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Wer nach einer Abschiebung nur wenige Tage später wieder nach Deutschland einreist, kann sich für höhere Asylbewerberleistungen nicht ohne Weiteres auf den früheren Aufenthalt berufen. Genau das ist für Betroffene wichtig, die nach längerer Zeit in Deutschland sogenannte Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erreichen wollen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen stellt klar: Eine Abschiebung ist regelmäßig eine erhebliche Zäsur. Dadurch kann die 36-monatige Wartezeit für höhere Leistungen neu beginnen. Der Fall betrifft Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Grundleistungen erhalten und nach einer Rückkehr höhere Leistungen verlangen. Das Wichtigste in Kürze Eine Abschiebung unterbricht den Aufenthalt in Deutschland im Regelfall wesentlich, auch...
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Wenn ein Kind in der Schule schon durch bestimmte Lebensmittel in Lebensgefahr geraten kann, reicht ein Notfallset im Ranzen nicht immer aus. Viele Eltern könnten annehmen, dass Lehrkräfte im Ernstfall allein verantwortlich sind. Das Gericht stellt nun klar: Bei einem sehr jungen Kind mit komplexen, potenziell lebensgefährlichen Allergien kann eine speziell geschulte Schulbegleitung als häusliche Krankenpflege vorläufig erforderlich sein. Betroffen sind vor allem Familien mit Kindern, die wegen schwerer Erkrankungen während des Schulbesuchs beobachtet und im Notfall medizinisch versorgt werden müssen. Das Wichtigste in Kürze Die Krankenkasse muss dem Antragsteller vorläufig häusliche Krankenpflege als Schulbegleitung gewähren. Die Begleitung gilt für den Schulbesuch und damit zusammenhängende...
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Wenn ein Kind im Schulalltag auf feste Hilfe angewiesen ist, kann der Wechsel von einer individuellen 1:1-Schulbegleitung zu einem Pool-System für Familien als Risiko erscheinen. Der Fall zeigt: Entscheidend kann auch sein, ob der bisherige Bedarf künftig durch ein anderes schulisches Unterstützungssystem gedeckt wird. Betroffen ist die Organisation von Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren den Antrag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der bisherigen Einzelbegleitung anzuordnen. Die Bewilligung der 1:1-Schulbegleitung wurde ab dem 01.08.2026 aufgehoben; der Träger ging davon aus, dass der Bedarf ab diesem Zeitpunkt durch eine systemische Schulassistenz gedeckt wird. Das Wichtigste in Kürze Ein Schüler...
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