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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 1 K 281/23 ) hat entschieden: Der Einsatz schmerzhafter Polizeigriffe gegen einen Klimaaktivisten bei einer Blockade war unrechtmäßig. Blockadeaktion der „Letzten Generation“ endet mit Polizeieinsatz Im April 2023 nahm der Kläger, Unterstützer der Bewegung „Letzte Generation“, an einer Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni teil. Die Polizei hatte die Versammlung zuvor aufgelöst. Ein Beamter forderte den Aktivisten auf, die Fahrbahn zu verlassen, und drohte dabei ausdrücklich mit schmerzhaften Maßnahmen bei Nichtbefolgung. Nachdem der Mann sitzen blieb, wurde er unter Anwendung sogenannter Nervendrucktechniken und Schmerzgriffe entfernt. Während des Zugriffs äußerte er: „Lassen Sie mich einfach sitzen“ und schrie laut vor Schmerzen. In seiner...
weiter lesenDas Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24 ) entschied, dass ein Erbe seine Annahme anfechten kann, wenn er sich über die Überschuldung des Nachlasses irrt. Testamentarischer Erbe soll Beerdigungskosten zahlen Im zugrunde liegenden Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Kontakt zwischen Vater und Sohn war vor dem Tod abgebrochen. Nach dem Ableben übernahm die Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend verlangte sie Ersatz vom Sohn, da dieser das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte. Der Sohn erklärte daraufhin die Anfechtung der Erbschaftsannahme. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass durch die Bestattungskosten der Nachlass überschuldet sei und diese Schulden zu den...
weiter lesenMit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24 ) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Notwegrecht eines Eigentümers eines sogenannten gefangenen Grundstücks grundsätzlich auch die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Parkens auf dem eigenen Grundstück umfasst. Hintergrund des Rechtsstreits zum Notwegerecht Die Parteien sind Nachbarn zweier Grundstücke, die durch Teilung eines vormals einheitlichen Grundstücks entstanden sind. Das Grundstück der Beklagten liegt in zweiter Reihe und ist nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden – es ist somit „ gefangen “. Die Kläger – Eigentümer des vorderliegenden Grundstücks – duldeten ein Notwegrecht , verweigerten jedoch die Nutzung ihres Grundstücks für das Befahren zum Zwecke des Parkens . Sie klagten auf...
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