Mühlenstraße 101, 48703 Stadtlohn
Bernd Schöning hat Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studiert. 1985 legte er das erste Staatsexamen ab. Nach einer Referendarzeit beim LG Münster und weiteren Ausbildungsstationen folgte 1988 das zweite Staatsexamen beim …
Eschstr. 71 , 48703 Stadtlohn
Rechtsanwältin Wera Tenbrock bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, in diesem Standort.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Grabenstr. 37 , 48703 Stadtlohn
Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie, Ihr Recht zu bekommen, in unseren Räumlichkeiten.
Gescher Dyk 63 , 48703 Stadtlohn
Sorgfältige Begleitung bei schwierigen Entscheidungen garantiert Ihnen Rechtsanwältin Hildegard Flüchter mit einem lösungsorientierten Ansatz in den Kanzleiräumen in Stadtlohn.
Eschstr. 71 , 48703 Stadtlohn
Komplexe rechtliche Anliegen begutachtet Rechtsanwalt Jan Lütkemeier in der Niederlassung in Stadtlohn.
Dufkampstr. 28 , 48703 Stadtlohn
Individuelle Mandantenwünsche prüft und behandelt Rechtsanwalt Wilfried Steinhage direkt in Stadtlohn.
Mühlenstr. 101 , 48703 Stadtlohn
Vielseitige juristische Fragestellungen bearbeitet Rechtsanwältin Maria Anna Lensker-Watermann mit dem Kanzleisitz in Stadtlohn.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2025 ( Az. III ZR 61/24 klargestellt: Die 24-Monats-Frist für Verträge darf nicht einfach durch frühe Verlängerungen ausgehebelt werden! Diese Entwicklung bringt für Kunden einen erhöhten Schutz, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung von Telekommunikationsverträgen. Anbieter sind nun verpflichtet, ihre Vertragsbedingungen sorgfältiger zu gestalten, wodurch die Sicherheit für Nutzer deutlich verbessert wird. Das 24-Monats-Limit gilt ab sofort! Die wichtigste Info zur Begrenzung Telekommunikationsverträge Der BGH stellt klar: Die maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten gilt auch für Verlängerungen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verlängerung. Anbieter dürfen nicht suggerieren, die neue Laufzeit starte erst nach Ablauf des alten Vertrags....
weiter lesen
Das Landgericht Kiel hat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2025 ( Az. 15 O 28/24 ) erkannt, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ für ein veganes Ersatzprodukt zulässig ist. Dieses Urteil ist mehr als nur ein Sieg für einen kleinen Spirituosenhersteller: Es setzt ein beachtenswertes Zeichen für die Lebensmittelkennzeichnung von Alternativprodukten in Deutschland, klärt die Grenzen des Bezeichnungsschutzes traditioneller Lebensmittel und gibt dem Schutz von Verbrauchern vor Täuschung den Vorrang. Der Streitfall um den Likör ohne Ei: Lebensmittelkennzeichnung am Pranger Ein Hersteller eines veganen, auf Sojabasis hergestellten Likörs bewarb sein Produkt mit der Angabe „Likör ohne Ei“ . Ein Schutzverband der Spirituosen-Industrie sah darin eine unzulässige Anspielung auf die geschützte...
weiter lesen
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.11.2025 (Az. 18 L 3228/25 ) einen Eilantrag einer konfessionslosen 15-jährigen Schülerin abgelehnt und festgestellt, dass kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht in Klasse 10 besteht. Kein Anspruch auf erneuten Religionsfachwechsel aus Unzufriedenheit mit Lehrkraft Eine konfessionslose Schülerin, die zuvor eine katholische Grundschule besuchte, wählte in Klasse 5 das Fach Praktische Philosophie. Bereits zum folgenden Schuljahr wechselte sie freiwillig zum katholischen Religionsunterricht. Nach einem Jahr war sie mit dem Unterrichtsstil der Lehrkraft unzufrieden und kehrte ab Klasse 7 zu Praktischer Philosophie zurück. Im zweiten Halbjahr von Klasse 9 unzufrieden mit der Leistungsbewertung und der...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!