Bernd Schöning hat Jura an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studiert. 1985 legte er das erste Staatsexamen ab. Nach einer Referendarzeit beim LG Münster und weiteren Ausbildungsstationen folgte 1988 das zweite Staatsexamen beim …
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Jetzt Profil anlegenLandessozialgericht Berlin-Brandenburg : Rechtsreferendare sind bei Unfällen auf dem Rückweg von Lehrveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. (Urteil vom 04.12.2024, Az. L 3 U 4/23 ) Sturz nach Verwaltungsrechtslehrgang – Kläger forderte Versicherungsschutz Ein 28-jähriger Rechtsreferendar verletzte sich im Dezember 2017 auf dem Rückweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang. In der U-Bahn geriet er durch ein plötzliches Rucken ins Straucheln und verrenkte sich den kleinen Finger der rechten Hand. Nach medizinischen Komplikationen musste der Finger versteift werden, was zu dauerhafter Bewegungseinschränkung führte. Der Kläger, der von Mai 2017 bis Mai 2019 im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin stand, beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Berlin lehnte...
weiter lesenNegative Bewertungen auf Bewertungsportalen können für Ärzte schwerwiegende Konsequenzen auf die Reputation haben. Dies gilt besonders in sensiblen Bereichen wie der ästhetischen Chirurgie, wenn behauptet wird, dass eine Schönheits-OP misslungen sei. Das OLG München hat am 06.08.2024 – 18 U 2631/24 die Prüfpflichten von Bewertungsportalbetreibern konkretisiert. Ein zentraler Aspekt in solchen Fällen ist die Frage, welche Schritte erforderlich sind, wenn ein Arzt bestreitet, dass ein Behandlungskontakt stattgefunden hat. Rechtliche Grundlagen Bewertungsportale fallen unter die Haftungsregelungen für Diensteanbieter , wie sie im TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) – vormals Telemediengesetz (TMG) - geregelt sind. Portalbetreiber haften grundsätzlich nicht unmittelbar...
weiter lesenDas OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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