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Juristische Probleme aus dem Schwerpunkt Sozialrecht werden betreut von Rechtsanwältin Karin Schulze (Fachanwältin für Sozialrecht) aus der Gegend von Wardenburg.

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Die Bundesregierung plant, ab 1.1.2026 eine Aktivrente einzuführen. Danach sollen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem weiter in einem ganz normalen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt bleiben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die bereits laufende Altersrente wird dabei nicht gekürzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, erfahrene Kräfte länger im Betrieb zu halten und Arbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Wichtig ist dabei: Der Entwurf erfasst nur Beschäftigte, nicht aber Selbständige, freie Mitarbeit oder gewerbliche Tätigkeiten. Voraussetzung ist immer eine bereits laufende gesetzliche Altersrente, das Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze und eine echte Beschäftigung nach...
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Die Bundesregierung will das Bürgergeld zum 1. Januar 2026 wieder in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenennen und das Sanktionssystem deutlich verschärfen. Hintergrund ist der Gesetzentwurf vom 17.10.2025, der u.a. härtere Reaktionen bei Arbeitsverweigerung vorsieht. Zugleich bleibt es 2026 bei einer Nullrunde: Die Regelbedarfe werden nicht erhöht, weil die Fortschreibung nach geltendem Recht sogar zu einem geringeren Betrag geführt hätte; der Besitzschutz verhindert das Absenken. Damit steigt der Druck, aber nicht die Leistung. Leistungsinhalt Es bleibt beim Grundmodell: Anspruch haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 15 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§§ 7 ff. SGB II n.F.). Die...
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Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 4 SO 38/25 ) hat entschieden, dass ein 72-jähriger Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Räumungsklage gegen die Stadt Kassel hat. Damit wurde das Urteil des Sozialgerichts Kassel bestätigt. Räumung nach Eigenbedarfskündigung und Streit um Prozesskosten Der Kläger, ein 72 Jahre alter Sozialhilfeempfänger, lebte über 36 Jahre in einer Mietwohnung in Kassel. Nachdem die Immobilie im Jahr 2021 den Eigentümer gewechselt hatte, kündigten die neuen Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. In dem darauf folgenden Räumungsprozess vor dem Amtsgericht Kassel wurde der Kläger verpflichtet, die Wohnung zu räumen und die Verfahrenskosten in Höhe von rund 1.270 Euro zu tragen. Diese Summe beglich er im Oktober 2022...
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