Juristische Probleme aus dem Schwerpunkt Sozialrecht werden betreut von Rechtsanwältin Karin Schulze (Fachanwältin für Sozialrecht) aus der Gegend von Wardenburg.
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Jetzt Profil anlegenWer sich ehrenamtlich in einem gemeinnützig geführten Museum engagiert und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) entschied am 23. Januar 2025, dass es sich bei der Zahlung nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung für eine ideelle Tätigkeit. Klare Linie zur Sozialversicherung bei Ehrenamt Die Entscheidung des LSG Hessen ( Az.: L 1 BA 64/23 ) bringt insbesondere für gemeinnützige Organisa tionen und ehrenamtlich Engagierte mehr Rechtssicherheit. Im konkreten Fall hatte ein Verein für seine Museumshelferinnen und -helfer pauschal 5 Euro pro Stunde gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte die Zahlungen im Rahmen einer Betriebsprüfung und forderte rund...
weiter lesenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 20 SO 20/24 ) entschied am 18.11.2024, dass der Sozialhilfeträger keine Kosten für einen Grabstein übernehmen muss, wenn der Wunsch der Verstorbenen nach einer Bestattung in einem Rasengrab nicht beachtet wurde. Streit um Bestattungskosten und Grabgestaltung Die Klägerin, die Bürgergeld bezieht, ließ ihre verstorbene Mutter in einem Reihengrab bestatten, obwohl die Mutter zu Lebzeiten ausdrücklich eine Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht hatte. Nach der Beerdigung beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von rund 3.600 Euro. In einem vorangegangenen Verfahren hatte sich die beklagte Stadt Wuppertal bereit erklärt, unter Anrechnung des Vermögens der Verstorbenen, rund 300 Euro zu übernehmen. Zehn Monate...
weiter lesenDas Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 61/24 ) entschied, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht allein durch die Vertragsunterzeichnung entsteht. Die Klage eines Mannes auf Sozialversicherungsanmeldung wurde abgewiesen. Kein Anspruch auf Sozialversicherung ohne Arbeitsbeginn Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Cuxhaven hatte Anfang Oktober 2023 einen Arbeitsvertrag als Lagerist mit einem Reinigungsunternehmen unterzeichnet. Sein Monatsgehalt sollte 3.000 Euro brutto betragen. Bevor er die Tätigkeit aufnehmen konnte, meldete er sich jedoch krank. Zwei Wochen nach dem geplanten Arbeitsbeginn kündigte ihn der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit. Da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits Ende Oktober 2023 ausgelaufen war, beantragte der Mann...
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