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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Verkehrsrecht

Stefan Harder

Rechtsanwalt Stefan A. Harder
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Rechtsanwalt Stefan A. Harder
(Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Rechtsanwalt Stefan A. Harder

Stefan A. Harder - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Gerade ein Fahrverbot ist für viele Betroffene wirtschaftlich und privat erheblich belastend. Es kann sogar die wirtschaftliche Existenz bei einem Fahrverbot bedroht sein. In genau diesen Fällen bin ich spezialisiert und erreiche für meine Klienten regelmäßig eine Aufhebung oder eine Umwandlung des Fahrverbots.

Idealerweise ist aber bereits die Geschwindigkeitsmessung oder die Rotlichtmessung fehlerhaft. Fehler in der Messung oder Verfahrensfehler können dazu führen, dass die Messung nicht verwertbar ist. Genau hier setzt meine anwaltliche Prüfung an und Fehler werden von mir aufgedeckt. Die Bußgeldstelle muss mir auf meinen Antrag hin die gesamte Bußgeldakte mit allen Inhalten zur Verfügung stellen.

Ferner übernehme ich die Verteidigung in Strafsachen im Verkehrsrecht, insbesondere bei Unfallflucht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Trunkenheitsfahrt, Alkoholfahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Körperverletzung im Straßenverkehr u.a. wegen Unfall mit Personenschaden. In diesen Verfahren droht oft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Es ist daher extrem wichtig, schon sehr frühzeitig einen wie mich spezialisieren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

Ich nehme regelmäßig mehrfach jährlich an umfangreichen Fortbildungen im Verkehrsrecht teil, insbesondere betreffend Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, um ständig und jederzeit meine Mandanten optimal und individuell anwaltlich zu beraten.

Rechtsanwalt Stefan A. Harder

Spezialisierungen

  • Rund um das Verkehrsrecht
  • Fahrverbot
  • Strafrecht Unfallflucht Alkoholfahrt
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Unfallschaden
  • Personenschaden
  • Schmerzensgeld

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • EU-Führerschein
  • Fahrerflucht
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Fahruntüchtigkeit
  • Fahrverbot
  • Führerschein
  • Führerscheinentzug
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Kaskoversicherungsrecht
  • Kfz-Versicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Ladungssicherung
  • Lenkzeit
  • Mietwagen
  • MPU
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Parkverbot
  • Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
  • Schleudertrauma
  • Sicherheitsabstand
  • Strafzettel
  • TÜV
  • Umweltplakette
  • Unfallflucht
  • Verkehrshaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsrechtsanwalt
  • Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
  • Verkehrsunfall
  • Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Verwarnung
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Meine Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein
  • HAV Hamburger Anwaltsverein
  • DAV Deutscher Anwaltsverein

Impressionen zur Kanzlei

Kanzlei Impressum

Anbieter:

Rechtsanwalt Stefan A. Harder

Bachstraße 50

22083 Hamburg

Telefon: 040-67958792

Fax: 040-67958794

E-Mail: info@rechtsanwalt-harder.com

Kanzleisprechzeiten
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 262935158

Anwalt für Beratung und Vertretung bei Strafverfahren Alkohol Fahrt Bußgeldverfahren Blitzer Unfall Fahrerlaubnis Fahrverbot und Autokauf

Verantwortlich für den Inhalt:

Rechtsanwalt Stefan A. Harder

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt: Verkehrsrecht


Zulassung mit der Berufsbezeichnung [Rechtsanwalt] erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland.

Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Bleichenbrücke 9 20354Hamburg

Berufshaftpflichtversicherer: HDI Versicherung AG Riethorst 2 30659 Hannover

Berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufungsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Vergütungsverzeichnis (VV)

Unter www.berufsordnung.de finden Sie die oben genannten Regelungen vollständig angezeigt.

Die Internetseiten von Rechtsanwalt Stefan A. Harder werden regelmäßig aktualisiert. Sie können meine Informationen speichern und Verknüpfungen zu anderen Seiten erstellen. Bei Verlinkung meiner Homepage von kommerziellen Anbietern muss meine Seite alleiniger Inhalt eines Navigator-Fensters bzw. Browser-Fensters sein. Die Informationen dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.

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Stand: 24.05.2023

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