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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Stefan Illies

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Die Kanzlei Illies vertritt Sie in nationalen und internationalen Rechtsfragen, Vertragsgestaltungen sowie Vertragsverhandlungen und Rechtsstreitigkeiten. Hierbei decken wir vornehmlich die Rechtsgebiete des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, des Immobilien- und Mietrechts und das Recht des Anlagenbaus in jeweils allen Belangen ab.

Durch die Spezialisierung als Fachanwalt, regelmäßige Fortbildungen, unseren qualifizierten Vortragstätigkeiten als Referent (unter anderem für den ARBER-Verlag, den FORUM-Verlag und die SIS-Seminare), zahlreichen fachspezifischen Veröffentlichungen und Publikationen und unserer Erfahrung gewährleisten wir Rechtsberatung und -vertretung auf höchstem Niveau.

Kanzlei Stefan Illies

Spezialisierungen

  • Bau- und Architektenrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertrags- und Wirtschaftsrecht
  • Immobilien- und Mietrecht
  • Recht des Anlagenbaus

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Abstandsfläche
  • Anwesen
  • Architektenrecht
  • Architektenvertrag
  • Bauabbruch
  • Bauabnahme
  • Bauanwalt
  • Bauaufsicht
  • Baueinstellung
  • Baugenehmigung
  • Baugewerberecht
  • Baulast
  • Bauleitplanung
  • Baumängel
  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Baurecht
  • Baustopp
  • Bauverbot
  • Bauvertrag
  • Bauvertragsrecht
  • Bebauungsplan
  • Denkmalschutzrecht
  • Dienstbarkeit
  • Enteignungsrecht
  • Erbbaurecht
  • Ersatzvornahme
  • Erschließungsrecht
  • Ertragswertverfahren
  • Flächennutzungsplan
  • Formelles Bauordnungsrecht
  • Gewerbemietvertrag
  • Grundbuchblatt
  • Grundpfandrecht
  • Grundstück
  • Grundstücksgrenze
  • Grundstücksrecht
  • Immobilienanwalt
  • Immoblilienwirtschaft
  • Ingeneurvertragsrecht
  • Ingenieurrecht
  • Instandhaltungsrücklage
  • Leitungsrecht
  • Liegenschaft
  • Materielles Bauordnungsrecht
  • Nachbarwiderspruch
  • Nutzungsänderung
  • Öffentliches BauR
  • Öffentliches Gut
  • Pfusch am Bau
  • Privates BauR
  • Rangordnung
  • Sachwertverfahren
  • Sondernutzungsrecht
  • Städtebaurecht
  • Teilungserklärung
  • Vergleichswertverfahren
  • Verpächter
  • Verpachtung
  • VOB
  • Wegerecht
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Meine Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht

Kanzlei Impressum

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Kontakt

Rechtsanwalt Stefan Illies
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Märzgasse 12/14, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 / 6536294
Telefax: 06221 / 6536296
info@kanzlei-illies.de
Pflichtinformationen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE272980799

Verleihungsstaat der Berufsbezeichnung: Bundesrepublik Deutschland

Zuständige (Aufsichts-) Behörde und Kammer:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, D-76133 Karlsruhe

Berufshaftpflichtversicherung

Allianz Versicherungs-AG, Königstraße 28, 80802 München.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Berufsrechtliche Regelungen
Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Berufsordnung, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union, Bundesrechtsanwaltsordnung, Fachanwaltsordnung sowie Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Die für die Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Vorschriften finden sich auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter: www.brak.de
Haftungsausschluss

Die Kanzlei Illies übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sämtliche Angaben auf dieser Homepage. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird ferner keinerlei Haftung für die Inhalte der Seiten übernommen auf die in dieser Homepage direkt oder indirekt verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; auch gelten sie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Stand: 20.04.2025
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Stand: 08.01.2021

SternSternSternSternSternBewertung von M. B. • 08.01.2020

Herr Illies betreut mich schon seit Jahren äusserst kompetent zu den verschiedensten juristischen Themen hauptsächlich zu Bau-, Miet- und Immobilienfragen.

Ja, ich empfehle Rechtsanwalt Stefan Illies weiter.
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