Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich begutachtet Rechtsanwalt Harald Placke aus der Kanzlei in St. Goarshausen.
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Jetzt Profil anlegenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 20 SO 20/24 ) entschied am 18.11.2024, dass der Sozialhilfeträger keine Kosten für einen Grabstein übernehmen muss, wenn der Wunsch der Verstorbenen nach einer Bestattung in einem Rasengrab nicht beachtet wurde. Streit um Bestattungskosten und Grabgestaltung Die Klägerin, die Bürgergeld bezieht, ließ ihre verstorbene Mutter in einem Reihengrab bestatten, obwohl die Mutter zu Lebzeiten ausdrücklich eine Beisetzung in einem Wiesengrab gewünscht hatte. Nach der Beerdigung beantragte sie beim Sozialhilfeträger die Übernahme der Bestattungskosten in Höhe von rund 3.600 Euro. In einem vorangegangenen Verfahren hatte sich die beklagte Stadt Wuppertal bereit erklärt, unter Anrechnung des Vermögens der Verstorbenen, rund 300 Euro zu übernehmen. Zehn Monate...
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main fällte am 14. November 2024 (Az. 2-03 O 275/24) ein Urteil, das die Balance zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten transidenter Personen neu auslotet. Im Fokus stand die juristische Frage, inwiefern journalistische Berichterstattung die individuellen Rechte einer transidenten Person zu wahren hat. Diese Entscheidung setzt ein wichtiges Zeichen in der aktuellen rechtlichen Debatte zur Sensibilisierung für die Rechte transidenter Menschen. Hintergrund des Urteils: Berichterstattung über transidente Frau im Fitnessstudio Die Klägerin, eine transidente Frau, ließ ihren Personenstand offiziell auf "weiblich" ändern, entschied sich jedoch gegen eine geschlechtsangleichende Operation . Im Frühjahr 2024 wurde ihr die Teilnahme an einem Probetraining in einem...
weiter lesenVG Koblenz weist Klage gegen Rundfunkbeitrag ab (5 K 720/24.KO) Das Verwaltungsgericht Koblenz (VG Koblenz) hat am 21. Januar 2025 ( Aktenzeichen 5 K 720/24.KO ) die Klage einer Wohnungsinhaberin gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid zurückgewiesen. Sachverhalt Eine Frau richtet sich mit ihrer Klage gegen einen Bescheid über Rundfunkbeiträge. Der zuständige Beitragsservice fordert sie als Inhaberin einer Wohnung zur Begleichung dieser Beiträge auf. Da sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht entsprach, erließ der Beklagte am 1. November 2023 einen Bescheid, der rückständige Beiträge sowie einen Säumniszuschlag festsetzte. Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 4. Dezember 2023 Widerspruch ein und brachte dabei verfassungsrechtliche sowie einfachrechtliche Einwände vor. Der Beklagte verwarf den...
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