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Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters kann als Berufskrankheit im Sinne einer „Wie-BK“ anerkannt werden. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 14.11.2025 – L 8 U 3211/23 ZVW ). Jahrelange Einsätze mit extremen Belastungen Der Kläger arbeitete nahezu drei Jahrzehnte als Rettungssanitäter im Raum Stuttgart. Während dieser langen Tätigkeit war er immer wieder mit besonders schweren Einsatzlagen konfrontiert. Dazu gehörten unter anderem die medizinische Versorgung von Opfern nach dem Amoklauf von Winnenden, Einsätze im Zusammenhang mit gewaltsamen Auseinandersetzungen im Bandenmilieu der „Black Jackets“ in Esslingen sowie wiederholt Suizidfälle, teilweise auch innerhalb des Kollegenkreises.Darüber hinaus wurde er bei...
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Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2025 ( Az. B 10/12 R 4/23 R ) erkannt, dass die Pflege von im EU-Ausland versicherten Angehörigen keine automatische Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen auslöst. Geklagt hatte ein Mann, der seine französischen Schwiegereltern in Deutschland nicht erwerbsmäßig pflegte. Da diese jedoch nicht Mitglied der deutschen Pflegeversicherung waren, lehnte das Gericht die Beitragszahlung durch die hiesige Pflegekasse ab. Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Die systemische Kopplung Die soziale Absicherung von Menschen, die Angehörige pflegen, ist im deutschen Recht an klare Bedingungen geknüpft. Gemäß § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI entsteht eine Versicherungspflicht nur dann, wenn die gepflegte Person in der sozialen...
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Wenn das Jobcenter oder Sozialamt Leistungen kürzt, einstellt oder die Kosten der Unterkunft (Miete/Heizung) nur noch teilweise übernimmt, entsteht das Problem oft sofort: Mietrückstände, Kündigungsdruck, Energiesperre. Der normale Rechtsweg über Widerspruch und Klage klärt die Hauptsache, verhindert aber nicht automatisch den unmittelbaren Vollzug. Ausgangspunkt ist § 86a SGG: Widerspruch und Anfechtungsklage haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Im SGB II ist dieser Grundsatz jedoch in wichtigen Fallgruppen eingeschränkt; § 39 SGB II ordnet für bestimmte Verwaltungsakte an, dass die aufschiebende Wirkung entfällt. Praktisch heißt das: Ein Widerspruch kann materiell richtig sein – und trotzdem fließt in der Zwischenzeit weniger oder gar kein...
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