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Unübersichtliche Rechtsfälle begutachtet Rechtsanwalt Matthias Klemm aus der Kanzlei in Steinfurt.
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Vielseitige juristische Fragestellungen klärt Rechtsanwalt Stephan Störmer aus der Kanzlei in Steinfurt.
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Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24 ) hat klargestellt, dass Arbeitnehmerinnen bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit Anspruch auf gleiches Entgelt haben. Wird einer Frau weniger gezahlt als einem männlichen Kollegen, kann daraus eine geschlechtsbedingte Benachteiligung vermutet werden – es sei denn, der Arbeitgeber kann diese entkräften. Streit um gleiche Bezahlung trotz gleicher Arbeit Eine Arbeitnehmerin verlangte von ihrem Arbeitgeber rückwirkend eine Angleichung ihrer Vergütung an das Einkommen männlicher Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Grundlage ihrer Klage waren Daten aus einem unternehmensinternen „Dashboard“, das im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zur Auskunft über Gehälter dient. Diese Informationen zeigten, dass die männlichen Kollegen mehr...
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Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...
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Mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 ( Az. 8 AZR 300/24 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Durchsetzung der Entgeltgleichheit signifikant gestärkt. Die Entscheidung etabliert, dass eine Entgeltdifferenz zu einem einzelnen männlichen Vergleichskollegen die Vermutung geschlechtsbezogener Diskriminierung begründet. Diese Präzisierung erhöht die Anforderungen an die Transparenz und Objektivität unternehmensinterner Vergütungsstrukturen erheblich. Etablierung des individuellen Paarvergleichs als Diskriminierungsindiz Der Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist ein Grundsatz des europäischen Arbeitsrechts. Das Urteil bestätigt die prozessuale Tragweite des Paarvergleichs: Der Nachweis einer geringeren Entlohnung einer Arbeitnehmerin gegenüber einem männlichen...
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