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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht
Keine rechtliche Vertretung durch Steuerberater vor Sozialbehörden
Kassel (jur). Steuerberater dürfen ihre Mandanten nicht in Verfahren zur Klärung der Sozialversicherungspflicht vertreten. Schon die Vertretung im Verwaltungsverfahren vor den Rentenbehörden ist eine Rechtsdienstleistung, die Rechtsanwälten vorbehalten bleibt, wie am 5. März 2014 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az.: B 12 R 4/12 R und B 12 R 7/12 R).
Häufig ist es schwierig zu entscheiden, ob ein Erwerbstätiger für die Sozialkassen als Selbstständiger oder als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer gilt. Gegebenenfalls bestehen hierüber auch unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Erwerbstätigen und seinem Haupt-Auftraggeber.
Das Gesetz eröffnet den Beteiligten die Möglichkeit, dies in einem sogenannten ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Kurzfristige Beschäftigung: Steuer, Sozialversicherung & Urlaub
Eine kurzfristige Beschäftigung kann zum Beispiel für Schüler und Studenten, aber auch für Voll- oder Teilzeitbeschäftigte eine Möglichkeit sein, ihr Einkommen aufzubessern. Sei es, weil man sich einfach etwas mehr leisten möchte, oder man einfach zeitweise Abwechslung in seinen üblichen Alltag bringen möchte. Die Gründe für die Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung können daher vielfältig sein. Und auch für Arbeitgeber kann die kurzfristige Beschäftigung von Arbeitnehmern interessant sein.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen der Arbeitnehmer die Tätigkeit
an maximal 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, ... weiter lesen
Arbeitsrecht
BAG billigt hohe Hürde für Betriebsrente
Eine Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichender Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts.
Die im Februar 1942 geborene Klägerin war vom 15. Juli 1997 bis zum 29. Februar 2008 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängern beschäftigt. Die Beklagte gründete im Jahr 1999 eine Unterstützungskasse und gab im Dezember 1999 gegenüber den bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern formlos bekannt, ... weiter lesen