachten müssen. Erwerbsminderungsrente als Vollrente Eine volle Rente wegen Erwerbsminderung setzt voraus, dass der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich...
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