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Steffen Dietrich





Rechtsanwalt Dietrich ist Strafverteidiger aus Leidenschaft
Für Rechtsanwalt Dietrich setzt die anwaltliche Tätigkeit ein hohes Maß an Spezialisierung voraus. Nur so kann gewährleistet werden, den berechtigten Ansprüchen seiner Mandanten gerecht zu werden. Deshalb hat sich Rechtsanwalt Dietrich bewusst dagegen entschieden, Mandanten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu vertreten. Er beschränkt seine Tätigkeit auf die Strafverteidigung.
Kostenfreies Kontaktgespräch mit Anwalt für Strafrecht
Für Rechtsanwalt Dietrich ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten eine wichtige Voraussetzung im Rahmen einer effektiven Verteidigung. Nur wenn ein ungestörter Austausch zwischen Mandanten und Verteidiger möglich ist, lässt sich häufig ein positives Ergebnis erzielen. Ein belastetes Verhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger wird sich regelmäßig negativ auf die Interessen des Mandanten auswirken.
Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, insbesondere wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben, bietet Ihnen deshalb Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit eines kostenfreien Kontaktgesprächs.
Spezialisierungen
Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dietrich sind insbesondere
- die Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB),
- das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
- die Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Vorwürfe
- das Jugendstrafrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Anklageschrift
- Berufsverbot
- Bestechung
- Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Betrug
- Bewährung
- BTMG
- Bußgeld
- Bußgeldverfahren
- Computerstrafrecht
- Diebstahl
- Drogen
- Durchsuchung
- Ermittlungsverfahren
- Festnahme
- Haftbefehl
- Hausdurchsuchung
- Internetstarfrecht
- Jugendarrest
- Jugendstrafe
- Jugendstrafrecht
- Jugendstrafverfahren
- Körperverletzung
- Korruption
- Ladendiebstahl
- Mord
- Nebenklage
- Opferanwalt
- Opferhilfe
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Pflichtverteidiger
- Revision
- Revisionsrecht
- Stalking
- Steuerstrafrecht (im StrafR)
- Strafprozessrecht
- Strafrecht
- Straftat
- Strafverteidiger
- Strafverteidigung
- Strafvollstreckungsrecht
- Strafvollzugsrecht
- Totschlag
- U-Haft
- Umweltstrafrecht
- Unfall
- Unterschlagung
- Untersuchungshaft
- Vergewaltigung
- Verhaftung
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftskriminalität
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zeugnisverweigerungsrecht
- Zwangsprostitution
Meine Fachanwaltschaften
- Strafrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
Kanzlei Impressum
Impressum
Strafrechtskanzlei Dietrich
Inhaber Rechtsanwalt Steffen Dietrich
Wiener Straße 7
10999 Berlin-Kreuzberg
Tel.:+49 (0)30 / 609 857 413
Fax: +49 (0)30 / 612 830 67
Mail an Rechtsanwalt Dietrich
www.strafrechtskanzlei.berlin
Pflichtangaben gem. § 5 TMG
Berufsrechtliche Regelungen:
Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Fachanwalt für Strafrecht
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“ bzw. Rechtsanwältin“ sowie gegebenenfalls Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwalt Steffen Dietrich ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: 0306931-0
Telefax: 0306931-99
Email: info@rak-berlin.org
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) von Rechtsanwalt Steffen Dietrich lautet. DE281879695
Die Berufshaftpflichtversicherung ist abgeschlossen bei der
R & V Versicherungen
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Geltungsbereich: deutschlandweit
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten gelten die Berufsrechtlichen Regelungen:
die die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ,
die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Die aktuellen Gesetzestexte sind unter www.gesetze-im-internet.de abrufbar.
Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Rechtsanwalt Steffen Dietrich.




5 Bewertungen



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Bewertung von D. A. • 24.11.2025



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Verständlichkeit



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Bewertung von N. A. • 25.04.2020Der Herr Dietrich hat 1000 Sterne von mir verdient.
Er ist ein super toller guter Anwalt. Macht seine Sache sehr sehr gut und das , mit sehr gutem Erfolg. ER HAT MIR WIRKLICH SEHR GEHOLFEN.
Bei ihm ist man in guten Händen.
ich Danke ihnen und ihre Kollegen sehr.. weiter so....
RECHTSANWALT STEFFEN DIETRICH IST SEHR ZU EMPFEHLEN.




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Bewertung von K. V. • 29.11.2019Ich bin einfach sehr zufrieden




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Bewertung von I. S. • 28.11.2019Super Kompetent, Professionell und Zuverlässig! Alle Anliegen wurden immer zeitnah und kompetent bearbeitet. Der Kontakt per Telefon und Mail ist freundlich und geduldig. Vielen Dank nochmals




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Bewertung von M. W. • 07.11.2019es sah schlecht aus, aber Herr Dietrich hat die Sache abwenden können. Danke




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Freundlichkeit
Das OLG Celle hatte sich in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2022 (2 Ss 127/22) mit der Frage zu befassen, wann das Teilen rassistischer und nationalsozialistischer Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt. Der Angeklagte hatte in einer WhatsApp-Gruppe mit mindestens 60 Mitgliedern mehrere Bilder veröffentlicht. Eines der Bilder zeigte einen bewaffneten weißen Mann auf einem Fahrrad, der ein dunkelhäutiges Kind verfolgt. Das Bild war mit der Aufschrift „wenn beim Grillen die Kohle abhaut“ versehen. Zudem postete der Angeklagte weitere Bilder mit NS-Bezug, darunter Darstellungen mit Hakenkreuzen sowie Anspielungen auf Adolf Hitler und den Holocaust. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Volksverhetzung sowie wegen des ...
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(1 Bewertung) • 07.05.2026 • Steffen Dietrich
Das Landgericht Innsbruck verurteilte im Frühjahr 2025 einen 37-jährigen Alpinisten wegen grob fahrlässiger Tötung, nachdem seine Lebensgefährtin bei einer gemeinsamen Winterbesteigung des Großglockners ums Leben gekommen war. Über die Rechtsmittel entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck. Der Fall wirft zugleich die Frage auf, wie der Sachverhalt nach deutschem Strafrecht zu beurteilen wäre. Nach den Feststellungen des Gerichts plante das Paar eine anspruchsvolle Hochtour unter winterlichen Bedingungen. Der Angeklagte verfügte über deutlich mehr Bergerfahrung als die spätere Verstorbene. Während des Aufstiegs verschlechterte sich das Wetter erheblich, zugleich nahm die körperliche Erschöpfung der Frau zu. Dennoch wurde die Tour fortgesetzt; eine ...
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(1 Bewertung) • 07.05.2026 • Steffen Dietrich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 03.12.2025 (5 StR 362/25) wichtige Klarstellungen zum Computerbetrug (§ 263a StGB) beim kontaktlosen Bezahlen mit einer gestohlenen Girokarte getroffen. Der Angeklagte nutzte eine geraubte Girokarte, um in einem Kiosk mehrfach kontaktlos und ohne PIN-Eingabe Zigaretten sowie weitere Waren zu bezahlen. Das Landgericht Kiel verurteilte ihn unter anderem wegen Computerbetrugs zulasten der kartenausgebenden Bank. Der BGH hob die Verurteilung wegen Computerbetrugs auf. Nach Auffassung der Richter lag keine „unbefugte Verwendung von Daten“ im Sinne des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB vor. Zur Begründung stellte der BGH auf seine bisherige Rechtsprechung ab: Der Tatbestand des Computerbetrugs sei „betrugsspezifisch“ auszulegen. Strafbar seien ...
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